(38) Die Kapelle der Kurie Katzenwicker (Catzenweiker) soll Lehen des Grafen sein.
(39) Die Häuser, die um die Kapelle gelegen sind, müssen dem Grafen sieben Pfund neuen Geldes und 30 Fastnachtshühner als Zinsen bezahlen.
Der Würzburger Bischof Erlung besitzt in Kühndorf (Kündorff) einen erblichen Sitz. Diesen übergibt er mit allen zugehörigen Gütern an den Domherren zur Verbesserung der Pfründe.
Als Graf Johann von Wertheim (Graue Johanns von Werthaim) Domdekan zu Köln wird und als Domherr zu Würzburg als Verwalter des Stifts angenommen wird, werden ihm von Bischof Johann von Brunn 600 Gulden für 12 Jahre auf Stadt Kitzingen (stat Kitzingen) mit Bürge verschrieben.
Als Graf Johann von Wertheim (Graue Johanns) im Dezember 1434 stirbt, wird sein Bruder Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) Domherr und Domdekan zu Würzburg. Damit wird er Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Margraue Fridrichen) 12 000 Gulden schuldig. Diese verspricht er am 22. Februar 1436 zu bezahlen und innerhalb der zwei Jahre mit 600 Gulden zu verzinsen. Als aber dem Markgraf nichts bezahlt wird, soll dieser den Würzburger Anteil zu Kitzingen (Kitzingen) mit allen Herrlichkeiten, Ehren, Reuten, Gülten, Zinsen, Gefällen und allen Zugehörungen für die 12 000 Gulden solange einnehmen, nutzen und gebrauchen, bis das Geld bezahlt wird. Dadurch entsteht bei Hamann Echter (Haineman Echtern) ein Verlust an der Verpfändung auf Kitzingen.
Domherr Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) wird zum Stiftspfleger in Würzburg ernannt. Er lässt Pfennige prägen, die das Wappen und die Fahne des Herzogtums Franken zeigen.
Als Bischof Johann von Brunn Sigmund von Sachsen (Sigmunden von Sachsen) als Stiftspfleger annimmt, muss dieser eine Bestätigung unterzeichnen, dass er sich nur von einem Papst weihen lassen würde, den auch das Domkapitel als solchen anerkennt. Daran hält er sich nicht, weshalb er vom Domkapitel nicht geduldet wird. Kurz darauf wird Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. seiner Herrschaft enthoben. An seine Stelle tritt Gottfried Schenk von Limpurg (Schenk Gotfrid von Limpurg), der zuvor Domdechant in Bamberg ist.
Papst Nikolaus V. stellt dem Hochstift Würzburg eine päpstliche Bulle und Freiheit aus, dass niemand, außer ein Domherr zu Würzburg, zum Propst in Mosbach (Mosbach) verordnet werden soll. Das Stift Mosbach ist es einem Bischof zu Würzburg schuldig, ihm jeder Zeit mit einer Abgabe zu Hilfe zu kommen.
Hans Truchseß von Münnerstadt (Hannsen Truchsen zu Münrichstat) verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 50 Gulden als Zins auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) für eine Gesamtsumme von 1000 Gulden. Diese kommen durch einen Vertrag an Domherren Konrad (heren Conraten domheren). Dasselbe vollzieht Bischof Lorenz von Bibra mit den Brüdern Lamprecht, Martin und Georg von Bibra (Lamprecht Mertin vnd Georgen von Bibra).
Nicht lange nachdem Andreas von der Kere wegen der Verhandlungen über Schloss und Amt Mainberg bei Bischof Konrad von Thüngen war, stirbt dieser und an seiner statt wird der Domherr Konrad von Bibra zum Bischof gewählt.