In Leutershausen (Leutershausen) haben Sigmund Voit von Salzburg (Sigmund voit von Salzburg) und der Forstmeister von Lebenhan (Lebenhaim) einen Anteil. Dem Stift gehört das Amt Rottenstein (Roetenstain).
Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) ist ein Schloss und Amt in Rhön-Grabfeld (Grabfeld) gelegen. Es befand sich im Besitz der Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg), doch durch eine Frau des Adelsgeschlechts kommt es an einen Grafen von Württemberg (Grauen von Wirtenberg), der es dem Hochstift Würzburg verkauft. Im Folgenden wird erläutert, was zu dem Amt gehört.
Markgraf Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) bekommt von Bischof Manegold von Neuenburg alle Lehen verliehen, die Graf Poppo von Henneberg (Graue Bop von Hennenberg) nach seinem Tod hinterlassen hat. Dafür gibt Otto von Brandenburg dem Stift Würzburg 300 Mark Silber. Auf diese Weise bekommt er Schloss und Stadt Kisseck (Kiseke), das Schloss Rottenstein ( Roetenstain) und die Stadt Königshofen (Künigshouen).
Das Hochstift Würzburg besitzt für das Schloss und die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld sowie für anderes das Lehensrecht. Als Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bop von Hennenberg), der Sohn von Graf Hermann von Henneberg (Graue Hermans), stirbt, hinterlässt er eine Tochter, die mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) vermählt ist. Der Markgraf möchte die Lehen, die an seine Frau fallen, und fordert diese von Bischof Manegold von Neuenburg. Dieser weigert sich ihm das Lehen zu geben, da es sich um Mannlehen handelt und dieses nicht an die Tochter fällt. Daher kommt es zwischen den beiden zu einer Fehde und Angriffen. Der Streit wird durch den Würzburger Dompropst und Grafen Heinrich von Stahlberg (Hainrichen von Stahelberg) auf die Weise geschlichtet, dass der Markgraf dem Bischof 4000 Mark Silber für das Lehen bezahlt.
Da die nach Graf Poppo VII. von Henneberg (graff Boppen von Hennenberg) bennanten, weltlichen Städte Bad Kissingen (Kissingen), Rottenstein (Rottenstein), Steinau an der Straße (Steinaw) und Königshofen (Konigshofen) nicht mehr Lehen des Hochstifts sind, gab es wenig Kontakt zwischen Bischof Manegold von Neuenburg und Markgraf Ottot V. von Brandenburg (Marggrauen Otten dem langen zu Brandenburg). Graf Heinrich Stahelberg (graff Heinrichen von Stahelberg) verhandelt zwischen den beiden einen Vertrag aus, welcher beinhaltet, dass der Bischof dem Markgrafen die Stadt Bad Kissingen, das Schloss Steinau, das Schloss Rottenstein und die Stadt Königshofen zu Lehen gibt und der Markgraf dafür dem Bischof 4000 Mark Silber gibt.
Eckhard von Müdesheim (Eckhart graff von wurtzburg) und die Ehefrau von Graf Albrecht von Henneberg (albrecht von Hennenberg) verkaufen Rottenstein (Rottenstein) zusammen mit anderen Gütern wie Schlössern oder Städten für 90.000 Gulden an den Bischof Albrecht von Hohenlohe und sein Stift. Allerdings bleibt den Verkäufern und deren Nachkommen das Recht vorbehalten, die Güter wieder zurück zu kaufen.
Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibur zu pomern) hat zugesagt von den 1800 Gulden, die er dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift schuldet, mindestens 26 Gulden zu Weihnachten zu bezahlen. Dazu hat er Rottenstein (Rottenstein) samt den Amtsleuten und Burgen wieder ausgelöst.
Hermann von Rodenstein (Herman von Rotenstein) verhandelt mit den Herren von Lisberg (herren zu Lesberg) einen Vertrag aus, als sein Sohn gefangen genommen wird.
Bischof Johann von Brunn verpfändet das Schloss und Amt Rottenstein mit allen Zugehörungen, außer einem dritten Teil, der Heinrich von Riedern (Heinrich von Rieden) gehört, an Kaspar IV. von Bibra und seine Ehefrau Jutta (casparii von Bibra vnd Jütta seine hausfrawen) für 1400 Goldgulden auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn und Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (G. Wilhelmen v Hennenberg) einigen sich darauf, dass der Graf die Leibeigenen zu Nassach (Nassa) nicht mehr vor dem Gericht zu Rottenstein (Roetenstein) vertritt.