Bischof Johann von Brunn erlaubt es Kaspar IV. von Bibra (Caspari von bibra), dass er zu Heinrich von Riedern (heinrichen von Ridern) geht und dieser ihm den dritten Teil am Schloss und Amt Rottenstein für 1600 Goldgulden verpfändet. Somit ist Bischof Johann von Brunn nicht mehr verpflichtet, einen dritten Teil der Einnahmen des Schlosses und Amts Rottenstein abzugeben.
Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Johann Truchsess von Sternberg (Hans Truchsess) und Bischof Rudolf von Scherenberg legen in einem Vertrag fest, dass der Bischof die Summe von 9124 Gulden dem Truchsess um 2000 Gulden erhöht. Dafür gibt Johann Truchsess dem Bischof von den 20 Gulden, welche er durch die Nutzung von Schloss und Amt Rottenstein erhält, einen Gulden ab.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt es seinem Amtmann Johann Truchsess von Münnerstadt (Albrechten Truchsessen), dass er sich sowohl in seiner eigenen Kemenate in seiner Burg, als auch in der des Bischofs aufhalten darf. Auch darf er sein Recht, in der Not Zuflucht in der Bischofskemenate zu suchen, nutzen, bis die Zeit gekommen ist, um wieder zu gehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verkauft Albrecht Truchsess (Albrecht Truchsessen )das Amt Rottenstein für 2000 Gulden auf Wiederlosung. Für die Bezahlung gibt er ihm die Dörfer Hofheim (Houehaim) und Sulzdorf (Sultzdorff).