Nach dem Tod des Bischofs Albrecht von Hohenlohe wird der Domherr Albrecht von Heßberg (Her Albrecht von Hespurg domher zu Wurtzburg) zum Bischof gewählt. Jedoch überzeugt Gerhard von Schwarzenberg von der Neuenburg in Thüringen (B. Gerhart von der Newenburg) den Papst Gregor XI. und behält das Amt. Lorenz Fries verweist für weitere Informationen dazu auf seine Bischofschronik.
Durch ein Urteil am Landgericht wird festgelegt, dass der Schaftrieb zu Haselbach dem Stift Würzburg und nicht denen von Weiers zusteht, und zwar so lange, bis die von Weiers den Schaftrieb rechtmäßig erwerben.
Johann Hessler, der Ältere,(Hanns Hesler der alt) hat drei Söhne - Georg, den Doktor, Johann, den Domherren zu Köln und Nikolaus, Chorherr im Neumünster, (Georgen doctor, Jorhannsen domheren zu Coln vnd Niclausen Corheren zum Newenmunster) welcher später Kardinal geworden ist. Die Söhne arbeiten sich hoch und schaffen es soweit, dass sie Bischof Rudolf von Scherenberg und andere, die sich mit Kurfürst Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein, (pfalzgraue Fridrich Churfurst) Bischof Reinhard zu Worms (her Rainhart zu Worms) und Bischof Matthias zu Speyer (her Matthis zu Speir ) streiten, vertragen.
Darius von Heßberg (Darius von Hespurg) verfeindet sich mit Bischof Rudolf von Scherenberg. Der Streit wird von Philipp von Henneberg, Bischof von Bamberg, (B Philip von Bamberg) geschlichtet.
Hermann Häußleins Söhne Heinrich und Bartholomäus(Hermans geehlichte sune nemlich Haintz vnd Bartholmes) dienen den Edelen und brauchen das Erbe der Mutter nicht. Bartholomäus hat einen Sohn Johann, der kurz nach dem Vater ohne männliche Erben stirbt. Heinrich, ein verdienter Reitersmann, heiratet eine Adelige und bekommt mit ihr den Sohn Georg (sune Georg). Dieser fordert von Bischof Lorenz von Bibra die im vorigen Eintrag genannten Lehen. Es kommt zur Austragung vor Bischof Berthold von Mainz (B. Bertholden von Maintz). Georg verfeindet sich darauf mit Bischof Lorenz von Bibra, verträgt sich jedoch wieder mit diesem.
Bischof Lorenz von Bibra und die Äbtissin zu Schönau (Abbtissin zu Schonau) streiten sich mit Graf Reinhard von Rieneck (Graue Reinhart von Rienck) über den Schutz und Schirm der Leute und Güter von Aschenroth. Dieser Streit wird von Herrn Johann von Schwarzenberg (hern Hanns von Schwartzenberg) und Herrn Ludwig von Hutten (her Ludwig von Hiten) geschlichtet. Für Informationen über die Rechte und die Gerichtsbarkeit des Stiftes Würzburg in Aschenroth verweist Fries auf Liber 2 contractuum Laurentii.
In einem Vertrag zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Graf Reinhard von Rieneck (Rinhart von Rieneck) wird Hettstadt (Hetstat), wo viele Rienecker Eigenleute leben, dem Stift Würzburg zugesprochen.
Die Dorfmeister und Gemeinde der Dörfer Altertheim (Aldershaim) und Kitzingen (Gitzingen) beklagen sich, dass der Deutsche Orden einen hohen Damm für die Seen errichtet hat und sich dadurch das Wasser aufstaut, sodass die Felder überschwemmt werden. Es wird mit dem Deutschordenmeister Dietrich von Cleen verhandelt, dass dieser sich die Situation anschaut und den Schaden beseitigt. Kurz darauf kommt es zum Bauernaufstand und die Sache bleibt unverrichtet.
Es gibt einen Rechtsstreit zwischen Mainz und Hessen, den der Bischof von Würzburg und der Burggraf zu Nürnberg schlichten sollen. Landgraf Ludwig von Hessen klagt gegen Bischof Konrad von Mainz und Johann von Brunn soll den Streit schlichten. Landgraf Wilhelm IV. hat die Einwohner von Hiltrich (Hiltrichs), Simmerhausen (Simershausen) und Lahrbach (Larbach) in seinem Verspruch. Für die Täuschung Konrad von Thüngens durch Landgraf Ludwig von Hessen und Herzog Johann von Sachsen verweist Fries auf eine Quelle. Fries verweist auf ein Buch des Sekretärs Peter Klarmann zu diesem Krieg.
Georg fordert sein Lehen weiter bei Bischof Lorenz von Bibra und seinem Nachfolger Bischof Konrad von Thüngen ein, wird jedoch unter Verweis auf seine uneheliche Geburt abgewiesen. Kardinal Otto, Bischof von Augsburg, (Cardinal Ot B zu Augspurg) handelt nach dem Tod Georgs durch Fürbitte bei Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt aus, dass dieser sich nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Gnade mit Georgs Söhnen Heinrich, Johann , Balthasar und Melchior ( Georgen sunen, Haintzen, Hannsen, Baltassarn vnd Melchiorn) verträgt und für ihre Forderung 400 Gulden bezahlt.