Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Dorothea von Heimburg (Haimburg) ist mit Georg von Crailsheim (Crailshaim) verheiratet. Dieser leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, um das Schloss Homburg an der Wern (Hohenburg) wieder abzulösen. Bischof Rudolf verschreibt dem Ehepaar und seinen Erben jährlich 50 Gulden in Dettelbach (Detelbach) und überlässt ihnen das dortige Schloss zur Bewohnung.
Konrad von der Kere (von der Kere) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, damit dieser Amt und Schloss Rottenstein (Rotenstain) wieder ablösen kann, und erhält dafür jährlich 50 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Dettelbach) verschrieben.
Kilian von der Kere (von der Kere) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, damit dieser Amt und Schloss Bütthard (Buthert) wieder ablösen kann, und erhält dafür jährlich 100 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Detelbach) verschrieben.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Dettelbach (Detelbach) eine eigene Polizeiordnung.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Bischof Rudolf von Scherenberg sichert seinem Sekretär Johann Hobach (Hobach) jährlich 50 Gulden Dienstgeld in Dettelbach (Detelbach) und Eisenheim (Eisenshaim) zu.
Die Stadt Dettelbach (Detelbach) hat den Würzburger Bischof oder seine Räte beherbergen müssen, wenn sie sich dort aufgehalten haben. Bischof Rudolf von Scherenberg verzichtet auf dieses Recht und erhält dafür die Hälfte am Dettelbacher Ungeld. In diesem Zusammenhang wird eine Ungeldordnung festgelegt.
Abt und Konvent zu St. Stephan übereignen Bischof Rudolf von Scherenberg ein Gerichtsrecht zu Dettelbach (Detelbach) und Sand (Sand). Im Gegenzug erhalten sie den Sitz und den Weiler Oberdürrbach (Oberndurbach) als Eigengut. Zudem wird ihr Hof in Dettelbach (Detelbach), solange er im Besitz des Klostes bleibt, von allen Abgaben befreit.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet einen Bauernhof in Dettelbach (Detelbach), der jährlich 16 Malter Korn und acht Malter Haber im Schloss abliefern muss, für 125 Gulden an den Dettelbacher Bürger Hans Span (Span).
Bischof Rudolf von Scherenberg genehmigt dem Dettelbacher Bürger Martin Kelheim (Celhaim), eine Mühle am Bruckerbach zu bauen. Dieser soll dafür jährlich einen Malter Getreide, zwei Fastnachtshühner und im Falle des Verkaufs der Mühle den halben Handlohn abliefern.