6. Die Adligen öffnen Personen ihre Schlösser und Häuser, mit denen das Hochstift Bamberg befehdet ist, wodurch es im Hochstift zu Krieg und Steitigkeiten kommt.
7. Wenn der Bamberger Bischof von seinen Untertanen gebeten wird, ein geistliches oder weltliches Gericht einzuberufen, reagiert der Adel nicht auf den Ruf des Bischofs.
8. Es kommt vor, dass Lehnsmänner ihre Lehenspflichten zwar aufschreiben, jedoch nichts anderes tun, als die Güter als Lehen inne zu haben.
9. Die Adligen dienen anderen Fürsten, obwohl sie im Hochstift Bamberg ansässig sind. Sie leisten auch keinen Beitrag zu Obrigkeit und Gerichtsbarkeit.
10. Die Adligen erscheinen nicht vor dem Landgericht und vor dem geistlichen Gericht, wordurch ihren Leuten und Gütern nicht geholfen werden kann.
11. Die Adligen versäumen es, die Prälaten, Klöster, Spitäler, Pfarrer und Bürgerschaft in Erbschutz zu nehmen, worunter die Obrigkeit und der Gerichtszwang leiden.
Es folgt die Klage der Ritterschaft gegen das Hochstift Bamberg. Der Bischof soll seine Hofräte, Amtsleute, Diener und andere einbinden, damit sie nicht auf Gaben oder Geschenke anderer angewiesen sind. Auch will der Bischof keinen vom Adel anhören, ohne dass zwei oder drei Kapitelsherrn anwesend sind. Beim vorherigen Bischof hatten sie immer freien Zugang.
Obwohl Bischof Konrad von Thüngen erst seit kurzem sein Amt innehat, hält er sich so, dass sich niemand über ihn beklagen kann. Wenn einer seiner Amtmänner oder Diener die Ritterschaft ungerecht behandelt, wendet er dies ab. Er handelt so, dass die Ritterschaft nicht ungerechtmäßig belastet wird. Ebenso fordert er die Dienste seiner Amtsmänner, Diener und Ritterschaft nur an, wenn diese auch wirklich für das Hochstift benötigt werden. Jedoch missfällt es vielen, dass der Bischof dem Schwäbischen Bund beitritt, dem seit langem auch schon das Erzstift Mainz, das Hochstift Bamberg, die Landgrafschaft Hessen, die Markgrafschaft Brandenburg und andere benachbarte Fürsten angehören. Er tut dies jedoch, um seine Ritterschaft und Untertanen zu schützen. Denn durch den Frieden, der auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen wurde, ist es dem Schwäbischen Bund nicht möglich, gegen die Ritterschaft vorzugehen.
Der Ritterkanton Altmühl (altmuller), mehr als 200 Personen des Ritterkantons Gebirg (Birger) und viele des Ritterkantons Steigerwald (Staigerwalder) unterschreiben den Vertrag, der auf dem Rittertag zu Schweinfurt verfasst wurde, nicht und wollen dies auch in Zukuft nicht tun. Es wird einen Rittertag zu Bamberg (Bamberg) angesetzt und beschlossen, sich mit den jeweiligen Fränkischen Fürsten zu Bamberg, Würzburg (Wirtzburg), Eichstätt (Aistat) und den Markgrafen von Brandenburg bezüglich des Ortes und des Termins abzusprechen. Es sollen Abgeordnete aus allen sechs Ritterkantonen kommen um über die Mängel des Vertrags zu sprechen. Es wird darum gebeten, dass zur Erhaltung der Ehre, des Friedens und des Rechts ein Weg gefunden wird, auf dem sich Ritterschaft und Fürsten weiterhin gegenseitig beistehen können.
Fürsten, Grafen und Ritterschaft schreiben Bischof Konrad von Thüngen auf dem Rittertag zu Bamberg (Bamberg), dass sie sich auf dem vorherigen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) eingefunden und einen Vertrag geschlossen haben, damit Frieden, Recht und Einigkeit erhalten bleiben. Seitdem dieser Vertrag besteht, konnten zuvor stattfindende Missbräuche verhindert werden. Sie bitten die Fränkischen Fürsten zur Unterstützung der Erhaltung der Fürstentümer und Spitäler des Adels zu Franken. Außerdem berichten sie, dass der Würzburger Bischof noch nicht dem Schwäbischen Bund beigetreten ist. Der Schwäbische Bund ist entschlossen, einen Heereszug in Franken zu unternehmen und fordert viele vom Adel dazu auf, am Dienstag nach Exaudi nach Nördlingen (Nordlingen) zu ziehen. Dieser Aufforderung will die Ritterschaft jedoch nicht nachkommen.