Die Meister des Kesslerhandwerks in Franken haben ihre eigene Ordnung, ihr eigenes Abstammungs- und Gewohnheitsrecht sowie Freiheiten, Rechte und ein Gericht. Nach diesen Grundsätzen üben sie ihre Arbeit aus. Sie kommen alle Jahre einmal in Würzburg vor ihrem Richter oder Schultheiß zusammen. Dieser hält Verhandlungen ab, bei denen er Verstöße ahndet, Forderungen entgegennimmt und Streitigkeiten untereinander austragen lässt. Der Schultheiß bekommt seine Obrigkeit und Gerichtsbarkeit vom Pfalzgrafen der Pfalzgrafschaft bei Rhein als Lehen. Der Pfalzgraf wiederum bekommt seine Obrigkeit und Gerichtsbarkeit vom Heiligen Römischen Reich als Lehen.
Margkraf Heinrich von Burgau (Marggraue Hainrich von Burgau) und sein Sohn Ulrich übergeben Bischof Hermann und dem Stift das Vorwerk Kezze und erhalten es als Lehen zurück.
Graf Ruprecht von Dürn (Graue Ruprecht von durn) erhält Königheim (Kennicken) und Harthausen (Harthaim) als Mannlehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe.
Innerhalb der Regierungszeit des Bischofs Otto von Wolfskeelen wagen etliche Leute aus dem Adel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) anzugreifen und zu erobern. Diese werden gefangen genommen, unter ihnen auch Herr (her Seifrid Truchsess von Kullental). Um diesen aus der Haft zu befreien, gibt Stefan von Gummpenberg (Steffan von Genpenberg) einige seiner Eigengüter in Kindhausen mit dem Namen Ketterberg dem Stift Würzburg und empfängt sie als Lehen zurück.
Bischof Johann von Brunn befreit Geißlingen (Geiselhaim) von der Hälfte eines Drittels ihres Zehnts. Dafür übergibt Johann von Seckendorf (Hanns von Seckendorf) seinen Hof mit dem Namen Kieferhof (Kiefenreut) dem Stift und erhält ihn als Mannlehen zurück.
Graf Johann von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim) gibt Bischof Johann von Brunn und dem Hochstift Würzburg den Kirchensatz von Kembach (Kentbach oder Kempach) zu Lehen.
Die Truchsesse von Wetzhausen besitzen die Hälfte des Zehntes von Kerbfeld (Kerfeld) zu Lehen. Truchsess Dietrich (dietz Truchsess) verpfändet diesen an Johann Doln (Hansen Dols) und dessen Erben mit Bewilligung von Bischof Johann von Grumbach für 450 Gulden. Darüber wird ein Revers übergeben, das Pfand ist in acht Jahren auszulösen, oder es wird vom Hochstift ausgelöst.
Cyriacus Hofmann (Ciriacus Hofman) trägt den Zehnt des Dorfes Köhler (Keller) als Mannlehen vom Stift Würzburg und verkauft diesen an Konrad Hertlein (Contzen Hertlein). Bischof Rudolf von Scherenberg versichert Konrads Frau Dorothea (dorothe)110 Gulden dafür. Nach dem Tod Konrads wird der Zehnt an den Kämmerer Erhard Buttener (Erharten Buttener) verliehen. Dieser einigt er sich mit Dorothea Hertlein und verkauft den Zehnt an Bischof Rudolf für 80 Gulden und macht ihn der Witwe ledig.
Der Ritter Heinrich Zobel (Hainrich Zobel) hat ein Amt von Pfalzgraf Philipp als Lehen, nach seinem Tod geht es an seinen Sohn Philipp und dann an dessen Bruder Stefan Zobel (sein brueder Steffan). Dessen Sohn, der ebenfalls Stefan heißt, überträgt es vertraglich seinem Vetter Friedrich Zobel (Fritzen Zobel). In einer Kopie des Vertrages steht, dass Pfalzgraf Ludwig das Amt an Philipp Zobel (Philipsen Zobel) verliehen hat und wie weit die Grenzen des Gerichts gehen.
Bischof Melchior befiehlt den Kellerern im Amt kein Holz zu verkaufen, oder es als Handlehen zu verleihen. Sie dürfen bis auf weiteres Gefälle nur in Absprache mit dem Amtmann, der es in das Register einträgt, einnehmen. Die Gefälle verändern ihren Wert.