Den Grafen Georg II. von Henneberg (Georgen) und Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) bewilligen die Bürger von Mellrichstadt noch eine jährliche Zahlung über 100 Gulden. Diese Summe fordert Bischof Johann von Brunn an Heinrich von Merlau (Hainrichen von Merlau) zu zahlen.
Die Schulden von Heinrich von Merlau (Hainrichen von Merlan) verringern sich mit der Zeit von 2000 Gulden um 600 Gulden, sodass noch 1400 Gulden ausstehen. Diese übernehmen Graf Georg II. von Henneberg (Georgen von Hennenberg) und Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Birba). Dafür überlässt ihnen Bischof Johann von Brunn die jährlichen 100 Gulden zu Mellrichstadt (Melrichstat) und gibt ihnen darüber eine schriftliche Bestätigung.
Bischof Johann von Brunn verleiht Karl Truchsess von Rotenstein (Carln Truchsessen) und seinen Erben ein Burggut zu Mellrichstadt (Melrichstat) erblich.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt den Bürgern zu Mellrichstadt (Melrichstat) die Freiheit, dass in Sachen, die Urteile belangen, die am Stadtgericht selbst gesprochen werden, nicht appelliert werden soll.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 2000 Gulden von Konrad von der Kere (Contzen von der Kere) und benutzt diese Summe für die Ablösung des Amtes Klingenberg (ambts Clingenberg) und verschreibt ihm und seinen Erben dafür jährlich 100 Gulden Zinsen, nämlich 50 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) und 50 Gulden auf das Dorf Oberstreu (Oberstrai).
Es erheben sich Valentin Paul, der Schultheiß (Valtin paul Schultais), Volkmar Sup (Volckmar Sup), Simon Aitenbach (Simon Aitenbach), Johann Reutnor (Hanns Reutnor) und Johann Kirchenmeier (Hanns Kirchenmair), alle Mitglieder des Rats zu Mellrichstadt (Melrichstat), gegen den Hauptmann Johann von Butlar (Hannsen von Butlar). Sie schlagen ihn und nehmen ihn gefangen. Bischof Rudolf von Scherenberg bestellt hierauf etliche Personen aus der Gemeinde nach Würzburg und verhört sie. Er beschließt, dass die Gemeinde an den Unruhen Schuld hat und teilt dies schriftlich mit.
Der Schultheiß und die anderen vier Aufwiegler werden aus dem Rat und ihren Ämtern entlassen. Sie werden verpflichtet, ihre Güter in Mellrichstadt (Melrichstat) zu verkaufen und an einen anderen Ort im Gebiet des Hochstifts Würzburg zu ziehen. Ihre engen Freunde, Väter, Schwager und Brüder müssen für sie bürgen.
Hans Truchseß von Münnerstadt (Hannsen Truchsen zu Münrichstat) verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 50 Gulden als Zins auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) für eine Gesamtsumme von 1000 Gulden. Diese kommen durch einen Vertrag an Domherren Konrad (heren Conraten domheren). Dasselbe vollzieht Bischof Lorenz von Bibra mit den Brüdern Lamprecht, Martin und Georg von Bibra (Lamprecht Mertin vnd Georgen von Bibra).
Nach dem Tod von Martin und Georg von Bibra (Mertin vnd Georg von Bibra) gibt Valentin Geisenheimer ( her Valtin Geisenhaimer), Vikar der St. Nikolaus Kapelle in Mellrichstadt (Melrichstat), den Brüdern Konrad und Lamprecht von Bibra (Conraten vnd Lamprechten von Bibra) mit Bewilligung von Bischof Lorenz von Bibra die 1000 Gulden heraus. Damit werden die 50 Gulden auf Mellrichstadt abgelöst. Die Ablösung wird jedoch dem Hochstift Würzburg vorbehalten.
Die im vorherigen Eintrag erwähnten Verschreibungen auf Mellrichstadt werden 1525 durch aufrührerische Untertanen im Rahmen des Bauernkriegs außer Kraft gesetzt, aber durch Bischof Konrad von Thüngen 1528 wieder erneuert.