Bischof Johann von Grumbach hat sich mit Konrad und Otto von Steinau (Contzen vnd Oten den Stainricken) bezüglich ihrer Schulden und Forderungen, welche sie auf Amt und Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) haben, vertragen. Der Bischof hat ihnen dafür 18.400 Gulden verpfändet. Die Steinrück haben das quittieren lassen und festgelegt, was mit Münzen bezahlt werden soll.
Rudolf von Scherenberg überlässt die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) für sechs Jahre Veit von Brende (Veiten von Brende), jeweils für 150 Gulden.
Rudolf von Scherenberg verpfändet die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale an den Ritter Johann Voit (heren Hannsen voiten ritere) für sechs Jahre. Dafür muss dieser dem Stift jedes Jahr 150 Gulden bezahlen.
Rudolf von Scherenberg verpfändet Johann Voit (Hannsen voiten Riter) Hofstatt und Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für jährlich 80 Gulden auf Widerruf.
Rudolf von Scherenberg gestattet den Bürgern von Bad Neustadt an der Saale (Newenstat), dass sie die (bere) der Herbstzeit aus den Dörfern, die im Amt Bad Neustadt an der Saale gelegen sind, unverzollt nach Hause führen dürfen, allerdings auf Widerruf.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Bürgern von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) eine gemeine Stadtordnung.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) sind sich wegen der Bede uneinig mit den Dörfern Salz (Saltz), Mühlbach (Mulbach), Altenbrend (Brend) und Hersfeld (Hersueld). Bischof Rudolf von Scherenberg klärt diese Uneinigkeit.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt 20 Gulden weniger von Bernhard von Bastheim auf und verpfändet auch dessen Erben 100 Gulden weniger jährlichen Zins auf Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat). Dieses Geld ist wieder abgelöst.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Thomas das Amt des Freiboten zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) mit Vorbehalt des Widerrufrechts.
Die bischöflichen Räte ordnen für die Dörfer Bastheim (Basthaim), Geckenheim (Gecknaw), Breitbach (Braitbach), (Rodiges), Reichenbach (Reichersbach), Schönau (Schonaw), Sondernau (Sonderman) und (Nidern Elske) an, dass sie für vier Jahre ihr Vieh nicht in das Waldstück führen dürfen, welches das Spital in Neuenstadt erworben hat.