Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe den Kirchensatz von Münster (Munster) zu Lehen.
Ulrich von Hohenlohe-Brauneck (Vlrich von Braunack) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe den Kirchensatz von Münster (
Bischof Gerhard von Schwarzburg macht den Brüdern Bernhard und Konrad Rudolf (Betz vnd Contz Rudolf) eine halbe Mühle in der Altstadt von Münnerstadt (Münrichstat) zu Lehen.
Gratsberg (Gratsberg) ist ein Forst bei Münnerstadt (Münrichstat), der zur Hälfte Otto von Loßburg (Ot von Luspurg) gehört. Er verkauft seinen Teil dem Spital Münnerstadt (Spital zu Münrichstadt). Bischof Johann von Egloffstein verleiht denselben dem Spital durch einen Träger zu Lehen.
Bischof Johann von Egloffstein gestattet es Apel von Milz (Apeln von Miltz) den Teil des Ungelds, den das Hochstift Würzburg zu Münnerstadt (Münrichstat) besitzt, für 800 Gulden abzulösen. Der Bischof verleiht ihm dieses Ungeld zu Mannlehen, mit der Bedingung, dass er oder einer seiner Nachfolger dieses für 1000 Gulden wieder von ihm oder seinen Erben an das Hochstift bringen könne. Von diesen 1000 Gulden sollen dann 500 Gulden im Stift angelegt werden und zu Lehen empfangen werden.
Das Dorf Münster (Münster) im Amt Arnstein (ambt Arnstain) verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg Wilhelm von Rechberg (Wilhelmen von Rechberg).
Das Hochstift Würzburg bekommt die Lehenmachung und den Vorkauf des hennebergischen Teils (Hennenbergischen tail) von Münnerstadt (Münrichstat) zugesichert.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.
Wie sich Bischof Rudolf von Scherenberg mit Dietrich von Thüngen (Dietzen von Thungen) verträgt, was er ihm für die Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) gibt und wie Dietrich verspricht, sich vom Hochstift Würzburg eigene Güter für 600 Gulden zu Mannlehen geben zu lassen, ist registriert.
Der Ritter Georg Kötner (Georg Kötner) stirbt, ohne einen männlichen Erben zurückzulassen, weshalb seine Lehen an das Hochstift Würzburg zurückfallen. Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht diese Lehen an seinen Marschall Konrad von Schaumberg (Contzen vom Schaunberg) und seinen Schultheiß Peter von Maßbach (Peteren von Maspach) mit der Bedingung, dass sie dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) 300 Gulden in bar auszahlen, darüber eine Urkunde anfertigen und diese dem Bischof aushändigen.