Fries greift den vorherigen Eintrag auf und berichtet von seiner Recherche über König Konrad I. König Konrad I., ein geborener Herzog zu Franken und Lothringen, wird 912 König und stirbt 919. König Konrad II., Herzog in Franken, wird 1025 König und stirbt 1039. Seine Frau soll Sibelde (Sibelde) sein. König Konrad III., Herzog von Schwaben, wird 1137 König und stirbt 1152. Seine Frau soll Flora (Flora) oder Gertrud (Gertraud) heißen. König Konrad IV., Sohn des Kaisers Friedrich II., tritt nach dem Tod seines Vaters 1251 die Regentschaft an. Fries schreibt ebenfalls, dass Konrad IV. 1252 von seinem leiblichen Bruder vergiftet wird. Deshalb lebt zu Zeiten Kaiser Friedrichs I., und besonders nicht im bereits genannten Jahr, kein König Konrad, geschweige denn einen König Konrad I. Fries stellt jedoch die These auf, dass der im vorigen Eintrag genannte Hof von Herzog Konrad II. von Burgund und Schwaben, Sohn Kaiser Friedrichs I., auf Forderung des Hildesheimer Bischofs Konrad von Querfurt (Kanzler des Kaisers, später Bischof von Würzburg) an das Kloster gegeben wird. Herzog Konrad II. stirbt zu Durlach in der Markgrafschaft Baden. Danach verleiht sein Bruder Philipp, ebenfalls ein Sohn von Kaiser Friedrich I., dem Kloster Freiheiten zu diesen Gütern. Diese werden in einem Brief bestätigt. In dem Brief verkündet Philipp, dass er in die Fußstapfen seines Vaters und Bruders treten will, was für Fries ein Hinweis darauf ist, dass der gesuchte Konrad tatsächlich Herzog Konrad II. von Burgund und Schwaben ist.
Die Stadt Gelnhausen und ihre Bürger erhalten von Kaiser Friedrich I., König Heinrich VI., Richard von Cornwall, König Rudolf I. und Kaiser Ludwig IV. der Bayer die Reichsfreiheit. Die betreffenden Urkunden werden entweder auf Latein oder Deutsch ausgestellt.
Das Zisterzienser Kloster Waldsassen (Waldsachsen oder Waldsassen) liegt unweit von Eger (Eger). Der Abt und Konvent des Klosters erhalten 1156 von König Konrad I. und seiner Frau Hedwig zur Zeit Kaiser Friedrichs I. einen Hof und eine Kapelle vor der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld), da König Konrad um sein Seelenheil und das seiner Eltern bemüht ist. Zu diesem Hof gehören etliche Äcker, ein Weingarten, Zinsen, Gülten und Zubehörungen. Das Kloster besitzt jedoch keinen Brief oder eine Urkunde, um ihren Besitz nachzuweisen. Sie behaupten, dass der Nachweis im böhmischen Aufruhr verloren gegangen sei und sie nur noch eine von Kaiser Sigmund bestätigte Kopie in einem alten Register hätten.
Nach der Kaiserkrönung Friedrichs I. Barbarossa ( Kaiser Fridrich der erst, Barbarossa genant) in Rom beklagen sich bei seiner Rückkehr viele Bürger und Gewerbstätige Würzburgs über den ungewöhnlich hohen Mainzoll zwischen Bamberg und Mainz, den die Kaufleute einbeziehen. Friedrich I. hebt daraufhin alle Zölle bis auf drei auf. Dazu gehören der Zoll zu Neustadt (Newenstat) bei Rotenfels, der Zoll zu Aschaffenburg (Aschaffenburg) und der Zoll zu Frankfurt (Franckfurt).
Die Grafen, Freien und die Ritterschaft im Stift Würzburg unterstehen dem Bischof von Würzburg als ihrem Herren. Dies wird von den Kaisern und Königen bei der Verleihung der Regalien festgelegt. Im Jahr 1168 legt Kaiser Friedrich I. fest, dass alle Grafen im Bistum Würzburg und Herzogtum Franken unter die Gerichtsbarkeit des Bischofs von Würzburg fallen, und stellt hierüber eine Urkunde mit goldenem Siegel aus. Für nähere Informationen zu diesem kaiserlichen Beleg verweist Fries auf das Landgerichtsbuch. Für nähere Informationen zu den Grafen verweist Fries auf die Einträge zu den jeweiligen Grafengeschlechtern.
Heidingsfeld, nicht weit von Würzburg am Main gelegen (Haidingsueld nit weit ob Wurtzburg am Main gelegen), ist Eigentum des Stifts Fulda und war Lehen der Grafen von Rothenburg ob der Tauber. Als der letzte Graf von Rothenburg, Herzog Friedrich (Hertzog Fridrich), ohne Nachkommen stirbt, leiht Abt Burkhard zu Fulda (abbt Burchart zu Fulde) das genannte Dorf Heidingsfeld samt anderer Lehen Kaiser Friedrich I, seinem Blutfreund. Kaiser Friedrich I. lässt den vorderen Berg roden und zum Weinberg machen. Nach dem Tod Friedrichs und seiner Erben fällt die Verantwortung für das Lehen an die folgenden römischen Kaiser und Könige.
Bischof Herold von Höchheim lässt die Häuser hinter dem Domstift wieder abreißen und einen Klosterhof errichten. Später verleiht Bischof Reginhard von Abenberg auf Fürbitte Friedrichs I. diesen Hof als Lehen an dessen Sohn Friedrich von Schwaben und erhält im Gegenzug sechs Morgen Weingarten am Braunberg (Brunberg). Friedrich I. verleiht außerdem den Domherren die Freiheit, das sie künfitg unabhängig von der Tradition testieren dürfen sowie an Reichstagen, die in Würzburg stattfinden, niemand außer Fürsten und deren Leibgesinde in ihren Klosterhöfen beherbergen müssen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Kaiser Friedrich I. übergibt sechs Morgen Weingarten am Brunberg (Brunberg) (südlich von Heidingsfeld) dem Hochstift Würzburg. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind das Testamentierrecht der Domherren und der Hof Katzenwicker (Katzenweikher) in Würzburg.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Einst haben nach dem Tod eines Domherren die Eltern dessen verlassene Klosterhöfe und sonstiges Hab und Gut in Besitz genommen und und sonst niemanden daran beteiligt. Friedrich I. gewährt den Domherren die Freiheit, Testamente zu hinterlassen und ihre Güter zu vererben, an wen sie wollen. Außerdem müssen sie im Falle eines Reichstags oder einer sonstigen Versammlung in Würzburg niemanden außer Fürsten und deren Leibgesinde (aber ohne Pferde) in ihren Klosterhöfen beherbergen.
Regesta Imperii IV. Lothar III. und ältere Staufer 1125-1197. 2. Abt.: Die Regesten des Kaiserreichs unter Friedrich I. 1152 (1122) - 1190. 5 Teilbände, hg. v. Huber Mayr u. Ferdinand Opll, Wien u.a. 1980-2011.
Alle anderen Obrigkeitsrechte, Gerichtsrechte, Gefälle, Nutzungsrechte und andere Rechte an den Leuten und Gütern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt), die Lehen des Stifts Fulda gewesen sind, gehen nach dem Tod von Herzog Friedrich von Rothenburg an Kaiser Barbarossa und nach dessen Tod in den Reichsbesitz über. Sein Sohn Herzog Konrad zu Schwaben gibt einen Hof in Heidingsfeld mitsamt etlichen Gütern, Zinsen, Gülten, Nutzungsrechten und Zugehörungen unter Vermittlung durch einen Würzburger Bischof an das Kloster Waldsachsen (Waldsachsen). Die genannten Güter und Rechte gehen zuerst an das Hochstift Würzburg und dann an die Bürgerschaft zu Heidingsfeld über.