Aufgrund des Amtes des Pfortenschreibers kommt es zu Uneinigekeiten im Domkapitel. Bischof Gerhard von Schwarzburg regelt diese.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält seine Regalien von Kaiser Karl IV. unter freiem Himmel, wobei der Kaiser in Zierden in seinem Lehnstuhl sitzt. Die Regalien sind mit Rechten, Würden, Zugehörungen, Gewohnheitsrechten und Pertinenzen verbunden. Bei der Verleihung werden seine Fahne und die des Hochstifts Würzburg hintangesetzt. Hiernach erlässt er zu Mahlberg (Malberg) für die Untertanen und die Verwandten des Hochstifts einen Befehl.
Simon und Heinrich von Schlitz genannt von Gortz (Simon vnd Hantz von Schlitz gnant von Gartz) geben das Dorf Rimpold (Rimpold), welches ihr eigenes Gut ist, dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden. Daraufhin bekommen die beiden das Dorf zu Erblehen. Dafür verpflichten sie sich und ihre Erben gegenüber dem Hochstift und Bischofsheim (Bischofsheim). Im Gegenzug verteidigt sie das Hochstift.
Nikolaus von Kissingen (Claus von Kissinge), ein Bürger von Münnerstadt (Munerstat), verkauft als Vorwand den Vermerk seiner Schwiegermutter Margaretha Wundermann (Margarethen wundermenn) sowie Hermann (herman) und Johann (hensle), den Kindern ihres Bruder, an Bischof Gerhard von Schwarzburg und dessen Stift. Damit hat er den Leuten ihre Pflicht erlassen.
Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg das Amt Burgebrach (ambt Burgebrach) für 1.400 Pfund Heller auf Widerkauf. Das Kloster Ebrach (closters zu Ebrach) wird von Bamberg für 1.400 Pfund Heller versetzt und der Bürger von Bamberg soll dieses für 300 Pfund Heller auslösen. Sollte dies nicht geschehen, sollen die 1.700 Pfund Heller sobald der Widerkauf getätigt wird abgehen und an die 1.400 Pfund Heller aufgeschlagen werden.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft mit der Zustimmung seiner Domkapitels die Güter, Gült, Zinsen, Rente, eigene Leute, den Bauhof und Zehnt von Rannungen (Ranningen) samt Äckern, Wiesen, Wäldern, Fischweiden und allen weiteren Zugehörungen an Ritter Johann von Boppen (hansen von Boppen) und seiner Frau sowie deren Erben für 1500 Pfund Heller Würzburger Währung auf Wiederkauf.
Neben anderen Gütern empfängt Konrad von Uffenheim (Cuntz von Vssigkheim) das Dorf Rettersheim (Rettersheim) im Amt Homburg am Main (ambt Hohenberg am Main) von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu Lehen. Dieses würzburgische Lehen tragen bisher die Herren von Triefenstein (von Triffenstein) zu Lehen.
Die Herren Konrad und Gottfried von Brauneck (Conrad vnd Gotfrid hern von Brauneck) geben die Festung Reichelsburg (vesten Raigelberg) sowie die Dörfer Baldersheim (Baldersheim), Bieberehren (Biberen), Burgerroth (Burgerod) und Buch (buch das weiler) samt deren Vogteien, Zenten und Zugehörigen an das Stift Bamberg und erhalten diese als Lehen, allerdings ohne Mannlehen. Die Lehen des Stifts Bamberg welche aufgrund fehlender Nachkommen heimgefallen und ledig geworden waren, verwechselt der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn mit der Festung und den Gütern. Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält daher das Dorf Burgebrach (Burgebrach) samt Zent, Gericht, Behausungen und allem, was sonst dazugehört, ausgenommen des Kaufs, den der Würzburger Bischof selbst getätigt hat. Außerdem bleibt den Geistlichen, dem Abt und dem Konvent von Kloster Ebrach vorbehalten, dass ihre Angehörigen nicht zu dem Zent gehören. Dem Stift Würzburg werden zudem die Lehenshöfe, welche vom Stift Bamberg gehalten werden, übertragen. All dies ist mit Wissen und Willen der Domkapitel von Bamberg und Würzburg geschehen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg hat seine Hoheitsrechte in Nürnberg (Nurenberg) von König Wenzel mit königlichen Zierden empfangen. Zudem hat der König einen Befehl ausgestellt, an alle Fürsten, Grafen und Herren mit einer Auflistung aller Freiheiten des Hochstifts.
Das Schloss Kilianstein auf dem Richelberg, der auch Reußenberg (Richelberg itzt der Reussenberg) genannt wird, steht rechtmäßig dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Gerhard von Schwarzburg setzt Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten), den Ritter Reinhard Vogt (Reinharten vogt) und Friedrich von Hutten (fritzen von Hutten) als Burgherren über Schloss Kilianstein ein und leiht ihnen 2000 Gulden. Von diesen sollen sie 1000 Gulden in den Ausbau der Burg investieren und ihm diesen in Form einer Rechnung vorlegen. Hiervon sollen Bischof Gerhard von Schwarzburg und seine Nachfolger von je 20 Gulden einen zur Gült erhalten. Dieser Vorgang wird schrifllich bestätigt.