Zwei Jahre später verschreibt Bischof Albrecht von Hohenlohe Heinrich von Sternberg (Hainrichen von Sternberg) 50 Pfund Haller jährlich als Zins für die Hauptsumme von 500 Pfund.
Bischof Albrecht von Hohenlohe: Bischof Albrecht von Hohenlohe macht Johann von Henneberg-Schleusingen (Johannsen von Hennenberg) mit Bewilligung seines Domkapitels das Marschallamt und den Titel des Burggrafen des Bistums und Herzogtums zu Mannlehen. Durch seine Zugehörigkeit zur Grafschafft Henneberg beinhaltet dies auch die Gerichte, die Zentgerichte, den Wildbann, das Geleit, den Zehnt, die Festungen und andere Güter und Rechte, die innerhalb des Bistums und Herzogtums Franken im Hochstift Würzburg liegen, zum Amt und der Grafschaft gehören und die er oder oder die Seinen zu Lehen haben. Dafür gibt und schwört er dem Bischof die Lehnspflicht und übergibt ihm darüber ein besigeltes Revers.
Bischof Albrecht von Hohenlohe gestattet den Brüdern Albrecht, Gottfried, Friedrich und Heinrich, den Truchsessen von Henneberg (Albrechten, Gotfriden, Fritzen vnd Hainrichen den Trugsessen von Hennenberg), die Errichtung einer Burg oder einer Festung zu Untermaßfeld (Nidermasfeld). Dafür bestätigen die Brüder ihm und allen nachfolgenden Bischöfen zu Würzburg sowie ihren Erben ein ewiges Öffnungsrecht.
Karl von Liechtenstein (Carl von Liechtestain) gibt seine freien und eigenen Güter zu Mürsbach (Mirsbach) auf und übergibt diese an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Seine Söhne und Töchter empfangen diese Güter zu Lehen.
Stadt und Amt Münnerstadt (Munrichstat) gehören den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg). Die Hälfte davon kommt durch eine Frau an die Grafen von Württemberg (Grauen von Wurtenberg). Diesen Teil verkauft Graf Eberhard von Württemberg (Eberharten von Wirtenberg) samt anderer Schlösser, Städten und Anderem an Bischof Albrecht von Hohenlohe für 90.000 Gulden.
Bischof Albrecht von Hohenlohe kauft etliche Städte und Schlösser von Eberhard von Württemberg. Für den Kauf verleihen Hermann, der Abt des Klosters Maria Bildhausen (abbt Herman zu Bildhausen), 5.000 Pfund Haller und Berthold von Bibra (Bertold von Bibra) 10.000 Pfund Haller an den Bischof. Hierfür bekommen sie die Hälfte der Stadt Münnerstadt (Munrichstat) verpfändet.
Bischof Albrecht von Hohenlohe gibt den Bürgern von Mellrichstadt (Melrichstat) eine schriftliche Freiheit darüber, dass sie jedes Jahr am Lorenz Tag sowie einen Tag davor und danach einen freien Jahrmarkt abhalten dürfen.
Dann haben die Söhne von Luitpold von Hohenberg (Leupolden Hohenberg), Peter (Peter) und Wolfram (Wolfram) diese und andere Lehen, die sie vom Stift bekommen haben, an Friedrich von Seckendorf (Fridrichen von Sekendorf), genannt von Rinhofer (Rienhouen) und seine Erben verkauft und Bischof Albrecht von Hohenlohe gebeten, sie ihnen zu verleihen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg: Lorenz Fries findet im Lehenbuch von Bischof Gerhard von Schwarzburg, der nach dem zuvor genannten Bischof Albrecht beständig regiert, keine Aufzeichnungen darüber, dass die Grafen von Henneberg das Marschallamt des Hochstifts Würzburg oder andere Lehen empfangen hätten.
Noch ist ein Marschallamt vorhanden, über den Teil Land, den Bischof Albrecht von Hohenlohe von den Grafen zu Württemberg (Wirtenberg) an sein Stift Würzburg erkauft hat. Dieses Amt hat Ritter Johann Greif (Hanns Greif) von Bischof Gerhard von Schwarzburg empfangen. Zuvor oder danach findet Fries nichts mehr über das Marschallamt oder dessen Belehnung.