Im Stift Würzburg und dem Herzogtum Franken ist es schon lange Sitte, dass Eigentumsübertragungen (Kauf, Schenkung etc.) auf eine besondere Art und Weise ablaufen müssen. Die Eigentumsübertragung geschieht entweder vor dem Landgericht und wird in das Landgerichtsbuch eingetragen oder wird außergerichtlich in einer Urkunde schriftlich festgehalten.
Fries beschreibt die Art und Weise, in der Eigentumsübertragungen vonstatten gehen, nämlich mit Mund, Hand und Halm. Der Eigentümer muss die Veränderung des Eigentums mündlich bestätigen. Mit einem Handschlag wird dem neuen Besitzer die Treue gegeben und der neue Besitzer erhält die Eigentumsrechte an den Gütern. Ein Strohhalm soll signalisieren, dass der ehemalige Besitzer das Eigentum an den Gütern vollständig abgibt. Zu Fries' Zeiten wird der Brauch in abgewandelter Form gehandhabt; die Eigentumsrechte werden mit dem Halm übergeben.
Der heilige Bonifatius gründet das Benediktinerkloster Fulda. Es wird vom Hausmeier Karlmann, dem Bruder Pippins des Jüngeren, reichlich beschenkt.
Kaiser Ludwig der Fromme weiht die Pfarre St. Michael in Heilbronn (Hailigbrun oder Hailbrun) und gibt sie mit all ihren Zubehörungen an Bischof Wolfgar und das Stift Würzburg.
Bischof Emehard von Coburg gibt dem Abt Richard (Reichart) die im vorigen Eintrag genannte Kirche für seinen Konvent und Kloster in Amorbach (Amerbach), um einen jährlichen Gottesdienst oder Jahrtag zu halten.
Heilsbronn (Hailsbrun) ist ein Kloster im Bistum Eichstätt, dessen Abtei jedoch laut dem Fiskalamt zu Würzburg gehört. Bischof Herold von Höchheim gibt dem Kloster Heilsbronn etliche Zehnte des Lehens des Stifts. Im Gegenzug gibt das Kloster Güter an die Pfarre Erlenbach (Erlenbach) ab.
Ritter Andreas Zobel (Endres Zobel) gibt dem Kloster Waldsachsen 3500 Pfund Heller auf dem Dorf Eichfeld (Eychesfeld) auf etliche Weingärten.
Konrad von Bickenbach (Her Conrat von Bickenbach) übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg das Dorf Fuchsstadt, das im Amt Homburg a. d. Wern liegt, (Fuchstat, das dorf im ambt Hohenberg nit weit von Hamelburg gelegen) mit allen Rechten, der gesamten Gerichtsherrschaft, allen Zugehörungen und Nutzungsrechten. Dafür verpfändet Bischof Rudolf ihm, seiner Frau Agnes und seinen Kindern Konrad und Susanne (Agnes seine Hausfraw, Conrat vnd Susanne ire sune vnd dochter) ein Leibgeding über jährlich 90 Gulden aus der Bede zu Retzbach und Sachsenheim (dorfere Retzbach vnd Sachsenshaim).
Neben dem genannten Pfandschilling von 36.000 Gulden auf Heidingsfeld und Mainbernheim schenkt Bischof Konrad von Thüngen Herrn Sebastian Schlick (her Sebastian Schlick) zur Forderung des Handels 13.500 Gulden und erhält darauf eine Quittung. Wenzel von Perglas (Wentzel von Perrglas) erhält 40 Gulden. Zdeniek Lev von Rosental (Zdencko Leb) erhält für seine vngegrunt locherebe eine unbenannte Summe Geld. Nikolaus Hiserlein (Niclaus hiserlein) erhält ein Last Wein und seine Summe an Dienstgeld. Friedrich Schenk von Limpurg (Schenk Friderick) erhält eine unbenannte Summe Geld. König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn erhält eine Quittung für die im vorherigen Eintrag genannten 5500 Gulden.
Der Würzbuger Landsknechtshauptmann Michael Fuchs (Fuchs Michel wirtzburgischen fuesknechthaubtman) und seine Ehefrau Margarethe (seine hausfraw Margarethe) erhalten von Bischof Konrad von Thüngen ein Haus am Sandertor vor dem Viertelhof, das zuvor Eigentum der Stadt Würzburg war. Sie erhalten dazu ein lebenslanges Nutzungsrecht dieses Hauses und Margarethe als Leibgeding im Falle des Todes ihres Mannes Einnahmen von 20 Gulden aus den Liegenschaften dieses Hauses.