Der Bischof von Bamberg wirft seiner Ritterschaft etliche Vergehen und Beschwerden vor. 1. Der Adel macht ihr Eigentum anderen Herrschaften außerhalb des Hochstifts Bamberg zu Lehen, wodurch dem Bischof die Obrigkeit entzogen wird und es zu Auseinandersetzungen kommt.
2. Der Adel begibt sich mit den Lehen, die er vom Hochstift Bamberg hat, unter Schutz und Schirm von anderen Herrschaften, wodurch es zu Streitigkeiten kommt.
3. Die vom Adel geben Güter, die sie vom Hochstift Bamberg zu Lehen haben, an ihre Frauen weiter, welche diese wiederum unter Schutz und Schirm von anderen Herrschaften stellen.
8. Es kommt vor, dass Lehnsmänner ihre Lehenspflichten zwar aufschreiben, jedoch nichts anderes tun, als die Güter als Lehen inne zu haben.
Bischof Konrad von Thüngen ist der Meinung, dass sich die Ritterschaft nicht in einer solchen Notlage befindet, sich zusammenschließen zu müssen. Mit dem Antritt seiner Regierung hat er stets versucht, Stiftsangehörige mit Ämtern, Dienstgeld und heimgefallenen Lehen zu versehen. Doch dies ist durch etliche Neider verhindert worden.
Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Casimir) schreibt der Ritterschaft, er habe erfahren, dass Bischof Konrad von Thüngen sie nach Lauda (Lauden) einberuft, um einen Vertrag bezüglich der Schäden zu schließen, die im Bauernkrieg durch die Bauern enstanden sind. Er schreibt, dass ihm durch die würzburger (wirtzburgischen) Bauern ein größerer Schaden als dem Bischof enstanden ist. Er bittet diejenigen der Ritterschaft, die mit ihm in einem Lehnsverhältnis stehen oder mit ihm anderweitig verbunden sind, diesen Vertrag nicht zu unterzeichnen. Diese sollenihre Schadensersatzzahlungen stattdessen an ihn gehen lassen.
11. Untertanen des Hochstifts Würzburg verkaufen mit Erlaubnis der Amtleute gemeine Wälder, ohne sich die Bewilligung der Ganerben einzuholen; Viele Mannlehen fallen dem Hochstift heim. Dies ist den Amtleuten jedoch nicht genug und sie drängen einige Lehensinhaber dazu, ihr Lehen zu verkaufen, die sie eigentlich nicht verkaufen möchten; Lehensherr und Lehensmann sollen bezüglich Ledigwerdung, Heimfall, Verkauf, Annahme und Verleihung von Lehen in gleichmäßiger Verpflichtung stehen; Der Bischof soll alle heimgefallenen und ledig gewordenen Lehen wieder verleihen; Es sollen nur Adlige in Klöster aufgenommen werden und es soll niemand zu Geistigen gemacht werden, der unter 30 Jahre alt ist; In die (Herren-) Klöster Ebrach (Ebrach), Bildhausen (Bildhausen) und andere sollen keine Bauernkinder aufgenommen werden; Die Kinder der Ritterschaft sollen auf dem den Gütern der Klöster erzogen werden; Bischof Konrad von Thüngen soll alte Verträge, die er mit bischöflichen Eid bestätigt hat, einhalten; Die Steuer der bischöflichen Kanzlei bezüglich der Bekenntnis und anderer Dinge soll verringert werden.
Bischof Konrad von Thüngen soll der Ritterschaft ein Öffnungsrecht für das Schloss Königshofen zur Besetzung der Stadt Bad Königshofen in Grabfeld gewährt haben. Für diese Handlung liegt keine Aufzeichnung vor. Jedoch gibt es eine Antwort darauf vom Adel, in der sie sich dafür beim Bischof bedanken. Darin bitten sie den Bischof außerdem, ihnen die Häuser der Aufständigen des Bauernkriegs als Erblehen zu verleihen, da viele von ihnen keinen Wohnort in Dörfern haben.
Deshalb ruft die Ritterschaft dazu auf, dass alle Ritter und deren Lehensmänner von dem besagten Rittertag zu Schweinfurt fern bleiben und auch nichts dorthin schicken sollen. Zudem hält die Ritterschaft es für löblich, dass sich keiner aus ihren Reihen über die Neuerungen beschwert. Wenn sich aber jemand aus der Ritterschaft trotzdem beschweren möchte, so wissen sie, dass die Ritterschaft von versucht hat, die Beschwerden abzuwenden.
Kurfürst Johann Friedrich (Hertzog Hans Friderich Chrufurst) und Herzog Johann Ernst von Sachsen-Coburg (Hertzog Hans ernst zu Sachsen) schreiben folgendes: Von Gottes Gnaden schreiben die Brüder Johann Friedrich, Kurfürst und Burggraf zu Magdeburg, und Johann Ernst von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, an alle Grafen, Herren, Haupt- und Amtmänner der Ritterschaft und weitere Lehensmänner, dass wir und unsere Räte einen Brief mit der Unterschrift von Graf Wilhelm III. von Henneberg (Wilhelm graf vnd her zu Hennenberg) erhalten haben. In diesem steht, dass sich die Grafen, Herren und Ritterschaften der sechs Orte von Franken in Schweinfurt (Schweinfurt) versammelt haben. Nachdem die Versammlung ordentlich verlief und sich immer länger und beschwerlicher ereignete, sodass den Fürsten, Grafen, Herren und der Ritterschaft aus den sechs Orten in Franken neue Lasten auferlegt wurden und diese nicht abgewendet werden konnten, folgte daraus, dass die betroffenen Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft in die Armut getrieben und ihren Freiheiten und altem Recht beraubt werden.