Das Küchenmeisteramt des Stifts Würzburg und Herzogtums Franken hieß zuvor Truchsessenamt. Das obere Amt ist das denn Erbtruchsessen und das untere Amt ist das des Erbküchenmeisters. Die Nachtragshand führt eine Liste an Besitzungen an.
Wenn der Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken seinen fürstlichen Aufgang vollzieht, dann soll der Erbtruchsess auf ihn warten, bis sich dieser an den Tisch gesetzt hat. Anschließend soll der Erbtruchsess ihm zwei silberne Schüsseln vortragen, welche ihm wiederum der Erbküchenmeister oder der Untertruchsess zuvor überreicht. Der Erbtruchsess empfängt sein Amt von einem Bischof zu Würzburg als Mannlehen.
Das Küchenmeisteramt wird auch Truchsessenamt genannt. Die Grafen von Romrod (die von Runrode) haben früher das Amt vom Stift Würzburg zu Mannlehen empfangen und gehen zurück bis auf Reicholf von Romrod (Reicholf von Runrode). Zu Zeiten von Bischof Berthold von Sternbergs, verlangte dieser von seinen Eltern, dass sie ihm eine Person ihrer Familie für das Truchsessenamt stellten. Als nach über einem Jahr immer noch keiner genannt wurde, wollte Bischof Berthold von Sternberg das Amt an den Diener des Grafen Albrecht (Landgrauen Albrecht), Ludwig von Romrod, verleihen. Dieser durfte allerdings auch mit Erlaubnis des Grafen solch ein Amt nicht annehmen. Daraufhin verlieh der Bischof das Truchsessenamt an den Ritter Seibot von Wallhausen (heren Seiboten von Walhausen ritere). Die Eltern des Reicholf von Romrod verlangten, dass Ludwig aus seinem Dienst entlassen werde. Er kommt nach Würzburg und erhält dann von Bischof Berthold von Sternberg das Truchsessenamt als Erblehen. Seibot von Wallhausen bekommt dafür etwas anderes.
Albrecht von Romrod (Albrecht von Rumrat) erhält das Truchsessenamt des Stifts Würzburg von Bischof Wolfram von Grumbach.
Die Zobel als Unterkämmerer des Hochstifts Würzburg tragen das Gerichtsrecht über die Juden vom obersten Kämmerer als Mannlehen.
Martin, Konrad (Cuntz), Eberhard (Eberhart) und Albrecht von der Kere einigen sich mit Bischof Johann von Brunn über ihre Schadensvorderungen.
Angeblich sind die Herren von Hohenlohe ( heren von Hohenlohe) Erbtruchsessen des Stifts Würzburg und des Herzogtums Franken gewesen. Von den Älteren ist gesagt worden, dass die Grafen von Rieneck (Grauen von Rienek) die Erbtruchsessen gewesen sein sollen und sich deshalb auch über Amtsangelegenheiten, Gefälle und Nutzungsbedingungen mit dem Stift gestritten. Bischof Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) haben es vertreten und sich mit Graf Philipp III. von Rieneck geeinigt. Die Grafen von Rieneck erhalten das Amt als Mannlehen, das auch an die Ehemänner der Töchter übergeben werden kann. So sollen die von Rieneck bis auf ewige Zeit Erbtruchsessen des Stifts und des Herzogtums sein und das Amt mit seinen Rechten, Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten von einem Herr zu Würzburg empfangen, tragen und verdienen.
Daraufhin hat Graf Philipp III. von Rieneck (Graue Philips von Rieneck) das Truchsessenamt von Bischof Konrad von Bibra empfangen und eine schriftliche Bestätigung bekommen.
Das Kloster Schönrain mit seinen drei Zugehörungen Hofstetten (hoffstettenMassenbuech) und Halsbach (Halsbach) gehen außerhalb des Zolls von Hofstetten zu Lehen. Der hohe und niedrige Wildbann des Klosters und der Gemeinden sowie die Wälder und Hölzer sollen von den Erbtruchsessen als Mannlehen getragen werden und waren davor Besitz des Hochstifts. Außerdem kommen 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer hinzu, die jährlich am 22. Februar gezahlt werden. Falls es zu dem im vorherigen Eintrag beschriebenen Erbfall kommt, sollen die Küchenmeister das Erbtruchsessenamt als Mannlehen bekommen. Beim Hochstift verbleiben die Gerichtsbarkeit und das Geleitrecht.
Matthias Kolm (Martheissen kolm) aus Würzburg ist ein kaiserlicher Proviseur, der auf kaiserlichen Befehl im Kloster Zell und im Hochstift einige Zeit lang eingesetzt ist.