König Rudolf I. von Habsburg verleiht im Jahr 1281 Friedrich III. von Hohenzoller, Burggraf von Nürnberg (Burggraue Friderichen von Nürenberg), ein Lehen. Später kommt es vor dem Reichskammergericht zu einem Verfahren zwischen Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Georgen von Brandenburg) und der Stadt Nürnberg, wer in dem erwähnten Lehen der Landesfürst sei.
Bischof Andreas von Gundelfingen erneuert die Lehensauftragung von Burgbernheim (Bernhaim) samt Zehnt, Herbolzheim (Herboltzhaim), Neureuth (neu gereut) samt dem Zehnt von einem Klettersteig bei der Frankenhöhe (Berglerstaig) bis an die Rednitz und Bayreuth (Baiereut) - genannt die wolfsbergischen Lehen (wolfsbergische lehen) - auf Friedrich IV. von Hohenzollern, den Burggrafen von Nürnberg (burggraue friderich von Nuremberg).
Friedrich IV. von Hohenzollern, der Burggraf von Nürnberg (Burggraue fridrich von Nurenberg), erhält von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Vogtei von Burgbernheim (Bernhaim) mit allen Gütern, den halben Zehnt zu Ickelheim (Jickelshaim) und den gesamten Zehnt zu Ipsheim (Ipshaim) zu Lehen.
Johann II. von Hohenzollern, der Burggraf von Nürnberg (Sein son Burggraue Johannis), empfängt von Bischof Wolfram von Grumbach die ehemaligen Lehen des Ritters Gottfried von Sparneck (Gotfrid von Spa[Scan nicht lesbar]) zu Öttershausen (Otwigshausen) bei (Kitzingen) zu Lehen.
Johann II. von Hohenzollern, der Burggraf von Nürnberg (gnanter Burggraue Johannes), erhält später von Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg Öttershausen wiederum zu Lehen.
Die Familie der Fugger aus Augsburg (Fugger zu Augsburg) besitzt das Schloss Oberndorf (Oberndorff ein Schloss am Lech) in Oberndorf am Lech. Der Lech ist ein Zufluss der Donau (Thünaw). Der Ritter Seifried Marschall von Oberndorf, der auch Waltenbach genannt wird (Seifrid Marschalk von Oberndorff Waltenbach genant Ritter), zieht mit anderen Schwaben vor Ochsenfurt (Ochsenfurt). Dort wird er gefangen genommen. Er unterwirft sich Bischof Otto von Wolfskeel, der ihn darauf in eine Lehensbeziehung nimmt. Seifried Waltenbach soll als Mannlehen ein Mann des Hochstifts Würzburg sein und dem Bischof auf Lebenszeit mit zehn weiteren Männern als Krieger dienen. Dem Bischof soll außerdem das Öffnungsrecht eigen sein.
Oberndorf (Oberndorff), das ehemalige Lehen des Klosters Fulda (Fuldisches Lehen), das im Amt Röttlingen (ambt Rattlingen) liegt, wird durch den Abt Hermann von Buchenau (abt Herman) mit der Stadt Röttingen (Rattlingen) und den Dörfern Rettersheim (Rettershaim), Neubrunn (Neubrun) und Steinbach (Standorff) an das Hochstift Würzburg übereignet.
Clara von Milz (Clara von Miltz), eine Witwe zu Kleineibstadt (Clain l ibstat(), quittiert, dass sie jährlich 50 Gulden von ihrem Hauptfeind Weigand Ortolf (Wegen Ortolffen) auf die Dörfer Oberschwarzach (Obernahwartzach), Wiebelsberg (Wibelsperg), Kammerforst (Camerforst), Handthal (Hanthal) und Mutzenroth (Nutzenrodt) erhält. Die Hauptsumme, um diese abzulösen, beträgt 1000 Gulden. Sie erhält die Dörfer von ihm zu Mannlehen. Diese bringt nach dem Tod Weigand Ortolfs das Hochstift Würzburg an sich und sie fallen an dieses heim.
Nuss Pankraz (Nus Pammeratz) und eine seiner Frauen bauen bei der Kapelle St. Anna (S Annen Capellen) bei Jagstberg (Jagsperg) ein Haus, das sie auf Lebenszeit bewohnen wollen. Mit ihrem Tod soll dasselbe dem Hochstift Würzburg übergehen.
Der Gnadenvertrag mit den Bürgern von Nürnberg (denen von Nurenberg), den Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt vermittelt hat, besagt, dass im Jahr 1561 die Burg- und Mannlehen derselben durch einen rechtlichen Mann öffentlich empfangen werden sollen.