Michelstein (Michelstain) ist ein Schloss auf dem Aulberg gelegen. Dieses ist freies und eigenes Gut der Grafschaft Öttingen (Otingen). Graf Ludwig von Öttingen (Ludwig von Otingen) übergibt Bischof Otto von Wolfskeel und seinem Hochstift das Schloss und empfängt es von diesem wieder zu Lehen.
Es findet sich, dass Bischof Johann von Brunn einem Herrn Apel (Apln) das Dorf Gerbersdorf (Jerbelsdorf), den Zehnt zu Neuhaus (Newenhaus) und eine Wiese zu Frickendorf (Frickendorf) verschreibt, damit er das Schloss notdürftig behüten, bewachen und in Stand halten kann.
Den Klosterhof Merkendorf (Mirkendorf) tauschen Abt Nikolaus (abbt Niclaus) und sein Konvent zu Kleinlangheim (Lankhaim) mit Heinrich von Schaumberg (Haintzen von Schaunberg) gegen den Zehnt zu Grundfeld (Grunfelt), welcher des Hochstifts Lehen ist. Sie übereignen Bischof Johann von Brunn den Zehnt und Heinrich von Schaunberg übereignet den Klosterhof dem Hochstift, welchen er wiederum zu Lehen empfängt. Abt und Konvent verzichten auf alle ihre Rechte.
Bischof Johann von Brunn verschreibt den Mengersreuthern (mengersreuteren) Matthias (Mathisen) und Burkhard (burgharten), seinen ehemaligen Feinden, sechs Fuder Wein.
Den Zehnt von Merlach (Merlach) bei Andenhausen (Antenhausen), verkauft Herr Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) zusammen mit anderen Gütern an Dietrich von Gich ( ditzen von Guch).
Der Schultheiß und die anderen vier Aufwiegler werden aus dem Rat und ihren Ämtern entlassen. Sie werden verpflichtet, ihre Güter in Mellrichstadt (Melrichstat) zu verkaufen und an einen anderen Ort im Gebiet des Hochstifts Würzburg zu ziehen. Ihre engen Freunde, Väter, Schwager und Brüder müssen für sie bürgen.
Johann Martin Keller (Johanns Mertin keller), Zentgraf von Rothenfels und seine Frau Dorothea (dorothea) vermachen ihren Besitz vor dem Landgericht des Herzogtums Franken dem Hochstift Würzburg, da sie keine Kinder oder nahe Freunde haben.
Johann und Klaus Meuschel (Hanns vnd Claus die Meuschel) streiten sich wegen eines Ackers bei Unterbalbach (vnderbalbach). Durch Bischof Lorenz von Bibra und seine Räte vertragen sich beide wieder.
Ein Gut, ein Hof und andere Güter in Memmelsdorf (Memelsdorf) bekommt Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt zu Lehen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Sattelknecht Melchior Trautmann (Melchior Trautman) ein kleines Haus mitsamt einem Hof in Mellrichstadt (Melrichstat). Dieser ist von der Reichs- und Landsteuer befreit. Er bekommt ihn auf Lebenszeit, solange er das Anwesen nicht verkauft oder verändert. Dafür hat er dem Bischof jährlich ein Fasnachtshuhn oder 8 Gulden zu entrichten. Die Erben oder Käufer des Hofes sollen zusätzlich zum Fastnachtshuhn auch 20 Gulden und andere bürgerliche Pflichten gegenüber dem Bischof leisten.