Schloss, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) liegen im Oberland des Hochstifts Würzburg. Bischof Wolfram von Grumbach verleiht einen Hof des Stifts in Mellrichstadt an Siegfried von Stein (Seifriden vom Stain) und seine Frau Adelhid von Stein (Alhaiten) auf Lebenszeit. Dafür zahlen sie dem Hochstift jährlich 40 Malter Korn und 30 Malter Hafer. Im Tausch bekommt das Hochstift Würzburg ihren Hof zu Unsleben (Vsleuben) mitsamt den Zu- und Eingehörungen. Siegfried und Adelheid von Stein behalten sich das Nutzungs- und Wohnrecht vor.
Bischof Otto von Wolfskeel nimmt 1000 Pfund Haller von Richard von Maßbach (Reicharten von Maspach) und verschreibt ihm dafür 100 Pfund Zinsen jährlich auf Mellrichstadt (Melrichstat).
Bischof Otto von Wolfskeel nimmt 12.000 Pfund Haller von Siegfried von Stein (Seifriden vom Stain) und verschreibt ihm dafür jährlich 1 200 Pfund Haller Zinsen auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat).
Bischof Johann von Egloffstein stellt Kaspar von Bibra (Casparn von Bibra) und seinen Erben eine Verschreibung zu, die beinhaltet, dass Burg, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) bis zur Ableistung der Schuld von 3250 Gulden in Stand zu halten sind.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Herrn Eberhard von Buchenau (Eberharten von Buechenau) und seinen Söhnen den Gebrüdern Heinrich und Friedrich von der Tann ( Haintzen vnd Fritzen von der Thanne) und all ihren Erben 3 500 Gulden auf den Zoll zu Mellrichstadt (Melrichstat) und Meiningen (Mainingen).
Bischof Johann von Egloffstein gibt dem Schultheiß, Bürgmeister und Rat zu Mellrichstadt (Melrichstat) Macht und Befehl eine Pfister- bzw. Bäckerordnung zu erlassen.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt den Stab und das Amt Mellrichstadt (Melrichstat) an Eberhard und Martin von der Kere (Eberharten vnd Merten von der Kere) und verschreibt denselben, sich von Stab und Amt nicht wieder zu lösen. Schulden über 100 Gulden, die das Hochstift bei Konrad von der Kere (Conraten von der Kere), Domherr zu Würzburg, angehäuft hat, gelten als beglichen.
Anschließend verschreibt Johann von Egloffstein den Stab zu Mellrichstadt (Melrichstat) und Friedrich und Hertnit von Stein (Fritzen vnd Hertniten vom Stain) für 800 Gulden.
Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) ist Bischof Johanns von Egloffstein Hauptmann im Oberland, weswegen er ihm 3250 Gulden schuldet. Dafür überlässt er ihm das Amt und die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat), zugehörige Nutzungsrechte und Gefälle, solange bis seine Schulden beglichen sind. Nachdem die Herren von Buchenau (die von Buchenau) und die Herren von der Tann (Thann) Bischof Johann von Egloffstein 10000 Gulden mit einer Frist von 10 Jahren für die Burg Ursberg (Vrsperg) und deren Zu- und Angehörungen leihen und Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) dieselbe mit 10000 Gulden wieder ablöst, verschreibt ihm Bischof Johann von Egloffstein, in Absprache mit den genannten Schuldforderern, 10000 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt, so dass er diese innehat und den Gläubigern zehn Jahre lang jährlich 1000 Gulden bezahlt und dann seine 3250 Gulden auch einnehmen soll.
Kemenaten und ein Kalterhaus mit Kalter am Schloss zu Mellrichstadt (Melrichstat) gelegen, für die Albrecht von der Kere (Albrechten von der Kere) erblich zuständig ist, verkauft er an Bischof Johann von Brunn und das Hochstift Würzburg für 170 Gulden.