Der heilige Bonifatius gründet das Benediktinerkloster Fulda. Es wird vom Hausmeier Karlmann, dem Bruder Pippins des Jüngeren, reichlich beschenkt.
Da der Abt von Fulda, Heinrich VI. von Hohenberg, von den Reitern Bischof Wolframs gefangen genommen wird, vermutet Fries, dass das Kloster Fulda die 1231 geschlossene Vereinbarung zwischen Würzburg und Fulda als ungültig betrachtet. Das Kloster verkauft die Burg Lichtenberg (Liechtenberg) schließlich an das Hochstift Mainz.
Schannat, Johann Friedrich: Historia Fuldensis in tres partes divisa, cum figuris aeri incisis ...; Codex probationum Historiae Fuldensis, Frankfurt/M. 1729.
Lübeck, Konrad: Die Fuldaer Äbte und Fürstäbte des Mittelalters (Veröffentlichungen des Fuldaer Geschichtsvereins 31), Fulda 1952.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Der Kauf der Lichtenburg (Liechtenberg) erweist sich für Bischof Hermann von Lobdeburg als problematisch, da Graf Otto II. von Henneberg diese Burg nur als Lehen des Klosters Fulda trägt. Bischof Hermann und der Fuldaer Abt Konrad treffen sich in Würzburg, um eine Einigung zu erzielen: Die Lichtenburg wird nicht an Würzburg überstellt, stattdessen erhält das Hochstift Würzburg lediglich ein Verkaufsrecht sowie das Zugeständnis, dass Veränderungen an der Burg dem regierenden Bischof mitgeteilt werden müssen. Im Gegenzug sichert Bischof Hermann dem Kloster Fulda im Verkaufsfall ein Vorkaufsrecht über die Burg Hildenburg (Hiltenburg) zu.
Regesta sive rerum Boicarum autographa II, hg. v. Carl Heinrich von Lang, Josef Widemann, Maximilian Freiherr von Freyberg u. Georg Thomas Rudhart, München 1823.
Wagner, Heinrich: Mellrichstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 29), München 1992.
Bischof Hermann von Lobdeburg und der Abt von Fulda, Konrad von Makles, schließen einen Einungsvertrag. Dieser Einungsvertrag enthält folgende Bestimmungen: sollte ein Ministeriale des einen Landesfürsten eine Frau aus einem Ministerialengeschlecht des anderen heiraten, gelten für die Kinder aus dieser Ehe folgende Bestimmungen: wenn es sich um eine gerade Anzahl an Kindern handelt, wird die eine Hälfte dem Stift Würzburg und die andere dem Stift Fulda dienstbar. Wenn es sich um eine ungerade Anzahl an Kindern handelt, wird gleichermaßen verfahren. Das überzählige Kind bleibt im Dienstbarkeitsverhältnis des mütterlichen Geschlechts. Die Kinder, die in das Dienstbarkeitsverhältnis des Vaters fallen, sollen dessen Lehen ohne Schwierigkeiten übernehmen. Es wird außerdem bestimmt, dass der Bischof sein Schloss Hildenburg (Schlos Hildenburg) und der Abt sein Schloss Lichtenburg (Schlos Liechtenburg) keiner Partei übergeben soll, mit der der jeweils andere Probleme haben könnte. Außerdem sichern sich der Bischof und der Abt gegenseitig das Vorkaufsrecht für das jeweilige Schloss.
Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) wird von Bischof Wolfram von Grumbach, dessen Amtleuten und Dienstmännern mit Krieg überzogen, wobei bei seinem Kloster Schäden entstehen und er gefangen genommen wird. Aber König Ludwig IV. befiehlt, ihn wieder freizulassen. Daraufhin erscheinen beide Parteien vor einem Gericht, das aus dem Abt von Erbrach, dem Landkomtur des deutschen Ordens, Konrad von Gundelfingen, Graf Friedrich von Truhendingen und Burgraf Friedrich von Nürnberg (Conraden von Gundelfingen Landkomptur deutschen ordens, Graue Fridrichen von Truhendingen vnd Burggraue Fridrichen von Nurenberg) besteht. Dieses Gericht entscheidet, dass Bischof Wolfram den Abt Heinrich entschädigen muss. Hierfür soll er 8509 Pfund Haller an ihn zahlen. Doch Bischof Wolfram empfindet das als zuviel. Aus diesem Grund wird von beiden ein neues Gericht zu Rate gezogen, welches aus König Ludwig, Erzbischof Matthias von Mainz und Graf Berthold von Henneberg (B. Matthien von Maintz vnd Graue Bertholden von Hennenberg) besteht. Dieses Gericht urteilt, dass Bischof Wolfram Abt Heinrich für seinen erlittenen Schäden 6000 Pfund Heller zahlen soll. Dies soll bis zu der zweiten nachfolgenden Lichtmess (Maria Lichtmess, 2.Februar) bezahlt werden, was von 30 statthaften Adeligen bezeugt werden muss. König Ludwig gibt Bischof Wolfram seine Huld zurück und stellt ihm dafür eine besiegelte Urkunde aus. Dieser Vertrag wird in Nürnberg geschlossen. Am 27.Mai 1324 quittiert er Abt Heinrich, den entandenen Schaden. Daraufhin zahlt Bischof Wolfram am Vorabend zu Nikolaus im Jahre 1325 Abt Heinrich 4500 Pfund, die der Abt quittiert.
Das Hochstift Würzburg schließt einen Vertrag mit Fulda in den Jahren 1324 und 1327.
Dietrich von Ebersberg war mit den Stiften Würzburg und Fulda sowie dem Markgrafen verfeindet, wurde aber durch Bischof Lamprecht von Bamberg wieder mit ihnen versöhnt. Die Urfehde ist am Hof unter dem Buchstaben E zu finden. Die von Jörg von Ebersberg (Ebersperg von Jorgen) ledig gewordenen Lehen, also ein Hof in Bischofsheim, die Hälfte Weisbachs, sechs Pfund Heller Einkünfte in Oberfladungen (Vberfladungen) und die Wüstung von Salckenberg (ain wüstung zu Salchenfeld), viel Güter in Fischbach und einen Hof in Hilders, verleiht Bischof Melchior dem Lorenz von Reurieth (Lorentzen von Reuridt).
Bischof Johann von Brunn verbündet sich für drei Jahre mit dem Mainzer Erzbischof Johann von Nassau und dem Fuldaer Abt Johann I. von Merlau.
Werner von Luther (Luther), der gegenüber Bischof Lorenz von Bibra Forderungen geltend machen möchte, wird vom Fuldaer Abt Johann mit dem Hochstift Würzburg vertragen.
Bischof Lorenz von Bibra und Abt Johann von Fulda setzen einen Vertrag darüber auf, ob Fuchsstadt (Fuchstat) zur Zent Hammelburg (zent Hamelburg) gehört.