Bischof Hermann von Lobdeburg gibt den Grafen Konrad und Ludwig von Öttingen (Grave Conrat vnd G. Ludwigen gebrudern von Otingen) den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) zum Mannlehen. Dafür erhält er 700 Mark Silbers von den Grafen. Diese Allianz soll gegen viele Parteien rechtskräftig sein, nicht jedoch gegen das Reich oder den König.
Bischof Manegold verpfändet den Eheleuten Rüdiger und Luitgard Pfahl (Rudiger Pfal vnd Luitgart seiner Hausfraw) Jahreseinkünfte in Höhe von 20 Pfund Heller und einem Fuder Wein aus den Grundzinsen und dem Zehnten von Frickenhausen auf Wiederkauf. Die Eheleute geben dem Bischof dafür 200 Pfund Heller Hauptsumme, die dieser bezahlen muss, wenn er das Pfand wieder auslösen will.
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet jährlich 30 Pfund Heller aus der Bede von Frickenhausen (Frickenhausen) an die Brüder Gottfried III. und Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfrid der Jungeren vnd Gotfriden der Elter hern von Brauneck gebrudere). Diese Einkünfte gehören zu einem Burggut der Festung Marienberg (schloss Unserfrawenberg). Dafür stellen sie dem Bischof einen besiegelten Revers aus.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) verschiedenen Chorherren des Neumünsterstifts als Leibgeding.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Konrad Geyer zu Ingolstadt (Contzen Geirn zu Ingelstat) jährliche Einkünfte im Wert von 20 Gulden und 40 Pfund Heller aus den Abgaben von Frickenhausen am Main (Frickenhausen).
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Wilhelm Geyer von Giebelstadt (Wilhelm Geir) 240 Gulden. Um diese Schuld teilweise abzutragen, verpfändet er ihm 80 Gulden aus den Abgaben Frickenhausens (Frickenhausen).
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfelt) gibt Bischof Johann von Egloffstein und dem Stift Würzburg Fuchsstadt bei Würzburg (Fuchstat vf dem Gai vnd das nechst bei Wirtzburg) zurück. Er hatte es zuvor gepfändet.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Dorf Fuchststadt (Fuchstat) und das Schloss Rottenbauer (schloss Rotenbaur) für 300 Gulden an Peter Gündelwein (Peter Gündelwein). Dies findet unter der Bedingung statt, dass Peter Gündelwein nur ein Drittel der Einkünfte und Erträge der beiden Orte erhält. Die restlichen Erträge erhält das Hochstift Würzburg.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Lichtenstain ritere) eine Wiese bei Frickendorf (Frickendorf).
Bischof Johann von Brunn verpfändet dem Ritter Lorenz von Ostheim (her Lorentz von Osthaim riter) 20 Gulden der Jahreseinnahmen aus der Bede der Dörfer Frickenhausen bei Mellrichstadt und Wollbach (Frickenhausen vnd Wolpach), die mit einer Hauptsumme von 220 Gulden wieder abzulösen sind.