Fries gibt an, wo Informationen in Bezug auf die Schutzgewalt und den Schutz im Allgemeinen gefunden werden können. Außerdem wird angegeben, dass das Kloster Fulda (Fulden) nach dem Kirchlichen Recht dasselbe gegenüber dem Hochstift Würzburg leistet.
In Schlüchtern (Schlüchteren) gibt es ein Benediktinerkloster, das innerhalb der Grenzen von Buchschlag (Buchen) und unter der Grafschaft Hanau liegt.
In Murrhardt (Murrhart) liegt ein Benediktinerkloster, zwei Meilen hinter der Stadt Schwäbisch Hall (Hall am Kocher) innerhalb der Grenzen von Franken und Schwaben gelegen. Dort versammelt der Heiligen Bonifatius (S Bonifacico), der erste Erzbischof zu Mainz, etliche andächtige Brüder und baut ihnen Zellen, in denen sie von der Welt abgeschieden sind und dem allmächtigen Gott ungehindert dienen können. Pippin der Jüngere (Witwin, sunst pipin genant), ein König der Franken, befiehlt dem Heiligen Burkhard, dem ersten Bischof von Würzburg, diese Mönche und Zellen in klösterliche Zucht zu verwalten. Dies geschieht jedoch, bevor er Bischof ist. Diesen Befehl übergibt später sein Sohn, Karl der Große im ersten Jahr seiner Regierung, als Burkhard Bischof von Würzburg ist.
Das Privileg, das Kaiser Karl der Große an den Bischof von Würzburg bezüglich der Verwaltung einiger Klöster übergibt, erneuert und bestätigt König Otto III. auf Bitten Bischof Bernwards.
Kaiser Otto III. bestätigt Bischof Heinrich I. die Übergabe eines Privilegs Karls des Großen, welches die Verwaltung einiger Klöster zusichert.
Bischof Albrecht von Hohenlohe kauft etliche Städte und Schlösser von Eberhard von Württemberg. Für den Kauf verleihen Hermann, der Abt des Klosters Maria Bildhausen (abbt Herman zu Bildhausen), 5.000 Pfund Haller und Berthold von Bibra (Bertold von Bibra) 10.000 Pfund Haller an den Bischof. Hierfür bekommen sie die Hälfte der Stadt Münnerstadt (Munrichstat) verpfändet.
Als Bischof Johann von Brunn das Schloss und Amt Aschach (schlos vnd ambt ascha) für das Hochstift Würzburg auslöst, leihen ihm die Bürger von Münnerstadt (Münrichstat) 3000 Gulden. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Datz und anderen Abgaben.
Die Verpfändung der Gräfin Margaretha von Henneberg und deren Zinsen kommen an Georg von Henneberg-Aschach (Georgen von Hennenberg). Dieser bittet Bischof Johann von Brunn die 5000 Gulden für den Fall ihrer Verwitwung an seine Frau Johanna von Nassau und Saarbrücken (Johannen geboren von Nassau vnd Sarbrucken) zu verpfänden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten) die beiden Ämter Münnerstadt (Munrichstat) und Aschach (Aschach) auf Lebenszeit.
Bischof Friedrich von Wirsberg schließt eine Abmachung mit dem Augustinerkloster zu Münnerstadt (Munrichstat), den Heiligen von Bad Bocklet (Boklat), Wilhelm und Martin von Budickheim (Wilhelmen vnd Martin Brundianio), sowie Johann Joachim (Hans Jorg) und Christoph Heinrich (Christoff Hainrich) von Erthal. Diese besagt, dass die von Erthal und ihre Nachkommen den Zehnt auf die heiligen Äcker von Bad Bocklet bekommen (Boklartt), die rechter Hand von Windheim (Windhaim) bis an einen Grenzsten reichen reichen, wo sie eine Grenze zu Winen scheidet. Vom heiligen Forst erhalten die von Erthal die Hälfte, die andere Hälfte erhalten die Heiligen von Bad Bocklet. So wie die Söhnen von Christoph von Budickheim (Christoff von Budickhaim), Wilhelm und Martin und deren männlichen Erben, den Zehnt auf die heiligen Äcker innehaben, so gehört ihnen die Hälfte des Bauholzes entlang des Weges nach Minhaim bis zur Brücke, die andere Hälfte gehört den Heiligen von Bad Bocklet (Boklach). Schloss Stollburg (Stolberg) soll durch Johann Holzheimer (Hansen Holtzhaimers) zur Hälfte an die von Erthal und deren Erben gehen und zur Hälfte an das Augustinerkloster zu Münnerstadt.