Die Bischöfe Gerhard von Schwarzburg und Johann von Brunn befehlen ebenfalls, eine Klosterordnung aufzurichten und durchzusetzen.
Bischof Johann von Brunn schließt mit den Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts ein dreijähriges Bündnis. In diesem Vertrag bekennt Graf Leonhard von Castell, dass er ein Graf des Hochstifts ist.
Nach Bischof Johann von Egloffsteins Tod leiht das Domkapitel dessen Nachfolger Johann von Brunn 9200 Gulden zur Ablösung von Schloss Zabelstein und etlicher Dörfer im Amt Karlburg (Carlburg). Bischof Johann erhöht die bisherige Pfandsumme von 30000 Gulden um diesen Betrag und gibt dem Domkapitel eine neue Verschreibung. Das Domkapitel bestätigt dies schriftlich.
Die zwei Dörfer Thüngersheim (Thungershaim) und Retzbach (Retzbach) sind ebenso wie das weltliche Gericht von Veitshöchheim (Veitshochaim) verpfändet. Weil das Domkapitel aber sonst das ganze Amt innehat, genehmigt Bischof Johann von Brunn diesem, die zwei Dörfer und das Gericht an sich zu bringen. Den Kaufpreis addiert er zu der bisherigen Pfandsumme und bestätigt dies schriftlich. Zusammen mit den anderen Geschäften ergibt sich eine Pfandsumme von 40950 Gulden.
Bischof Johann von Brunn gibt dem Stift Neumünster die Badstube "beim Loch" (Loch ain Badstuben) in Würzburg als Gnadenlehen.
Der Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Lienhard von Castell über die Seen in Dornheim (Dornhaim), die Mühle in Winterhausen (Auhausen), etliche Güter bei Biebelried (Bibelrieth), das Brückengericht, den Kitzinger Forst (Kitzingerforst), die Zugehörigkeit der Bürger von Volkach (Volckach) zur Zent von Iphofen (Iphoven), Prosselsheim (Brassoltzhaim) und Wipfeld (Wipfeldt), den Zoll von Castell (Castell), den Wildbann von Schillingsfürst und Speckfeld (Schillingsfurst und Speckveld) sowie die castellschen Güter auf der Gemarkung von Iphofen wird beigelegt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Lohr im Amt Ebern (Lorr im ambt Ebern) an Hans von Rotenhan (Rotenhan). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Junkersdorf (Junkersdorff), Frickendorf (Frickendorff) und Brünn (Brun).
Bischof Johann von Brunn übergibt Graf Wilhelm von Castell (grave Wilhelmen von Castell), Wilhelm Fuchs von Dornheim zu Speckefeld (Wilhelmen Fuchs zu Speckveld) und Georg von Seinsheim (Saunshaim) als Hauptleuten aus der Rittschaft des Hochstifts die Burg Marienberg (Unserfrawenberg).
Bischof Johann von Brunn erlaubt den Bürgern von Karlstadt (Carlstat), eine Mühle am Main zu bauen, allerdings ohne den Strom des Wassers und die Schifffahrt zu beeinträchtigen. Die Müller sollen von der Mühle nit zu grosse nutz nehmen und eine jährliche Gült von zwölf Malter Korn abliefern.
Bischof Johann von Brunn gibt der Stadt Karlstadt (Carlstat) drei Jahrmärkte auf Quasimodogeniti (1. Sonntag nach Ostern), den Sonntag vor St. Jakob (25. Juli) und den Sonntag nach Mariä Geburt (8. September) sowie einen Wochenmarkt an jedem Samstag.