Das Schloss Neuenburg (Neubrung, das schloss) bei Markt Bibart (Biburt) gehört den Herren von Hohenlohe (Hohenlohe). Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) verpfändet das Schloss für 50 Mark Silber und neun Pfund Haller an Graf Ruprecht von Castell (Rudolfen von Castel).
Walter von Seckendorff (Walther von Sekendorf) leiht Bischof Manegold von Neuenburg 400 Pfund Haller. Damit löst der Bischof Markt Bibart (Bibert) von Herrn Albrecht von Hohenlohe-Uffenheim (Albrechten von Hohenlohe) ab und verpfändet es für die 400 Pfund Haller an Walter von Seckendorff auf Wiederlösung.
Friedrich von Truhendingen (Fridrich von Truhendingen) verkauft Bischof Manegold von Neuenburg und dem Hochstift Würzburg das Schloss Neuburg (schloss Neuburg) für 1200 Pfund Haller. Der Bischof zahlt Friedrich von Truhendingen 800 Pfund Haller von der Hauptsumme bar und verbürgt sich dafür, die übrigen 400 Pfund Haller jeweils zur Hälfte an Walpurgis und am Johannistag zu bezahlen. Da diese Zahlungen nicht stattfinden, kommt es zu einem neuen Vertrag. Friedrich von Truhendingen verpfändet dem Bischof das Schloss Neuburg mit Leibeigenen, Gütern und allen Zugehörungen für 2000 Mark Silber.
Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet das Schloss Neuburg (Neuburg) mit allem Zugehörigen für 1200 Pfund Haller an Walter von Seckendorff (Walteren von Sekendorf).
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet Herrn Friedrich von Hohenlohe (Fridrichen von Hohenlohe), dem Probst des Stifts St. Stephan (S Steffan) in Bamberg (Bamberg), und seinem Bruder Heinrich von Hohenlohe (Hainrichen) das Schloss Neuburg (Neuburg) zusammen mit einem Dorf für 2500 Pfund Haller auf Wiederlösung. Er genehmigt ihnen 100 Pfund Haller für Umbaumaßnahmen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Brüdern Friedrich, Johann und Konrad von der Tann (Fritzen, Hannsen vnd Contzen den Tanneren) 50 Malter Korn, 50 Malter Hafer und einige Pfund Haller auf Schloss Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Bibart).
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet dem Küchenmeister Leopold von Nortenberg (Leupolden) und seinem Bruder Johann von Nortenberg (Hannsen) Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) mit allem Zugehörigen für 5046 Gulden zur amtlichen Verwaltung.
Die Brüder Konrad und Poppo Fuchs von Kannenberg (Contz vnd Pop die Füchse von Cannenberg) verpfänden mit dem Wissen und der Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein als Lehensherren etliche Nutzungsrechte an Frowin von Karlsbach (Frobin von Carlsbach) auf Wiederlösung.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Philipp von Rieneck (Philips von Rieneck) haben eine Auseinandersetzung über sieben Güter in Neutzenbrunn (Neitzenbrun) im Amt Gemünden (ambt Gmunde). Die Angelegenheit wird so geregelt, dass das Hochstift Würzburg und die Grafschaft Rieneck jeweils dreieinhalb Güter erhalten. Ein Viertel dieser Güter besitzt jedoch das Erzstift Mainz (stifft Maintz) erblich, welche es der Grafschaft verpfändet. Wenn das Pfand abgelöst wird, sollen die Grafen dem Erzstift das Viertel von ihren dreieinhalb Gütern übereignen.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.