Ochsenthal (Ochsenthal), ein Dorf bei dem Sodenberg (Sottenberg) gehört den Herren von Thüngen (von Thungen) und wird durch einen Bischof von Mainz dem Hochstift Würzburg zugesprochen.
Kilianstein (Kilianstain), auch Sodenberg (Sotenberg) genannt, ist ein Schloss, das an der Saale liegt. Zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und Dietrich (Dietzen), Wilhelm (Wilhelmen), Hildebrand (Hiltbranten) und anderen von Thüngen (Thungen) gab es Streitigkeiten aufgrund des missachteten Landfriedens. Dieser Streit wird durch Erzbischof Konrad von Mainz und dem guten Willen beider Parteien beigelegt, indem sie sich auf dem Berg, auf dem das Schloss Kilianstein gebaut ist, treffen. Hier soll die Partei der von Thüngen Bischof Gerhard von Schwarzburg verzeihen und der Bischof soll den von Thüngen 200 Gulden bezahlen.
Die Herren von Thüngen (Thüngen) besitzen zahlreiche Leibeigene (aigenleute) im Dorf Unterleinach (Niderleinach). Diese tauschen sie gegen die Leibeigenen des Hochstift Würzburgs, die in Oberleinach (Oberleinach) wohnen.
Die Edelleute von Thüngen verkaufen die verpfändeten Rechte am Ort Oberleinach (Oberleinach) mit Bewilligung von Bischof Rudolf von Scherenberg an Johann von Allendorf (Allendorf), Domherr und Propst von St. Burkhard. Von ihm gelangen die Rechte mit Bewilligung des Bischofs an das Spital zu den 14 Nothelfern in der Zellerau (heute als "Spitäle" bekannte Kunstgalerie).
Die von Thüngen (Thungen) sollen ihre Schafe in Büchold nicht auf den Grund der würzburgischen Untertanen treiben.
Zur Amtszeit von Lorenz Fries besitzen die Herren von Thüngen in Hurzfurt (Furte an der Sale) viele Leibeigene, die ihnen keine Grundzinsen zahlen, obwohl sie dies müssten.
Johann Jörg von Thüngen zu Holrich (Hans Jorg von Thungen zu Holrich) verkauft Bischof Konrad von Bibra die Vogtei, Obrigkeit und Gerechtigkeit, sowie alles im Besitz der von Thüngen in den Dörfern Schraudenbach (Schrautenbach) und Stettbach (Stetbach an Sehestat) für 1.100 Gulden. Hinzu kommen 33 Gulden und ein Pfund 5,5 Pfennige der jährlichen Gült, sodass die Kaufsumme 830 Gulden und 35 Gulden beträgt. Des Weiteren wird verkauft: Der Anteil der von Thüngen am großen und kleinen Zehnt auf Wein und Getreide zu Gettenbach (Getbach) und was den Thüngen dort sonst vom Hochstift zu Lehen gegeben worden war, etwa den Zehnt von zehn Morgen Weingarten in Büchold (Buchhilt) und weitere Gülten von Schraudenbach und Stettbach für insgesamt 3.250 Gulden, drei Pfund und 16 Pfennige.
Bischof Melchior Zobel von Gieblstadt verkauft mit der Bewilligung seines Domkapitels den Berg und den Wald bei Rottenberg (Rottenburg), bei Gräfendorf (Greuendorff) gelegen, samt dem dort fließenden Gewässer, welches schmiter genannt wird, an den Amtmann von Homburg Philipp von Thüngen ( philipsen von Thungen ambtman zu Homburg).Auch das Stift besitzt neben den von Thüngen (von Thungen) Anteile an den Zu- und Eingehörungen. Die vorher im Besitz des Hochstift Würzburgs gewesenen Zu- und Eingehörungen, die Zinsen auf die Wiesen und Äcker, sowie die Wiesen und Gewässer bei Rottenberg werden für 450 Gulden an die von Thüngen verkauft. Im Falle, dass das Hochstif die drei Dörfer Michelau an der Saale (Michelaw), Weyersfeld (Weihersfeldt) und Schonderfeld (schunterueldt), für welche die von Thüngen ein 15-jähriges Nutzungsrecht haben, wiederlösen wollen, liegt das Recht auf Wiederlösung bei dem Stift. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung schadet diese dem Vertrag nicht.