Dietrich von Heßberg (ditzen von Hesburg) verkauft Ottowind (Ochinwinde) samt weiterer Güter an Heinrich Münzmeister aus Coburg (Hainrichen Muntzmeistern zu Coburg) mit Erlaubnis von Bischof Johann von Egloffstein für 500 Gulden auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein genehmigt Heinrich von Steinau (Heintzen Steinen) und dessen Erben zwei Jahre lang den Zoll von Ochsenfurt einzunehmen, da er Bischof Gerhard von Schwarzburg 200 Gulden geliehen hatte.
Bischof Johann von Brunn stellt Johann Otter (Hansen Otterer) als seinen Otterfänger an. Er gibt ihm einen offenen Befehl, dass die Amtsmänner ihm und seinen Hunden Atzung gewähren sollen.
Bischof Johann von Egloffstein überträgt seinem Domkapitel die Hälfte der Renten und die Hälfte aller Erträge zu Nüdlingen (nütlingen) und Münnerstadt (Munrichstatt).
Die andere Hälfte der Renten und Erträge zu Nüdlingen (Nutlingen) verpfändet Bischof Johann von Egloffstein auf bestimmte Zeit für 950 Gulden an die Domherren in Würzburg Heinrich von der Tann und Geis von der Tann (Hern Geusen vnd hern hainrich von der Thanne den hern zu Wurtzburg ).
Bischof Johann von Egloffstein kauft Güter zu Ostermühle (Osterfelt) sowie das Amt Aschach (ambt ascha) für das Hochstift.
Bischof Johann von Egloffstein gestattet dem Abt Johann des Klosters Bildhausen (abt Johansen zu Bildhausen) und seinem Konvent, dass sie die Äcker und Grundstücke bei dem Kirchhof zu Ottelmannshausen (Ottelmanshausen) bewirtschaften und bebauen dürfen. Diese werden im Tausch für andere Äcker und Grundstücke von den vorherigen Besitzern erworben. Durch den Tausch werden die Freiheiten und gewohnheitlichen Rechte auf beiden Grundstückskomplexen nicht verändert. Das Hochstift Würzburg behält sich seine Rechte vor.
Bischof Johann von Egloffstein bestätigt, dass Dietrich von Heßberg (ditz von Hesling) ein Gut zu Ottenhausen (ottingshausen) und andere Güter an Heinrich Münzmeister aus Karlsberg (Hainichen Muntzmaistern Burger zu Kaburg) und seine Erben für 500 Gulden auf Wiederlösung verpfändet.
Senior und Kapitel zu Öhringen (Oringai) einigen sich mit dem Bistum Würzburg, dass die Stiftung des Chorschülers und Bischofs Johann von Egloffstein erhalten wird. Dort wo sie nicht erhalten wird, sollen die 35 Gulden, die für jegliche Nutzung zur Verfügung gestellt wurden, verfallen.
Bischof Johann von Egloffstein hat während seiner Regierungszeit die Pfarrei zu Stöckenburg (Stokelburg) und die Filialkirche zu Ohausen (Onhausen) zusammen mit allen Nutzungsrechten und Gefällen, Zu- und Eingehörungen zur Erhaltung zweier Chorschulen an das Stift Öhringen (Stifft zu Oringaw) zu den vier Quatembern übergeben und inkorporiert. Das Stift Öhringen verschreibt sich, nach der Erkenntnis des Geistlichen Gerichts und mit Einwilligung von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt, das Patronat der Pfarrei und der Filialkirche für 35 Gulden jährlich zu tragen. Diese Inkorporation findet sich zu Würzburg unter dem Datum 20.09.1400. Wenn Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt allerdings resigniert, bekommt Wolf von Velberg (Wolffen von Velberg) diese Stiftungen zu Mannlehen zusammen mit der Entrichtung an die zwei Chorschulen zu den vier Quatembern.