Die Freiheit für die Salzhändler zu Würzburg haben vor Bischof Rudolf von Scherenberg auch die beiden Bischöfe Johann von Egloffstein und Johann von Brunn erteilt.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhält 2500 Gulden in Form von Geld, Gütern und Reichswährung von den Brüdern Peter (pettern), Erhard (Erharten) und Johann von Truchsess von Wildberg (Hansen Truchsessen). Aufgrund dessen löst er das Amt Wildberg (wildburg) wieder von ihnen. Zudem verpfändet er ihnen auf 12 Jahre 200 Gulden jährlich. Im 13. Jahr kommen 100 Gulden auf den Saal der Gemeinde und Großwenkheim (Grossenwenckheim) hinzu. Die Gelder werden wie folgt verteilt: 163 Gulden sind für den Saal zu bezahlen, die übrigen 37 Gulden für Großwenkheim. Die Gelder müssen jährlich am Donnerstag nach Oculi bezahlt werden. Sollte jedoch der Müller des Bischofs das Geld ablösen wollen, so muss er dies vor Kathedra Petri tun.
Bischof Rudolf von Scherenberg erteilt den Salzhändlern Würzburgs (wirtzburg) eine Freiheit. Diese Bürger und Bürgerinnen Würzburgs dürfen mit Salz und Heringen handeln und diese verkaufen. Wenn jemand sie daran hindert, soll derjenige ihnen jedes Mal, wenn dies geschieht, ein Pfund Heller zahlen, beziehungsweise durch den Stadtknecht in dieser Höhe gepfendet werden. Für diese Freiheit sollen sie die Speisekammer des Bischofs jährlich und für immer mit Salz versorgen.
Bischof Rudolf von Scherenberg und seine Vorgänger haben seit langer Zeit den Schaftrieb und die Weide in den Markungen zu Schallfeld (Schalckfelt) und Bad Windsheim (windsheim) im Amt Gerolzhofen (Gerotzhofen) inne. Dieser wurde jeder Gemeinde für jährlich 10 Gulden, die an Miachaelis bezahlt werden müssen, verliehen. Die Bischöfe lassen dafür niemanden sonst Schafe auf diese Gebiete treiben.
Leonhard Scharpf (>i>Linhart Scharpf) führt eine Fehde gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift, es gab Angriffe und Brandanschläge. Albrecht von Biberehren, Amtmann zu Creglingen (albrechten von Biberern ambtman zu Creglingen) vermittelt zwischen beiden und die Fehde wird beigelegt. Vertraglich wird festgelegt, dass alle Gefangenen freigelassen werde, kein Geld für Brandschatzung und unbezahlte Schulden gefordert werden darf und die Burgen freigegeben werden. Dafür bekommt Linhart Scharpf von Konrad Wagner von Schlüsselfeld (Contz wagner von Schlusselfeld) seinen Sohn zurück, den dieser in Gefangenschaft hält sowie 20 Gulden für die Atzung.
Ludwig von Eyb (Ludwig von Eib) und Johann von Seckendorff (Hans von Seckendorf) vermitteln zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und den auf Schloss Hohenkottenheim (Hohenkottenheim) sitzenden Brüdern Erkinger und Wilhelm von Seinsheim (Erckingern vnd wilhelm von Saunsheim). Es geht um den Rückkauf des Burgguts zu Vellberg (wilperg), sowie Herbolzheim (Herboltzheim) und Ulsenheim (vlsenheim). Erkinger soll 1600 Gulden nehmen und der Bischof 200 Gulden für das Burggut am Hofgericht fürnehmen. Dafür soll Erkinger dem Bischof das Dorf Herbolzheim übertragen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für Ulsenheim soll Wilhelm 200 Gulden nehmen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für die 200 Gulden, die Sigmund von Schwarzenberg (Sigmund von Sainsheim) als Pfand zu Ulsenheim besitzt, soll Wilhelm eine Rechtfertigung vorbehalten sein. Es wird angegeben, wo sich weitere Irrungen bezüglich Ulsenheim finden lassen.
Die Brüder und Vettern Bischof Rudolfs von Scherenberg, Wilhelm (wilhelm), Reinhard (Reinhart), Weiprecht (Weiprecht) und Moritz von Thüngen (Moritz von Thungen), lassen dem Bischof ein Schreiben zukommen. In diesem beteuern sie, dass sie keine eigene oder geteilte Furt an der Saale haben. Aufgrund dessen können sie dem Bischof keine Antwort geben. Sie bitten den Bischof um die Erlaubnis, eine Furt anzulegen.
Anton von Retzbach (anthoni von Retzbach) verkauft dem Abt Georg Salzkästner (Jorgen) des Klosters St. Stephan (Sant Steffan) sowie dessen Nachfolgern seinen Sitz und den Weiler zu Oberdürrbach (oberndurbach). Dies tut er mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg, von dem er beides zu Lehen erhalten hat. Dafür übergeben der Abt und das Konvent des Klosters dem Bischof ihre Gerichtsbarkeit, die sie im Sander-Viertel (zu Sande) besitzen, mit allen zugehörigen Rechten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten.
Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt Margarethe Röschen (Margarethen geborne von Heinach Jorgen Roeschen witwe), Witwe von Georg Röschen und geborene Heinach, den Zehnt von Schallfeld (Schalckfelt). Der Anteil des Bischofs daran beträgt 200 Rheinische Gulden. Er erhält dafür 240 Gulden von ihrem Vermögen und der Morgengabe. Die Bewilligung wird quittiert.
Mangold von Eberstein (Mangolt von Eberstein) und Bischof Konrad von Thüngen sind sich uneinig über die Wüstung Schandenhof (Schanten). Mangold von Eberstein ist der Meinung, die Wüstung stehe ihm zu, Bischof Konrad von Thüngen erklärt, Bischof Rudolf von Scherenberg hätte das Amt Auersberg (awersberg) bereits wieder ausgelöst. Bischof Lorenz von Bibra, der Vorgänger Konrads von Thüngen, hatte die Wüstung wieder inne und seine Amtsleute von Auersberg und Fladungen (Fladungen) hatten bereits ihre Rechte ausgeübt. Die beiden einigen sich darauf, dass Bischof Konrad Mangold von Ebersberg 60 Gulden bezahlt und die Rechte an der Wüstung behält.