In der Regierungszeit der Bischöfe Rudolf von Scherenberg, Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt wird mehrmals der jeweilige Propst von Comburg (Camberg) von der Reichskanzlei und dem kaiserlichen Fiskal auf den Reichstag berufen und mit einer besonderen Veranschlagung versehen. Das Stift Comburg ist aber nicht selbst auf der Ständebank vertreten, sondern leistet immer bei der Veranschlagung des Würzburger Bischofs seinen Beitrag.
Da Graf Wilhelm von Castell etliche Zölle, Geleite und Wildbänne vom Reich als Lehen trägt, verpflichtet er sich, diese vom Hochstift Würzburg als Afterlehen zu empfangen. Er übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg eine an Friedrich III. gerichtete Supplik, in der er um die Verleihung der Lehen an Bischof Rudolf bittet und sich bereit erklärt, diese als Afterlehen zu empfangen. Die Supplik erreicht Friedrich III. nicht, weil Bischof Rudolf den Ratschlag erhält, die bisher von der Grafschaft Castell geleisteten Reichsanschläge zu übernehmen. Da Graf Wilhelm bereits ein alter Mann ist und dessen Sohn Friedrich noch keinen Sohn hat, würde er somit im Falle des Heimfalls der Grafschaft beste Argumente haben, diese in Besitz zu nehmen. Bischof Rudolf übernimmt daher nicht aus rechtlichen Verpflichtungen, sondern aus gutem willen den Anteil der Grafschaft Castell an der Türkenhilfe, den Romzügen und anderen Reichsabgaben. Diese Praxis setzten Rudolfs Nachfolger Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt fort. Die Untertanen der Grafschaft von Castell zahlen zwar diese entsprechenden Abgaben, jedoch behalten diese die Grafen von Castell und nicht die Bischöfe von Würzburg.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Kanzleiordnung, die die Entlohnung von Prokuratoren, Gerichtsschreibern, Supplikationsschreibern usw. regelt.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet die Dörfer Karsbach (Carlsbach) und Bühler (Buler) an Barbara von der Kere (Kere). Später werden die Dörfer von Bernhard von Thüngen (Thungen) abgelöst und kommen wieder an das Hochstift.
Auf Anhalten von Hans Seifried (Seifrid) wird Graf Friedrich von Castell vor das kaiserliche Hofgericht in Rottweil (Rotweil) geladen. Graf Friedrich berichtet dies in einem Brief an Bischof Lorenz von Bibra und bittet diesen, ihm, da er sein Landesherr ist, von diesem Gericht abzufordern.
Im Zuge der Abmachung zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Gottfried Schenk von Limpurg werden Gesandte nach Rom geschickt, die aber keine päpstliche Zustimmung erhalten. Deshalb wird zwischen Gottfried und dem Stift Comburg (Camberg) eine neue Abmachung über die Kollation getroffen.
Auch Gottfried Schenk von Limpurgs zweite Abmachung wegen der Kollation erhält keine päpstliche Genehmigung. Bischof Lorenz von Bibra stellt die Kollation der Lehen auf Ansuchen von und nach Verhandlung mit Peter von Aufseß (Aufses), Domherr und Propst von Comburg, dem Stift Comburg (Camberg) zu.
Graf Wolfgang von Castell verstößt durch sein Handeln gegenüber Adam von Schaumberg (Schaunberg) gegen den Reichslandfrieden und wird geächtet. Auf Bischof Lorenz von Bibras Fürbitte hebt Maximilian I. die Reichsacht wieder auf.
Bischof Lorenz von Bibra nimmt Graf Wolfgang von Castell mit vier Pferden für zehn Jahre als Berater und Diener an. Dieser Vertrag ist unkündbar. Falls Graf Wolfgang am Hof des Bischofs in Würzburg (Wirtzburg) lebt, erhält er jährlich 20 Gulden. Falls er in einem seiner Schlösser lebt, erhält er jährlich 25 Gulden. Er muss nach Aufforderung zum Dienst beim Bischof kommen und erhält dann Nahrung, Ausrüstung und Kompensation im Schadensfall.
Unterhalb des Dorfes Karlburg (Carlburg) hin zum Altenberg liegt eine Insel im Main, welche einen jährlichen Zins von sechs Gulden zahlt. Bischof Lorenz von Bibra kauft diese Flussinsel für 130 Gulden von Peter Voit von Rieneck (Voit).