Die Anteile des Hochstifts Würzburg am Zehnt, mitsamt dem Hof und dem See zu Oberlauringen werden für 1600 Gulden an Georg Truchsess von Wetzhausen zu Sternberg (Georgen Truchsessen) verpfändet, diese soll er als Mannlehen tragen.
Dietrich von Heßberg (ditzen von Hesburg) verkauft Ottowind (Ochinwinde) samt weiterer Güter an Heinrich Münzmeister aus Coburg (Hainrichen Muntzmeistern zu Coburg) mit Erlaubnis von Bischof Johann von Egloffstein für 500 Gulden auf Wiederlösung.
Ein Hof und ein Drittel des Zehnts von Oberlauringen (Oberlauringen) werden für 1000 Gulden an Graf Berthold von Henneberg (Grafe Bertholden von Hennenberg) verpfändet. Sein Sohn Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelmen von Hennenberg) übergibt das Pfand für wiederum 1000 Gulden an Karl Truchsess (Carln Truchsessen). Das Stift behält das Recht zur Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Karl von Steinau (Carln Steinriken) 3201 Gulden. Er gelobt, die Schulden bis Cathedra Petri (22. Februar) oder spätestens zwei Monate danach zu begleichen. In diesem Kontext verpfändet er Schloss Werneck (Schloss wern) und das Dorf Nüdlingen (Nutlingen) samt Zugehörungen und Burgschaft.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Sebastian von der Tann (Sebastian von der Thamm) im Gegenzug für 4483 Gulden Schloss Hildenburg, Stadt und Amt Hildburghausen (Schloss Stat vnd ambt Hildenburg), Fladungen (Fladingen), Steinach an der Saale (Staina) sowie das halbe Dorf Nüdlingen (Nutlingen) amtmannsweise. Die Erträge aus Nutzungsrechten des Pfands sollen Sebastian von der Tann jährlich zwölf Gulden für einen einbringen. Sollten die Einkünfte durch das Pfand diesen Satz nicht decken, sollen die überschüssigen Gefälle der Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leuttersdorf) dafür verwendet werden. Diese Übereinkunft ist verschriftlicht und übergeben.
Fries verweist auf das Stichwort "Hain" (Hain) unter dem Buchstaben H, um Informationen darüber zu erhalten, wie die eine Hälfte Nüdlingens (Nutlingen) von Sebastian von der Tann wieder an das Domkapitel kommt, wie die Bischöfe Lorenz von Bibra und Konrad von Thüngen versuchen die andere Hälfte wieder abzulösen und es schließlich auch gelingt.
Als Bischof Johann von Brunn Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than) noch 1955 Gulden schuldet, stellt er eine Verpändung aus, die folgende Zinsen beinhaltet: Auf zehn Gulden soll er einen erhalten. Zu diesem Zweck bekommt er die Nutzungsrechte zu Haina (Hain) ganz und zu Nüdlingen (Nutlingen) zur Hälfte amtmannsweise zur freien Verfügung gestellt. Ersteres bringt Bischof Johann von Brunn vorab von seinem Domkapitel wieder an sich. Dieses Pfand soll Sebastian von der Tann und seinen Erben bis zur vollständigen Begleichung der Schulden gehören. Das Domkapitel besiegelt diese Übereinkunft nicht.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Schloss Hildenburg, Stadt und Amt Hildburghausen (schlos Stat vnd ambt Hildenburg), Fladungen (Fladingen) und das halbe Dorf Nüdlingen (Nutlingen) mit anderen Dörfern und Nutzungsrechten für 11990 Gulden an den Grafen Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg).
Ob Karl Truchsess von Wetzhausen (Carl Truchsess) die Ablösung des Pfandes tätigt ist unklar. Im Jahr 1436 lässt Bischof Johann von Brunn Michael Truchsess von Wetzhausen (Michaeln Truchsessen) dieselbe Ablsöung des Pfandes in Oberlauringen durch den Grafen Wilhelm von Henneberg Schleusingen (Graue Wilhelmen von Hennenberg) zuteil werden.
Clara von Milz (Clara von Miltz), eine Witwe zu Kleineibstadt (Clain l ibstat(), quittiert, dass sie jährlich 50 Gulden von ihrem Hauptfeind Weigand Ortolf (Wegen Ortolffen) auf die Dörfer Oberschwarzach (Obernahwartzach), Wiebelsberg (Wibelsperg), Kammerforst (Camerforst), Handthal (Hanthal) und Mutzenroth (Nutzenrodt) erhält. Die Hauptsumme, um diese abzulösen, beträgt 1000 Gulden. Sie erhält die Dörfer von ihm zu Mannlehen. Diese bringt nach dem Tod Weigand Ortolfs das Hochstift Würzburg an sich und sie fallen an dieses heim.