Der Sohn Ottos I. von Henneberg-Botenlauben, Otto II., wird zu einem Provisor des Klosters Frauenrod. Die Güter und Zehnten, die das Kloster vom Hochstift hielt, werden wieder gelöst.
Dietrich von Botenlauben (Dietrich von Botenlauben) löst mit Zustimmung Bischof Rudolfs, seines Lehnsherren, seine Gült von Eltingshausen im Amt Ebenhausen vom Deutschordenskomtur in Münnerstadt ab.
Nach vielen Jahren sterben die Herren von Endsee aus. Ihr Teil ist mittlerweile im Besitz des Hochstifts und den Herren von Hohenlohe verliehen. Gerlach und Gottfried von Hohenlohe verkaufen diesen Teil der Stadt Rothenburg ob der Tauber auf Wiederkauf in einem bestimmten Zeitraum. Sollten sie nicht in der Lage sein, die Güter in der bestimmten Zeit wieder zu lösen, wird aus dem Geschäft ein echter Kauf und die Stadt soll von Bischof Gerhard belehnt werden, was dieser bewilligt. Bedingung ist allerdings, dass Bischof Gerhard, seine Nachkommen und ihr Stift, die besprochene Hälfte von Burg Endsee und ihrer Güter für das Hochstift Würzburg nach zwei Jahren aus den Händen der Rothenburger lösen könne, wenn die Hohenloher ihrerseits die Auslösung versäumen.
Die Heiligenmeister von Bernsfelden (Beringsfelden) kaufen im Jahr 1418 für 34 Gulden eine ewige Gülte auf 25 Morgen Äcker in Eisingen in Höhe von 2 Malter Korn und 1 Malter Hafer, die 1483 wieder gelöst wird. Laut Nachtragshand betrifft dies auch Euerhausen (Eurhausen) und Bernsfelden (Beringsfelden).
Bischof Johann von Brunn löst den besprochenen Hof in Gerolzhofen, der zum Erbspeisamt gehört, von Ritter Heinrich Lämplein (Hainrichen Lemplin riter). Er verkauft ihn dem Domherrn Eitel Hiltmar (Eiteln Hiltmarn Domherrn) und seinen Erben für 500 Gulden, wobei die Rechte, die Otto Lamprecht von Gerolzhofen und sein Bruder Andreas (Oten Lamprechten vnd seinem bruder Endresen) daran haben, nicht berührte werden.
Die Zobelschen Güter verschreibt Bischof Johann zusammen mit der Vogtei Adolf Marschall (Adolfen Marschalken) für 1000 Gulden. Die Nachtragshand vermerkt, das Pfand sei wieder ausgelöst worden. Im folgenden Jahr wird es an Haupt II. Marschall von Pappenheim, den Reichsmarschall, (Haupten Marschalk, des Reichs Marschalk) verpfändet. Fries merkt an, dass dies nicht unterdem angegebenen Vermerk zu finden sei, sondern in einer Kopie des Vizekanzlers, die er ihm zurückgegeben habe.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Burg Wallburg sowie das Amt und die Stadt Eltman wieder aus und stellt Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hannsen Fuchsen) dafür einen Revers aus. Die Urkunde enthält kein Datum, Fries geht aber davon aus, dass sie ungefähr drei Monate vor dem 22. Februar 1477 ausgestellt worden sei.
Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (hanns Fuchs) weigert sich aber die Burg Wallburg, die Stadt und das Amt Eltmann freizugeben, da die Kosten seiner Eltern für den Ausbau der Burg den oben vermerkten Pfandbetrag von 3000 Gulden überstiegen. Außerdem hätten sie dem Amt viele Güter hinzugefügt, deren Kaufpreis ihm vom Bischof erstattet werden solle. Bischof Rudolf wendet ein, dass diese Ausbauten und Erweiterungen ohne das Wissen seiner Vorgänger geschehen sei, weswegen keine Schuldigkeit seitens des Hochstifts Würzburg bestehe. Deswegen hinterlegt er auch die gesamte Pfandsumme beim Rat der Stadt Nürnberg und stellt demselben einen Schadlosbrief aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg protestiert gegen Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hannsen Fuchsen). Währenddessen hinterlegt er die Pfandsumme [beim Rat von Nürnberg]. Er gibt an, er habe die Burg, die Stadt und das Amt sowie sonstige Güter seines Stifts wieder ausgelöst und wolle alles nun wieder in Besitz nehmen. Eberhard von Grumbach (her Eberhart von Grumbach), Weiprecht von Wolfskeel (her Weitprecht Wolfskele), Hartung Truchseß (ritere Hartung Truchseß), Heinrich Truchseß (Haintz Truchseß) und Dietrich von Thüngen zu Reußenberg (dietz von Thungen zum Reussenberg) vertragen die streitenden Parteien zu der Bestimmung, dass Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach 8000 Gulden rheinischer und 1000 Gulden ungarischer Währung auszahle und daneben für zwei Burggüter sowie andere Nutzungen, Gefälle und Einkommen, Geschütze, Schießpulver, Pfeile und verschiedenes mehr 2022 Gulden, 2 Pfund und 4 Pfennige bezahle. In dieses Geschäft eingeschlossen sind jegliche Burggüter, die Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach an Burg Wallburg sonst noch besitzen möge. Für dieses Geschäft gibt Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach Bischof Rudolf eine Kaufverschreibung. Dafür gibt Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach eine Schuldverschreibung über 2000 Gulden. Bald darauf macht Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach zum Amtmann über das Amt Eltmann und gibt ihm einen Revers darüber.
Bischof Lorenz von Bibra und Bischof Rudolf luden auf viele ihrer Lehen finanzielle Belastungen, so beispielsweise auf die, die Erasmus Zollner (Asmussen Zollern) und Christof Stieber von Rabeneck (Christoffen Stiebern) hielt. Darüber entsteht zwischen den Stiebern und Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt am Hofgericht. Auf Christof Stieber folgt dessen Sohn Andreas (Andressen Stiebern seinen Sohn), und nach dessen Tod erhalten seine Bürgen Joachim Stieber, Joachim von Kundsfeld und Georg Wanbach (Joachim Stiebern, Joachim von Kundtsfeld, Georg von Wanbach als vorg gedachte Stieber Burgen) die bischöflichen Schulden. Bischof Friedrich von Wirsberg einigt sich mit ihnen, zahlt ihnen 1100 Gulden aus und beendet die Auseinandersetzung.