Bischof Gerhard von Schwarzburg schließt mit Hermann, Berthold und Friedrich von Henneberg-Aschach (Herman, Bertholden und Fridrichen Hennenberg) zu Münnerstadt (Münrichstat) einen Burgfrieden. Diesen muss von nun an ein jeder angehender Graf geloben und schwören.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) Schloss und Stadt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konighofen). Ausgenommen sind geistliche und weltiche Lehen. Darüber gibt Graf Friedrich dem Hochstift ein Revers.
Die Schuldverschreibung, die Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) Bischof Gerhard von Schwarzberg ausgestellt hat, findet Lorenz Fries nicht, da sie auf Grund des Todes des Bischofs im Jahr 1400 vielleicht nicht angefertigt wurde. Später verpfändet Bischof Johann von Egloffstein dem Grafen Stadt, Schloss und Amt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zusammen mit den Dörfern Ischershausen (Jschershausen) und Linden (Linden) und allem was dazu gehört für 9400 Gulden mit dem Recht auf Widerlösung. Davon ausgenommen sind der große Zoll, geistliche und weltliche Lehen sowie die halbe Landsteuer. Darüber stellt der Graf ein Revers aus.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Sternberg im Grabfeld (Sterenberg)und Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) samt dem großen und kleinen Zoll sowie die Dörfer Ischershausen und Linden mit allem, was dazu gehört, für 8000 Gulden. Davon ausgenommen sind nur das Öffnungsrecht (öffnung), das geistliche und das weltliche Mannlehen. Darüber gibt der Graf dem Hochstift ein besiegeltes Revers.
Doch haben die Bürger von Meiningen (Mainingen) mit Bischof Johann von Brunn eine Frist festgelegt, wann das Pfand von den Rittern von Buchenau wieder abgelöst werden sollte. Die Ablösung wird auf 6,000 Gulden bestimmt. Die Herren Graf Friedrich von Henneberg (Graue Fridrich von Hennenberg), Konrad Schenk zu Erbach (Schenck Conrat her zut Erpach) und Dietrich von Bickenbach (Dietrich von Bikenbach) bezeugen diesen Vertrag.
Bischof Johann von Brunn und Heinrich von der Tann (von der Thann) kommen in Münnerstadt (Munerstat) zusammen, um friedlich und rechtlich ihren Streit über das Schloss Landswehre und Meiningen ( Mainingen) zu lösen. Graf Friedrich von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg), Martin von Seinsheim (Martin von Sainshaim(), Ritter Burkhard von Seckendorf (Burgharten von Sekendorf) und Dietrich Marschalk von Rauheneck (Maschalk Dietzen) haben einen Tag in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat der Sale) vereinbart. Dorthin kommen die beteiligten Parteien sowie die vier gewählten Schiedsrichter. Jeder ist dabei auf eigene Vorteile aus und möchte nicht nachgeben, weswegen letztlich nichts ausgerichtet werden kann und die Beteiligten ergebnislos auseinandergehen.
Der Johanniterorden (Sant Johans orden) kauft ein Viertel des Schlosses Kühndorf (Kundorf). Bischof Johann von Brunn übergibt dann dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) die Hälfte eines solchen Viertels, welche das Hochstift Würzburg bereits lange Zeit besitzt, als Mannlehen. Die andere Hälfte eines solchen Viertels hat der Komtur (Comenthurs) Eberhard von Romrode auf Widerlosung für 400 Gulden inne. Einen solchen Teil löst der Orden für 400 Gulden ein. Graf Friedrich von Henneberg-Aschach legt dasselbe Geld in Güter an, die er vom Hochstift Würzburg wiederum als Mannlehen erhält. Das Hochstift Würburg soll auf ewig das Öffnungsrecht (offnung) auf ein ganzes Viertel haben. Darüber erhält der Graf ein besiegeltes Revers.
Das besiegelte Revers Grafs Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) ist an Bischof Johann von Brunn übergeben. Dem Amtmann zu Kühndorf (Kundorff) Johann Pfeffersack (Hansen Pfeffersacken), der zuvor erst vom Bischof als solcher eingesetzt wurde, ist befohlen, den Grafen an ein Viertel des Schlosses Kühndorf kommen zu lassen.
Bischof Johann von Brunn löst die über 5100 Gulden verpfändeten Güter und Abgaben zu Münnerstadt ab und verpfändet sie für 5223 Gulden an Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen von Hennenberg).
Nach dem Tod Graf Friedrichs von Henneberg-Aschach (Fridrichen) leiht dessen Sohn Georg von Henneberg-Aschach dem Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden, welche er auf die Schuldverschreibung (pfandschilling) von Sternberg im Grabfeld (Sternberg) und Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) schlägt.