Im Dom befinden sich die Propstei und andere Dignisteten. Diesen soll das Kapitel vorstehen.
Queienfeld (Querenfelt) und Stockheim (Steckhaim) werden von einer Frau von Hillenberg (Hilenberg) an das Hochstift Würzburg und dessen Domkapitel gegeben.
Die Herren Konrad und Gottfried von Brauneck (Conrad vnd Gotfrid hern von Brauneck) geben die Festung Reichelsburg (vesten Raigelberg) sowie die Dörfer Baldersheim (Baldersheim), Bieberehren (Biberen), Burgerroth (Burgerod) und Buch (buch das weiler) samt deren Vogteien, Zenten und Zugehörigen an das Stift Bamberg und erhalten diese als Lehen, allerdings ohne Mannlehen. Die Lehen des Stifts Bamberg welche aufgrund fehlender Nachkommen heimgefallen und ledig geworden waren, verwechselt der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn mit der Festung und den Gütern. Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält daher das Dorf Burgebrach (Burgebrach) samt Zent, Gericht, Behausungen und allem, was sonst dazugehört, ausgenommen des Kaufs, den der Würzburger Bischof selbst getätigt hat. Außerdem bleibt den Geistlichen, dem Abt und dem Konvent von Kloster Ebrach vorbehalten, dass ihre Angehörigen nicht zu dem Zent gehören. Dem Stift Würzburg werden zudem die Lehenshöfe, welche vom Stift Bamberg gehalten werden, übertragen. All dies ist mit Wissen und Willen der Domkapitel von Bamberg und Würzburg geschehen.
Die Probstei im Dom zu Würzburg wird Bischof Johann von Egloffstein verliehen.
Papst Nikolaus V. übergibt der Propstei im Hochstift Würzburg , dem Bischof, dem Domkapitel des Hochstifts und den Stiften Haug (Haug), Neunmünster (Newminster), Moltzbach, Ornigaw und Mosbach (Masbach) eine Bulle. Die Domherren aus dem Domstift von Würzburg sollen eine Person aus ihrem Domkapitel zu einem Propst in den genannten sechs Stiften wählen und annehmen.
Bischof Konrad von Thüngen vermacht in seinem Testament 3000 Gulden an das Domkapitel. Sein Nachfolger Bischof von Bibra nimmt dieses Geld auf und zahlt jährlich am 22. Feruar 150 Gulden Zinsen an die Kammergefälle auf Wiederlösung.
Bischof Konrad von Thüngen muss 60 Gulden Zinsen an die Präsenz im Domstift bis zum 22.02.1534 an die Kammer bezahlen und nimmt 1200 Gulden auf Widerlosung auf die Kammergefälle auf.
Bischof Konrad von Bibra verzinst zudem 1000 Gulden von dem Domstift jährlich mit 50 Gulden am 22. Februar auf die Kammergefälle. Die 1000 Gulden hat der Bischof auf Wiederlösung aufgenommen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Wilhelm Bretschneider (Prätschneidern Wilhelmen), einem Lizenziaten (Licentiaten), Lorenz Würzburger (Lorentz Wirtzburgen) sowie dem Vormund der beiden Kinder Johann und Andreas Göpner (hensleins vnnd Endleins der Göpners) Georg Philipps (Jorg Philipsen), mit der Bewilligung seines Domkapitels jährlich 50 Gulden Zinsen auf das Kammergefälle für 883 Gulden in Gold auf Wiederlösung. Das Gold wird entweder als 24 Batzen oder als 1000 Gulden in Münzen bezahlt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt, mit der Bewilligung seines Domkapitels, der Präsenz im Domstift jährlich 50 Gulden auf die Kammergefälle für die 1000 Gulden, die Bischof Konrad von Bibra der Präsenz in seinem Testament vermacht hat, auf Wiederkauf.