Bischof Rudolf von Scherenberg gestattet es dem Dechant und Kapitel des Stifts Neumünster (Neuenmunster), den Zehnt zu Poppenbach (Bopenbach) zu kaufen und zu behalten.
Fries verweist für Informationen zum Kauf Oberpleichfelds (Oberpleichfelt) im Amt Arnstein (ambt Arnstein) durch das Hochstift Würzburg sowie dessen Gerichtsbarkeit vor Ort auf das Stichwort "Bleichach" (Bleichach).
Das Hochstift Würzburg kauft Oberhausen (Obernhouen) im Amt Röttingen (ambt Rottingen) zusammen mit anderen Gütern von den Grafen von Hohenlohe (grafen von Hohenlohe).
Fries gibt an, wo Informationen zum Kauf von Oberrod (Oberroder) und Berg (Berg) durch die Stiftsherren des Stifts Neumünster (Hern zum Newenmuonster) zu finden sind.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft Obersfeld (Obersfelt) mit vielen anderen Gütern und Leuten von Graf Otto von Botenlauben (Graue Otten von Bottenlauben) für das Hochstift Würzburg.
Bischof Wolfram von Grumbach verkauft den Klosterfrauen des Klosters Wechterswinkel (cloesterfrawen von Weterswinkel) verschiedene Gefälle und Nutzungsrechte zu Nordheim vor der Rhön (Northaim) auf Wiederlösung.
Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Hertzog Swantibor zu Stetin) verkauft Nüdlingen (Nütlingen) samt Gericht an Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Hochstift Würzburg.
Rabot von Gebsattel (Rabot von Gebsattel) verkauft acht Eimer an Weingärten zu Nordheim am Main(Norhaim am Main) an das Hochstift Würzburg.
Das Hochstift Würzburg bezahlt seine Schulden bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim bis Kathedra Petri 1424 nicht, weshalb der Deutschmeister die Zahlung für Bischof Johann von Brunn um ein Jahr, das heißt bis Kathedra Petri 1425, verlängert. Der Bischof muss dann jedoch für jedes der drei Jahre, in denen er die Zahlung versäumt hat, 100 Gulden mehr zahlen, also 2300 Gulden. Dadurch ermöglicht er dem Bischof wieder die Verpfändung des Schlosses Neuhaus. Sollten die 2300 Gulden in der vereinbarten Zeit nicht bezahlt werden, soll aus dem Pfand ein beständiger Kauf werden und das Hochstift verliert alle Ansprüche darauf.
Die Äbtissin und der Konvent des Klosters Kitzingen (Abtissin vnd Conuent zu Kuzingen) verkaufen die Rechtsprechung, die Nutzungsrechte und die Gefälle in Oberhausen (Obernhausen) bei Stalldorf (Staldorf) im Amt Reichelsburg (ambt Raigelberg) mit Zustimmung Bischof Gottfrieds Schenk von Limpurg für 300 Gulden an das Kloster Tückelhausen der Kartäuser (Carthausen duckelhausen).