So sei das Kapitel zweier Bischöfe nicht befugt, bei unbeschlossenen Angelegenheiten Gesandte loszuschicken. Aber die Bischöfe sollen sich selbst mit ihren Domkapiteln beraten.
Bischof Lorenz von Bibra erschein nicht zum Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim), sondern schickt seine Räte und Domherren Peter von Aufseß (pettern von aufses) und Matthias von Herbilstadt (Herbilstat). Die Räte teilen der versammelten Ritterschaft mit, dass der Bischof nicht erscheint.
Es ist ein weiterer Zettel beigefügt, der einen Ratschlag Philipps von Herbilstadt (philipsen von Herbilstat) an Grafen, Herren und Ritterschaft beinhaltet. Dieser wird an den Bischof und das Domkapitel übergeben. Der Ratschlag betrifft den geistlichen Stand und Testamente der Geistlichen.
Die beiden Gesandten des Bischofs entschuldigen sich für sein Nichterscheinen auf dem Rittertag zu Bad Windsheim und richten aus, dass dies nicht seine Absicht wäre. Er erklärt sich dazu bereit, die Mägel und Gebrechen der zum Hochstift Würzburg gehörigen Ritterschaft zusammen mit seinem Domkapitel zu hören und ihnen alle Billigkeit zu erweisen. Dafür lädt er sie nach Würzburg (wurtzburg) ein, wo sie ihre Mängel und Gebrechen ihm und dem Domkapitel vortragen können. Dort würde er sie auch verpflegen. Er würde die Gebrechen nicht nur als ihr Herr hören, sondern auch als ein Adliger aus Franken, der mit vielen aus dem Adel blutsverwandt ist. Er hofft, dass Grafen, Herren und Ritterschaft sich ihm ebenso treu erzeigen, wie dies auch ihre Vorfaren getan haben.
Die vom Adel befinden es für gut und nützlich, dass sich der Bischof, das Domkapitel und das Domstift mit ihnen durch einen Austrag einigen möchten. Bei dieser Einigung geht es darum, wie mit Irrungen zwischen den Beteiligten umzugehen ist und wie Bestrafungen aussehen sollen. Nimmt die Ritterschaft die Einigung nicht an, so bietet sie dem Bischof weder Rat, Hilfe noch Beistand. Gelobt der Bischof nicht, die Einigung einzuhalten, steht die Ritterschaft ihren Freunden bei, damit es zu einem Austrag kommt. Dadurch würden viele Auseinandersetztungen und Kriege verhindert.
Möchte ein Adliger etwas in der Stadt tun und dafür Geleit ersuchen, so wird ihm dies nicht gestattet, wenn er sich gegenüber einem Domherrn aufrührerisch oder ungehorsam verhalten hat. Die Verweigerung des Geleits geht dabei vom Domherrn aus. Keiner der Prokuratoren wagt es, in diesem Punkt dem Domherrn zu widersprechen.
Die gemeine Ritterschaft übergibt etliche Beschwerden. Jeder Fürst sei in seinem Eid gebunden, niemandem vom Adel verfallene Lehen über einem Wert von 200 Gulden als Gnadenlehen zu verleihen. Heimgefallene Lehen von verstorbenen Adligen sollen vom Bischof nicht an den Adel verliehen werden, ohne die Bewilligung der Domherren. Dies führt bei der Ritterschaft zu Problemen, die sie zuvor beim Bischof bereits mehrfach angesprochen hat. Dies wurde von den Kurfürsten und anderen Hochstiften auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen. Die Ritterschaft bittet darum, ihren Bischof von diesem Eid zu befreien.
Der Ritterschaft sind in den letzten Jahren des Öfteren Beschwerden aufgrund von Zöllen, Fron, Diensten, Atzungen, Nachreise und weiteren Anliegen zugetragen worden. Dies hat zur Folge, dass die geistlichen und weltlichen Gerichte überladen sind, weshalb die Ritterschaft auf ihre Forderungen keine Antwort erhält. Diese wendet sich an den Bischof und dessen Domkapitel und bittet darum, dass diese sich mit deren Anliegen an den Kaiser wenden. Sollte der Kaiser ablehnen, sich mit den Forderungen auseinander zu setzen, so würde die Ritterschaft gewaltsam gegen ihn vorgehen. Es gilt jedoch zu bedenken, dass sich diese Handlung dem Bischof und dessen Hochstift sowohl als Vor-, als auch als Nachteil auswirken kann.
Auf das Schreiben der Lehensleute hin verfassen Bischof Lorenz von Bibra und sein Domkapitel ein Antwortschreiben an die Adelsgeschlechter Lichtenstein (lichtenstein), Fuchs von Burgpreppach (Fuchs zu praitbach), von Schweinshaupten (Schweinshaubten altenstein), Truchsess von Wetzhausen (Truchses von wetzhausen), von Rotenhan (Rottenhener), von Schaumberg (Schaumberg zu Gereuth), Fulbach (Fulbach) und weitere. Dieses wird jedoch nicht ausgegeben.
Der Ritterkanton Baunach versammelt sich bei Coburg (Coburg). Der Großteil der Lehensleute des Hochstift Würzburg, die an der Versammlung in Bad Windsheim (windsheim) teilgenommen haben, setzen ein Schreiben an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Domkapitel auf. Sowohl sie als auch die Fürsten Bambergs (Bamberg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Marggraf) waren im Gegensatz zu Bischof Lorenz von Bibra bei der Versammlung bei Bad Windsheim anwesend. Sie setzten den Bischof in Kenntnis, dass in Bad Windsheim ein Vertrag geschlossen wurde. Wer diesen annimmt soll am 07.01.1516 nach Bad Windsheim kommen und den Vertrag vor den Gesandten der Fürsten und Vertretern aus den sechs Ritterkatonen für rechtmäßig erklären. Die Lehensleute wollen den Vertrag jedoch noch nicht anerkennen bevor der Bischof diesen bewilligt und einige Artikel darin ändert oder befürwortet. Jedoch wollen sie nicht in Verdacht geraten, den Vertrag verhindern zu wollen. Sie bitten den Bischof, neben der Ritterschaft, den Vertrag einzusehen, damit Frieden und Recht im Land erhalten bleiben können und dem Adel kein Unrecht geschieht.