Bischof Rudolf von Scherenberg genehmigt den Bau der sogenannten Mittelmühle (Mitel muln) am Biebergauerbach (Bibergaier bach) auf Grund und Boden von Andreas Korner (Korner). Ferner betimmt er, dass die Lehenschaft, Zinsen und der Handlohn darüber je zur Hälfte dem Hochstift Würzburg und Andreas Korner und dessen Erben zustehen, während das Hochstift allein die Obrigkeitsrechte ausübt.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Dettelbach (Detelbach) eine eigene Polizeiordnung.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Die Stadt Dettelbach (Detelbach) hat den Würzburger Bischof oder seine Räte beherbergen müssen, wenn sie sich dort aufgehalten haben. Bischof Rudolf von Scherenberg verzichtet auf dieses Recht und erhält dafür die Hälfte am Dettelbacher Ungeld. In diesem Zusammenhang wird eine Ungeldordnung festgelegt.
Abt und Konvent zu St. Stephan übereignen Bischof Rudolf von Scherenberg ein Gerichtsrecht zu Dettelbach (Detelbach) und Sand (Sand). Im Gegenzug erhalten sie den Sitz und den Weiler Oberdürrbach (Oberndurbach) als Eigengut. Zudem wird ihr Hof in Dettelbach (Detelbach), solange er im Besitz des Klostes bleibt, von allen Abgaben befreit.
Bischof Rudolf von Scherenberg genehmigt dem Dettelbacher Bürger Martin Kelheim (Celhaim), eine Mühle am Bruckerbach zu bauen. Dieser soll dafür jährlich einen Malter Getreide, zwei Fastnachtshühner und im Falle des Verkaufs der Mühle den halben Handlohn abliefern.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Sigmund von Schwarzenberg (Swartzenberg) etliche Zinsen, Rechte, Gerichtsbarkeiten und das Recht über den Handlohn und gibt all dies der Stadt Dettelbach (Detelbach) als erbliches Lehen.
Laut eines Urteils wird dem Hochstift Würzburg vom Kloster Münsterschwarzach (Swartzach) der Zehnt von sechs Morgen Weingarten nahe dem Falltor (falthor) in Dettelbach (Detelbach) zugesprochen. Laut Nachtragsschreiber gilt dies auch für das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg), Hesselbach (Clain Heselbach), Enzlar (Emsler), Brück (Bruck), Ziegenbach (Ziegenbach), (Hochstett) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Bischof Lorenz von Bibra gibt der Stadt Dettelbach (Detelbach) das Privileg, Klagen am Stadtgericht mit einem geringeren Streitwert als zehn Gulden abzuweisen.
Bischof Lorenz von Bibra gibt Dettelbach (Detelbach) eine Stadtordnung.
Merz, Johannes: Fürst und Herrschaft. Der Herzog von Franken und seine Nachbarn 1470 - 1519, München 2000.
Die Stadt Dettelbach (Detelbach) und die Einwohner von Schwarzenau (Swartzenaw) werden wegen eines Streits über die Bede auf etlichen Gütern vertragen.