(13) Der Hof zu den Knöpfen und alles Zugehörige soll dem Obermarschall zustehen. (14) Jeder zu Würzburg ansässige Krämer soll dem Obermarschall jährlich drei Pfund Pfeffer und ein Pfund Ingwer geben. (15) Die Häuser an der Holzpforte sollen dem Obermarschall jährlich drei Pfund Pfeffer und ein Pfund Ingwer geben. (16) Die fremden Krämer, die im Kreuzgang stehen, sollen dem Obermarschall so viel abgeben, wie sie es seit jeher tun. (17) Bei dem Verkauf auf dem Markt soll das Strafrecht durch den Marschall ausgeübt werden.
(22) Wenn Heu und Stroh Fuderweise auf dem Markt angeboten wird und nicht bis zum Mittag verkauft ist, hat der Marschall das Recht dieses für sich zu beanspruchen.
In dem Kaufbrief zwischen Bischof Hermann von Lobdeburg und Graf Otto von Botenlaube (Oten von Botenlauben) sind unter deren angehängten Siegeln nicht nur die zuvor aufgezählten Geschlechter aufgereiht, sondern auch der Besitz, die Güter und dieNutzungsrechte, welche gekauft wurden. Daher gehen viele davon aus, dass das Marschallamt neben den Geschlechtern ebenfalls mit dem Besitz, den Gütern und den Nutzungsrechten ausgestattet wurde, allerdings ist in dem Brief nur von den Geschlechtern die Rede. Laut Fries wird dies einem fleißigen Leser dieses Briefes wird dies auffallen.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Schlösser Hildenburg (Hiltenburg) und Lichtenburg (Liechtenberg) mit all ihren Leuten, Gütern und Zugehörigem für 4300 Silbermark von Graf Otto von Botenlaube (Graue Oten von Botenlauben). Folgende Geschlechter edler Frauen und Männer werden in dem Kauf mitverkauft und gehören schließlich zum Marschallamt: (von Habechsberg), die Truchsesse von Rübenzagel (Truegsessen Rübenzagel), Hänlin (Hänlin), Schenk von Ostheim (Schenken von Osthaim), von Westheim (von Westhaim), (von Wern), (von Bercha), (von Strai), von Northeim (Northaim), von Lengsfeld (Lengesfeld), von Suntheim (Sunthaim), von Katzach (Catzach), von Nüdlingen (Nütlingen), Ramming (Ramingen), (Göswein), von Eschenbach (von Eschenbach), (von Dietbach>), (von Büchelberg), von Erthal (von Ertall), (von Obersfeld), Steigerwald (Staigerwalder), von Geroldswind (von Gerberchtswinden), (von Neuhofen), von Stetten (von Steten), (von Ebenhausen), von Ruppertshofen (von Ruepertshausen) und von Hochheim (Höchaim).
In einem anderen Brief steht, dass Graf Otto der Jüngere von Botenlauben (Ot der Junger von Botenlauben), dem zuvor genannten Bischof Hermann von Lobdeburg die beiden Festungen Hildenburg und Lichtenburg mit ihren Zugehörungen verkauft. Als Zeuge wird Marschall Heinrich von Lauer (Hainrich von Laur) genannt.
Dietrich von Hohenberg (Dietrich Bawman) sollen sieben Personen bezeugen, dass sie gesehen haben, wie sein Vater das Marschallamt von Botho von Eberstein (Boten von Eberstain) gekauft hat. Wenn von den sieben keiner tot ist, soll er seine Sache vorbringen und mit den noch Lebenden fortfahren. Falls diese aber alle gestorben sind, soll er sein Anliegen vorbringen und nach seinem Gewissen den Streit fortführen. Noch am selben Tag bekommt Dietrich von Hohenberg das Marschallamt, die Güter zu Leutershausen (Leuterhausen), zu Lauer (Laur) und andere Güter, die zum Amt gehören von den Schöffen und den Dienstleuten der Kirche zugesprochen.
Beim Verkauf der Gefälle und Nutzungen des Ober- und Untermarschallamtes besteht die Gefahr, dass man diese verwechselt oder auf einem anderen Wege verändert und für eigen einbezieht. Dann ist die Wahrheit ans Licht gekommen, dass Graf Johann von Henneberg (Hanns von Hennenberg) des Stifts Marschallamt, das Burggrafentum zu Würzburg und die Grafschaft Henneberg, samt den Gerichten, Zentgerichten, Wildbännen, Geleitrechten, Zehnten und anderen Gütern und Rechten, die den zuvor genannten zugehörig sind, zu Mannlehen empfängt. Darüber gibt es besiegelte Dokumente.
Etliche Lehen, Ledertische und einige Pfund Pfeffer. Zudem die Freiheit, dass der Obermarschall und seine Angehörigen an allen Übergängen des Mains Tag und Nacht hinüberfahren können. Dieses Privilileg des Marschallamtes hat Graf Wilhelm I. von Henneberg (Graue Wilhelm) zusammen mit Amt und Schloss Mainberg dem Stift verkauft.
Graf Wilhelm I. von Henneberg hat dem Stift auch ein Pfund Pfeffer aus den Zugehörungen des Obermarschalls verkauft, als Zugabe zum Amt Mainberg.
Eberhard von der Kere (Eberhart von der Kere) verkauft das Untermarschallamt des Stifts Würzburg, welches ihm zusteht und welches er verwaltet, an Graf Wilhelm von Bibra (Wilhelmen von Bibra) und dessen Erben.