Bischof Konrad von Thüngen schenkt seinem Sekretär Lorenz Fries, gebürtig aus Mergentheim (Secretari Lorentz Fries von Mergethaim) einen Kramladen in der Judengasse und zwei Morgen Weingarten, die im Grass liegen. Die verschenkten Güter gehörten zuvor dem Spengler Georg Schappel (Georg Schappel spengler).
Paul Narbe (Pauls Narb) verkauft den Burgstall mit dem Schafstall und den Rechten zum Schaftrieb sowie allem, was dazu gehört, dem Adelsgeschlecht von Rußwurm (den Riswvrmen). Aus ihrem Besitz fällt alles später an Balthasar von Steinau, genannt Steinrück, (Baltassarn Stainricken), der den kompletten Besitz für 1000 Goldgulden an Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift Würzburg verkauft.
Der Ritter Christoph Fuchs zu Leuzendorf und Eltmann (Her Cristof Fuchs von Leutzendorf riter) fordert von Bischof Konrad von Thüngen Geld aufgrund von Schulden, die dessen Vorgänger Johann von Brunn bei seinen Ahnen Heinrich Fuchs von Haßfurt und Wilhelm Fuchs von Dingolshausen, zwei Brüdern, (seinem anheren Haintz Fuchs vnd dan Wilhelm desselben bruder) hatte. Um diese Schulden zu begleichen, gibt Bischof Konrad ihm 538 Gulden, die Christoph Fuchs zu Leuzendorf und Eltmann dem Bischof quittiert.
Bischof Konrad von Thüngen verbietet überall im Stift die Beherbergung und Speisung von Friedbrechern und Geächteten (Fridbrecher vnd Echter).
Ein Hof, der in der Stadt Würzburg liegt, wird "Oberfrankfurt" (ain hof in der stat W ligend OberFranckfurt genant) genannt. Bischof Konrad von Thüngen lässt seinen Besitzer Johann Bauer (Hannsen Bauern) aufgrund seiner Beteiligung am Bauernkrieg enteignen und gibt diesen Hof Eustachius von Thüngen (Eustachen von Thungen). Durch Verhandlungen und die Hilfe Bischofs Konrad von Bibra kommt der Hof in dessen Amtszeit wieder an Johann Bauer zurück.
Bisher waren die Beginen in zwei Häusern in der Stadt Würzburg untergebracht. Bischof Konrad von Thüngen lässt alle Beginen in einem der beiden Häuser zusammenbringen, um das andere als Spital für ansteckende (Geschlechts-)Krankheiten zu nutzen (Frantzosenhaus). Er ordnet allerdings an, dass die Beginen wieder beide Häuser erhalten sollen, falls ihre Anzahl das Fassungsvermögen des einen Hauses übersteige.
Der Würzbuger Landsknechtshauptmann Michael Fuchs (Fuchs Michel wirtzburgischen fuesknechthaubtman) und seine Ehefrau Margarethe (seine hausfraw Margarethe) erhalten von Bischof Konrad von Thüngen ein Haus am Sandertor vor dem Viertelhof, das zuvor Eigentum der Stadt Würzburg war. Sie erhalten dazu ein lebenslanges Nutzungsrecht dieses Hauses und Margarethe als Leibgeding im Falle des Todes ihres Mannes Einnahmen von 20 Gulden aus den Liegenschaften dieses Hauses.
Seit langer Zeit liegen die Fürstbischöfe von Würzburg mit den Fürstäbten von Fulda in einem andauernden Rechtsstreit, über den ihre Kanzleien Gebrechenbücher mit allen Rechtshandlungen anlegen. Mit Willen ihrer beiden Kapitel kommen 1527 Bischof Konrad von Thüngen und der spätere Fuldische Abt Johann III. von Henneberg-Schleusingen, der zu diesem Zeitpunkt noch Koadjutor ist, zu einem Kompromiss. Sie beschließen, dass jede Partei zwei Räte stellen möge, die im akuten Streitfall als Schiedsrichter fungieren sollen. Dazu sollen sie Einsicht in die Klagen und anderen Prozessakten nehmen und sich einstimmig oder per Mehrheit entscheiden. Sollten diese Schiedsrichter nicht zu einer Entscheidung kommen, muss die Sache vor dem kaiserlichen Kammergericht verhandelt werden. Das kaiserliche Kammergericht nimmt diesen Vergleich an und verhandelt den Rechtsstreit ab 1539, nachdem ihm alle Akten überstellt wurden. Einige Zeit später, 1544, wird die zuständige Kammer aufgelöst, woraufhin sich die Mehrheit der Richter im Prozess zwischen Würzburg und Fulda für einen Vergleich zwischen beiden Parteien ausspricht, was vom Hochstift Würzburg angenommen wird, die fuldische Seite aber ablehnt. Das Kloster Fulda möchte 1545 den Rechtsstreit an einer juristischen Fakultät einer Universität fortführen, was nun das Hochstift Würzburg seinerseits ablehnt. Deswegen besteht die Streitigkeit bis auf den Zeitpunkt weiter, an dem Fries den Eintrag verfasst. Alle Akten, die diesen Rechtsstreit betreffen befinden sich im Kellergewölbe der Kanzlei in einer Truhe die mit Acta in der Fuldischen veranlasten Sachen beschriftet ist, wie Fries angibt. Daher habe das Kammergericht Kopien erhalten, die sich wohl noch dort befinden.
Georg von Fronhofen (Georg von Fronhofen) leiht Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden, wovon er jährliche Zinsen in Höhe von 50 Gulden erhält.
Lorenz Fries schildert seine Laufbahn: Er habe den drei Bischöfen Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt als Kanzleischreiber gedient. Wegen seines treuen Dienstes hätten die Bischöfe ihn in seinem Arbeitsverhältnis behalten und vielfach beschenkt. Fries nimmt dies zum Exemplum für junge Kanzleischreiber, um sie zu Fleiß, Dienstbeflissenheit und Unverdrossenheit anzuhalten.