Zur Regierungszeit Bischofs Rudolf von Scherenberg lehnt sich das Kloster Fulda gegen das geistliche Gericht des Hochstifts Würzburg, dessen Rechtssprechung und Ausübung auf.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des dritten Erzpriesters fallen drei Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Das erste Landkapitel ist Schwäbsich Hall ( Hall am Cochen), das zweite Crailsheim ( Crailshaim) und das dritte Ingelfingen ( Ingelfingen). Das Landkapitel Ingelfingen wurde dorthin von Bischof Rudolf von Scherenberg verlegt, nachdem es ursprünglich zu Künzelsau (Contzelsaw) gehört hatte. Fries verweist in diesem Zusammenhang auf den Eintrag zu Künzelsau. Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt eine Ordnung für die im Hochstift und Fürstentum wohnenden Töpfer (Häfner) aus und gibt ihnen bestimmte Privilegien. Sie fallen unter die Gerichtsbarkeit des Marschalls. Bischof Lorenz von Bibra bestätigt ihnen die Freiheiten und die Ordnung, die Bestätigung wird allerdings nicht registriert. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheiten und die Ordnung und bestätigt sie am 17.07.1521. Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Freiheiten und die Ordnung am 25.05.1542 ebenfalls.
Bischof Rudolf von Scherenberg befindet sich mit Abt Johann von Fulda (Abbt Johannsen gebornen Graven von Hennenberg) in einer Fehde, in deren Verlauf beide Parteien Waffenknechte und Bürger gefangen nehmen und in Bischofsheim an der Rhön und Fulda (gein Bischofshaim vnd Fulde) einkerkern. Graf Wilhelm III von Henneberg-Schleusingen (Grave Wilhelmen von Hennenberg) mischt sich in diese Auseinandersetzung ein und schlichtet sie.
Peter Fuchs von Kannenberg, sein Sohn Simon Fuchs von Kannenberg (Peter Fuchs von Kannenberg vnd sein sun Simon) und Bischof Rudolf von Scherenberg schwören Urfehde zur Beendigung einer Fehde, die zwischen den Fuchs von Kannenberg und dem Stift Würzburg aufgrund mehrerer von Fries nicht genannter Anlässe bestand.
Konrad Fuchsstadt (Contz Fuchstat) befindet sich in Fehde mit Bischof Rudolf von Scherenberg. Unter der Vermittlung von Graf Johann von Wertheim und Philipp Schenk von Limpurg (Grave Johanns von Werthaim vnd Schenk Philip von Limpurg) wird diese Fehde beigelegt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hanns Fuchs von Bimbach riter) Güter im Wert von 400 Gulden. Diese Summe entspricht den Schulden, die das Stift Würzburg bei dem Ritter hat. Bischof Rudolf verpflichtet sich dazu, diese Summe in den folgenden vier Jahren jeweils zum 22. Februar (vf vier nechste S Peterstag Cathedra) zurückzubezahlen.
Gottfried von Fulbach (Gotz von Fulbach) erlangt aufgrund der Unterhandlung von Christoph Fuchs von Bimbach, Amtmann zu Zabelstein (Cristof Fuchs Marschalck vnd amptmans zum Zabelstain), von Bischof Rudolf von Scherenberg den landesfürstlichen Schutz und Schirm seiner Eigengüter. Dafür verpflichtet er sich, dem Stift Würzburg diese Eigengüter zum Lehen aufzutragen.
Der Schaftrieb zu Ober- und Unterhaid (Ober vnd Unter Haid) gehört zu der Zent Hoheneich (Hohenaich) und Johann Fuchs von Bimbach (Hanns Fuchs riter zu Bimbach) trägt den Schaftrieb als Mannlehen vom Hochstift. Auf Bitten von Johann Fuchs von Bimbach beendet Bischof Rudolf von Scherenberg das Lehensverhältnis und übereignet den Schaftrieb an die beiden Dörfer. Im Gegenzug macht er Johann Fuchs von Bimbach drei Häuser in der Stadt Eltmann (Eltmain) zum Mannlehen.
Christoph Fuchs von Bimbach ist Marschall des Bischofs Rudolf von Scherenberg, sowie Amtmann zu Zabelstein, Raueneck und Bramberg (Leutzendorf, Cristoff Fuchs, der B. Rudolfen Marschalck, auch Amptman zum Zabelstain, Rauheneck vnd Bramberg). Im Dienst des Hochstifts verliert er viel Geld und Schlachtrösser, die er vom Hochstift erstattet haben möchte. Deswegen gerät er in einen Rechtsstreit mit Bischof Rudolf, der auf die Weise entschieden wird, dass Bischof Rudolf ihm 160 Gulden gibt. Dafür erhält der Bischof von Christoph Fuchs von Bimbach eine Quittung.