Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit Fulda (Abt Johann I. von Merlau) und Hessen (Landgraf Ludwig I.) gegen die Herren/Ganerben von der Tann (von der Than).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Georg, Burkhard und Philipp von der Tann (Georg Burghart vnd Philip von der Than) schuldet man 600 Gulden und Baugeld auf dem Schloss Hutsberg. Derselben versichert sie Bischof Johann von Brunn mit Geiseln zu Bad Mergentheim. Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm) bezahlt die Schuld und beendet die Geiselschaft. Außerdem übergibt er dem Stift einen Brief, dass er oder seine Erben das Schloss niemandem einsetzen oder verpfänden werden. Er gibt eine Verschreibung, den Stift Würzburg in der Angelenheit weder zu bedrängen noch zu schädigen. Wilhelm und seine Erben erhalten das Schloss als Mannlehen.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit Fulda (Abt Johann I. von Merlau) und Hessen (Landgraf Ludwig I.) gegen die Herren von der Tann.
Es wird eine Verschreibung aufgesetzt. In dieser wird festgehalten, dass Bischof Johann von Brunn sich zu dem durch den Pfalzgrafen erstellten Vertrag bekennt, laut dem er den Brüdern Georg, Heinrich, Cargnissen, Burkhard und Philipp von der Tann (Jorgen, Heintzen Cargnissen, Burgkharten vnd philipsen von der Than) 5000 Reihnische Gulden schuldet. Diese würde er ihnen über sechs Jahre hinweg abbezahlen und ihnen jedes Jahr einen Gulden auf 15 Gulden als Zinsen zahlen.
Johann von Brunn verschuldet sich bei den Vettern und Brüdern Sebastian, Georg und Burkhard von der Tann (Bastian, Georgen vnd Burckharten von der Than geuetteren vnd bruderen) um 8990 Gulden. In Übereinkunft mit seinem Kapitel verpfändet er ihnen dafür die die Burg Hildenburg, die Burg und den Ort Steinach a. d. Saale, die Stadt und das Amt Fladungen und den Ort Nüdlingen (Sloß stat, ampt vnd dorfere, Hildenburg Fladingen, Stainaw vnd Nutlingen) und macht sie dort zu seinen Amtmännern. Dieses Geschäft hat zur Bedingung, dass sie von 12 Gulden einen Gulden Zinsen zur Nutzung haben sollen, was Jahreseinkünften von 749 und 1/6 Gulden entspricht, und, dass sie diese auch von den Einkünften der Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (von dem einkomen beder dorfer Vachdorf vnd Leutersdorf) einziehen können, wenn die Jahreserträge der oben genannten Gefälle nicht genügen sollten.
Bischof Johann von Brunn schuldet Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) 4507 Gulden und den Brüdern Georg und Burkhard von der Tann (Georgen vnd Burckarten von der Thann gebruedere) 4483 Gulden, die er ihnen in 10 Jahren zurückzahlen solll. Auf die Summe sind Zinsen zu bezahlen und zwar jeweils 12 Gulden zu St. Martin. Hierfür verpfändet er ihnen auch die Amtsmannstellung auf dem Schloss Hildenburg, der Stadt Fladungen, in Steinach an der Saale und Nüdlingen.(schlos Hiltenburg die stat Fladungen, Stainaw an der Sale vnd Nutlingen).
Bischof Johann von Brunn erhält vom Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun die Burg Lichtenburg (Liechtenberg) sowie einen Teil an Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) für 3000 Gulden verpfändet. Diese Güter verpfändet Bischof Johann von Brunn an Burkhard von der Tann (Than) weiter.
Schannat, Johann Friedrich: Historia Fuldensis in tres partes divisa, cum figuris aeri incisis ...; Codex probationum Historiae Fuldensis, Frankfurt/M. 1729.
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 6: 1412-1433, hg. v. Georg Brückner, Meiningen 1873.
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 7: 1433 - 1452, hg. v. Georg Brückner, Meiningen 1877.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun verpfändet, mit der Zustimmung seines Domkapitels, das ihm und seinem Hochstifts Mainz (Maintz) gehörenden Schloss Lichtenberg (lichtenberg) und seinen Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzung) für 3000 Reihnische Gulden, auf jährlichen Wiederkauf, an Bischof Johann von Brunn. Bischof Johann von Brunn verpfändet den Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen Burkhard von der Tann (Burckharten von der Than) auf Widerruf. Im Gegenzug erhält der Bischof von ihm das Öffnungsrecht. Im Falle, dass der Bischof von Mainz diesen Teil von dem Würzburger Bischof ablöst, muss Burkhard diesen ohne Widerstand abgeben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) die Burgen Hildenburg und Steinach, Stadt und Amt Fladungen und die Dörfer Steinach, Vachdorf, Leutersdorf und andere (die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc.) unter Vorbehalt der Erbhuldigung, Landsteuer und des Öffnungsrechts, das dem Bischof die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert, für 11990 Gulden auf Wiederkauf. Graf Georg bestätigt für sich und seine Erben die Bestimmung des Wiederkaufs und übergibt dem Stift seinen Revers. Von dieser Verschreibung sind die Güter ausgenommen, die der Bischof bereits den von der Tann und von Eberstein (von der Than vnd Eberstain ) verschrieben hat.