Ulrich Plast (Pilast Vlrich), der der Diener von Bischof Albrecht von Hohenlohe ist, wird von Heinrich Truchsess (Hainrichen Truchsessen) und anderen zu Herrieden (Herriden) vergewaltigt. Deshalb müssen diese ihre Tat dem Bischof in einem Schreiben bekennen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt eine schriftliche Ordnung. Die Nachtragshand fügt folgende Stichwörter hinzu: Ungeld, Steuermeister, Ratssitzungen, Stadtschreiber, Verkündung und Bezahlung der Bede, Dorfknecht, Geleit, Gefängnis, Verpflegung Gefangener, Verbote zu Auswärtigen, Rüge, Schlachtung, Frevel, Missstände, Verträge, Frevelgraf, Abhalten des Kammergerichts, Schöffen, Hubgericht, Anzahl der Schöffen, Gerichtsschreiber, Klagegeld, Urteilgeld, Verbote, Schöffenrat, Appellation, Windung, Frevel der Dienstboten, Handel, Dorfpflicht, Pflicht der Dienstboten, Spielverbot, Wirtschaften, Annahme von Bürgern, Verbot von Nachtschwärmen, Amtleute, Schmähung
Jakob Pfaff (Pfaff Jacobs), der Geld in Würzburg fand oder stahl und es daraufhin versteckte, wurde deswegen von Bischof Lorenz von Bibra in Haft genommen und zu zwei Jahren Haft und 600 Gulden Burggeld, die er dem Bischof an einem ihm beliebigen Gericht zu zahlen hatte, verurteilt. Er kommt aus dem Gefängnis frei.
Trotz der gemeinen Landordnung registriert Bischof Konrad von Bibra ettliche Missbräuche und Morde, welche den Frieden stören. Deshalb erlässt er eine neue Ordnung.
Nikolaus Pletting (Claus pletting) ermordet einen seiner Gesellen namens Bartholomäus Glock ( Barthel glock) in dem Haus seiner Mutter, Barbara Pletting (barb pletting), in Wipfeld (Wipfelt). Danach zieht er ihn aus, versteckt die Klamotten und den vergräbt Leichnam im Keller. Nikolaus Pletting flüchtet nach seiner Tat. Als aber Bischof Konrad von Thüngen über die anteiligen Güter des Flüchtigen Gericht hält, bekommen Christoph und seine Frau Margaretha Schuch (Christopfeln Schuch vnd Margaretha sein hausfrawe) die Güter wieder. Damit verpflichten sich die beiden, ihrem Bruder und Schwager den zustehenden Teil nicht zukommen zu lassen. Zwei Bürgen beglaubigen dies. Ob Nikolaus Pletting bestraft wurde und an wen sein Teil der Güter gekommen ist, ist nicht bekannt.
Nötigung und Raub auf den Straßen zu Pferd und zu Fuß sollen durch die Landsknechte und unter der Aufsicht anderer eingedämmt werden.
Zwei Hauptmänner bekommen den schriftlichen und beglaubigten Befehl zur Verbrechensbekämpfung.
Ein Schreiben bezüglich einer Meuterei, eines mörderischen Straßenraubs und einer Nötigung geht an die Amtmänner des Bischofs.
Die Verfolgung von Verbrechen wie Nötigung, Raub, Mord, Brandstiftung und Brandschatzung obliegt den Amtmännern.
Aufgrund vielfältiger Misshandlung liegt ein Vertrag mit dem Sohn von Wilhelm von Stein zu Altenstein (Wilhelmes vom Stains) vor.