Ein Jagdhaus des Stifts Würzburg in Godeldorf bei Ebern (Gotelendorf, ain sitz und dorf nit weit v der stat Ebern gelegen) ist an die Familie von Schefftal (die Schefftalere) verpfändet. Bischof Gerhard von Schwarzburg löst das Pfand mit einer Summe 1300 Gulden aus. Er stellt Konrad von Schefftal (Contz von Schefftstal) eine neue Schuldverschreibung über 300 Gulden aus. Für die übrigen 1000 Gulden werden ihm das Haus und das Dorf mit allen Zugehörungen verpfändet.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Leute und Güter des Stifts in Gräfenholz (Greuenholtz) im Amt Raueneck bei Ebern (ain dorf im ambt Rauheneck, nit weit von Ebern gelegen) und ein Gewässer zum Fischen für 130 Gulden an Georg von Rotenhan (Gotz von Rotenhan). Der Bischof behält sich das Recht auf Auslösung vor und schließt die Rechte und die Gerichtsbarkeit über die Zent von der Verpfändung aus.
Bischof Johann von Brunn erhöht für Konrad von Weinsberg die ursprünglich Pfandsumme von 2500 Gulden für die Zölle zu Gollhofen und Gelchsheim um 331 Gulden. Die Nachtragshand merkt die Marienburg (Unser frawenberg schloss) an.
Konrad der Ältere, Friedrich und Konrad der Jüngere, Schenken von Limpurg (her Conrat der elter, Fridrich und Conrat der Junger Schencken von Limpurg ) leihen Bischof Johann von Brunn über drei Jahre 1200 Gulden, damit der Bischof den Zoll zu Gollhofen von Konrad IX. von Weinsberg (egenanten von Weinsperg) auslösen kann und an die Schenken von Limpurg und ihre Brüder verpfänden kann.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Greuenholtz) an Heinrich Fuchs zu Wallburg (der gemelt Fuchs) durch Bischof Johann von Brunn geschieht ohne Wissen des Domkapitels. Dem Stift gehört nämlich zusätzlich das Recht auf den Zehnten, den sogenannten Rodzehnten (Rodzehend), zu Gräfenholz. Damit Heinrich Fuchs zu Wallburg die Einwilligung des Kapitels erhält und auch noch den Zehnten erhält und damit die Leute nicht mehr unter die Gerichtsbarkeit des Stifts fallen, leiht er Bischof Johann von Brunn erneut 200 Gulden. Darüber stellt der Bischof eine Verpfändungsurkunde mit seinem Siegel und dem des Stifts aus. Weil aber das Domkapitel zu diesem Zeitpunnkt gespalten ist und zwei Dechanten hat, hat die Verpfändung eigentlich keine Gültigkeit. Hierfür verweist Fries auf seine Bischofschronik.
Fries führt einige Unstimmigkeiten über die Verpfändung von Godeldorf (Gotelendorf) an die von Schefftal aus: Bischof Johann von Brunn schuldet Konrad von Schefftal (Contz von Schefstal), seiner Ehefrau Gerhause (hausfrawe Gerhause) und deren Sohn Georg (Georg ir sun) 1300 Gulden wegen des Ortes und des Hauses in Godeldorf. Von diesen Schulden verpfändet der Bischof den Schefftalern 300 Gulden in bar und für die übrigen 1000 Gulden verpfändet er ihnen das Haus und das Dorf auf Wiederlösung. Für diese Verpfändung findet Fries laut eigener Aussage keine Datumsangabe und muss sich deshalb auf andere Urkunden berufen, die das Jahr 1438 vorschlagen. Sowohl in den Aufzeichnungen Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg als auch Bischofs Rudolf von Scherenberg wird berichtet, dass Bischof Johann von Brunn den Sitz und das Dorf Godeldorf zusammen mit der Schäferei und allen Zugehörungen an Andreas von Schefftal (Endres von Schefstal) verpfändet. In den Aufzeichnungen Bischofs Gottfrieds handelt es sich bei der Pfandsumme um 1200 Gulden, in den Aufzeichnungen Bischofs Rudolfs dagegen ist die Rede von 1000 Gulden. Fries vermerkt am Ende des Eintrags, dass er keine weiteren Informationen zu der Verpfändung in der Kanzlei finden kann.
Godeldorf (Gotelendorf) kommt in den Besitz von Oswald von Schefftal (Oswalt von Scheffstal). In dieser Zeit wird der Sitz durch Feuer beschädigt. Nach Oswalds Tod erbt sein Sohn Johann von Schefftal (Hanns von Scheffstal) und dessen Ehefrau Anna, geborene Voit von Rieneck (seine hausfraw Anne geborne vogtin v. Rineck). An diese beiden verpfändet Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden auf dem Dorf.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen an Heinrich Fuchs zu Wallburg (gemelter Fuchs) geht zunächst an Veit von Rotenhan (Veit von Rotenhan) und dann an Utz Schafhausen (Utz Schafhausen) über. Bischof Lorenz von Bibra löst die Verpfändung von Utz von Schafhausen für 142 Gulden aus.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet Zinsen über 50 Gulden zu Zeuzleben (Zeutzleuben) für 1000 Gulden an den Domdekan Johann von Guttenberg und Georg von Guttenberg (her Hanns Domdechant und Gerog von Gutenberg).
Valentin Gottfried (Gotfride) wird von allen Abgaben und Verpflichtungen, die ein Bürger innerhalb des Bistums Würzburg sonst leisten muss, und von allen fremden Gerichten befreit. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet ihm 75 Gulden für 1500 Gulden auf den Kammergefällen.