Bischof Hermann von Lobdeburg und der Abt von Fulda, Konrad von Makles, schließen einen Einungsvertrag. Dieser Einungsvertrag enthält folgende Bestimmungen: sollte ein Ministeriale des einen Landesfürsten eine Frau aus einem Ministerialengeschlecht des anderen heiraten, gelten für die Kinder aus dieser Ehe folgende Bestimmungen: wenn es sich um eine gerade Anzahl an Kindern handelt, wird die eine Hälfte dem Stift Würzburg und die andere dem Stift Fulda dienstbar. Wenn es sich um eine ungerade Anzahl an Kindern handelt, wird gleichermaßen verfahren. Das überzählige Kind bleibt im Dienstbarkeitsverhältnis des mütterlichen Geschlechts. Die Kinder, die in das Dienstbarkeitsverhältnis des Vaters fallen, sollen dessen Lehen ohne Schwierigkeiten übernehmen. Es wird außerdem bestimmt, dass der Bischof sein Schloss Hildenburg (Schlos Hildenburg) und der Abt sein Schloss Lichtenburg (Schlos Liechtenburg) keiner Partei übergeben soll, mit der der jeweils andere Probleme haben könnte. Außerdem sichern sich der Bischof und der Abt gegenseitig das Vorkaufsrecht für das jeweilige Schloss.
Bischof Berthold von Sternberg verpfändet Hern Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim und seinen Erben ( Herrn Gottfriden von Hoenlohe vnd seinen Erben) das Schloss Hinterfrankenberg (shlos Frankenberg) mit seinen Gütern, Einkünften, Leibeigenen beiderlei Geschlechts und anderen Zugehörungen. Davon werden einzig die Mannlehen ausgenommen. Viele Jahre vorher war Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese Hundert Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) wird von Bischof Wolfram von Grumbach, dessen Amtleuten und Dienstmännern mit Krieg überzogen, wobei bei seinem Kloster Schäden entstehen und er gefangen genommen wird. Aber König Ludwig IV. befiehlt, ihn wieder freizulassen. Daraufhin erscheinen beide Parteien vor einem Gericht, das aus dem Abt von Erbrach, dem Landkomtur des deutschen Ordens, Konrad von Gundelfingen, Graf Friedrich von Truhendingen und Burgraf Friedrich von Nürnberg (Conraden von Gundelfingen Landkomptur deutschen ordens, Graue Fridrichen von Truhendingen vnd Burggraue Fridrichen von Nurenberg) besteht. Dieses Gericht entscheidet, dass Bischof Wolfram den Abt Heinrich entschädigen muss. Hierfür soll er 8509 Pfund Haller an ihn zahlen. Doch Bischof Wolfram empfindet das als zuviel. Aus diesem Grund wird von beiden ein neues Gericht zu Rate gezogen, welches aus König Ludwig, Erzbischof Matthias von Mainz und Graf Berthold von Henneberg (B. Matthien von Maintz vnd Graue Bertholden von Hennenberg) besteht. Dieses Gericht urteilt, dass Bischof Wolfram Abt Heinrich für seinen erlittenen Schäden 6000 Pfund Heller zahlen soll. Dies soll bis zu der zweiten nachfolgenden Lichtmess (Maria Lichtmess, 2.Februar) bezahlt werden, was von 30 statthaften Adeligen bezeugt werden muss. König Ludwig gibt Bischof Wolfram seine Huld zurück und stellt ihm dafür eine besiegelte Urkunde aus. Dieser Vertrag wird in Nürnberg geschlossen. Am 27.Mai 1324 quittiert er Abt Heinrich, den entandenen Schaden. Daraufhin zahlt Bischof Wolfram am Vorabend zu Nikolaus im Jahre 1325 Abt Heinrich 4500 Pfund, die der Abt quittiert.
Erzbischof Matthias von Mainz versöhnt Bischof Wolfram von Grumbach mit Abt Heinrich von Fulda. Er bestimmt, dass beide Fürsten ihre künfitgen Auseinandersetzungen friedlich mit rechtlichen Mitteln klären sollen. Jeder soll seine Eroberungen zurückgeben, sodass der status quo vor dem Krieg wieder hergestellt wird. Der Bischof soll die eroberten Kirchhöfe herausgeben, die Gefangenen frei lassen und die Brandschatzung unterlassen. Was ihm gehört, solle er wieder erhalten und sie sollen aufhören, gegeneinander Krieg zu führen. Beide sollen dem Bischof von Mainz ein Reversschreiben ausstellen.
Bischof Lorenz von Bibra und Abt Johann von Fulda setzen einen Vertrag darüber auf, ob Fuchsstadt (Fuchstat) zur Zent Hammelburg (zent Hamelburg) gehört.
Georg und Dietrich Fuchs zu Gleisenau (Georg vnd Dietrich die Fuchs) befinden sich mit einem Christoph Preuß (Cristoff Preuss) in einer Fehde. Bischof Lorenz verträgt die beiden Parteien.
Der Ritter Christoph Fuchs zu Leuzendorf und Eltmann (Her Cristof Fuchs von Leutzendorf riter) fordert von Bischof Konrad von Thüngen Geld aufgrund von Schulden, die dessen Vorgänger Johann von Brunn bei seinen Ahnen Heinrich Fuchs von Haßfurt und Wilhelm Fuchs von Dingolshausen, zwei Brüdern, (seinem anheren Haintz Fuchs vnd dan Wilhelm desselben bruder) hatte. Um diese Schulden zu begleichen, gibt Bischof Konrad ihm 538 Gulden, die Christoph Fuchs zu Leuzendorf und Eltmann dem Bischof quittiert.
Johann Fuchs von Kannenberg (Hans Fuchs) befindet sich mit seinem Eider Johann Krämer (Hans Kärmer) in einem Rechtsstreit um Geld, der (wahrscheinlich von einem bischöflichen Gericht) vertragen wird.
Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (Sigmund, der letzt Fuchs von Braitbach) ist der letzte männliche Nachkomme seiner Linie und stirbt im Jahr 1541. Er trägt verschiedene Lehen des Stifts Würzburg, die er aus lehensrechtlichen Gründen nicht seiner Frau und seinen acht Töchtern vererben kann. Deswegen legt er in einer öffentlichen Bekanntmachung mit Wissen Bischof Konrads von Bibra ein Jahr vor seinem Tod im Jahr 1540 fest, dass seine Frau und Töchter die Hälfte des Werts der Lehen in Geld erhalten sollen. Um die Frage, wer seine Lehenserben werden sollen, entbrennt nach seinem Tod zwischen seiner Witwe, ihrenTöchtern und den anderen drei Linien der Familie Fuchs, die alle das gleiche Wappen im Schild und auf dem Helm führen, ein Streit, der im Jahr 1545 beendet wird.
Kaiser Karl V. söhnt sich nach dem Schmalkaldischen Krieg mit der Stadt Frankfurt aus.