4) Die Fränkischen Fürsten sollen keine beschwerlichen Neuerungen bezüglich der ritterlichen Mannlehen auferlegen. Einige Fürsten gestatten den Weiterverkauf oder die Weitergabe neuer Lehen an andere Grafen oder Herren der Ritterschaft nicht. Zudem erkennen viele Fürsten den Ehefrauen, Töchtern und Schwestern der Grafen, Herren und der Ritterschaft ihre Verweisung und Steuer, die sie auf ihre Lehen bekommen nicht an. Die Anerkennung ist viel mehr von Ausnahmen abhängig. So wird die Steuer allein auf den Ertrag der Ehefrauen und nicht auf eine Hauptsumme oder das Erbe erhoben. Die Fürsten weigern sich Schlösser, Dörfer, Leute oder Güter der Ritterschaft zu kaufen und kaufen diese lieber vom Adel, was wiederum den Rittergeschlechtern zum Nachteil wird. Zudem weigern sie sich einem Vormund Lehen zu vergeben. Daraufhin streiten sich die Fürsten mit der Obrigkeit, da sie der Meinung sind, sie sind keinem Lehen schuldig und werden dann vom Lehensherren zu einem Vormund verordnet. Die Fürsten gestehen keinem anderen etwas ein sondern nur dem Landgericht zu Franken. Deshalb gesteht die Ritterschaft, dass sie keine Einwohner der fürstlichen Landen sind und legitimieren dies durch die Befreiung der Kaiserlichen Majestät zu freien Franken. Einige Vormünder sollen ihren Pflegekindern Lehen verleihen, allerdings wird ihnen kein Geleit gewährt, da dies nicht nötig sei. Viele Fürsten wollen den Vormündern nichts leihen. Es wird lediglich eine Verwirrung der Lehen vor Gericht gebracht unter dem Schein rechtlichen Handelns. Egal ob die Unmündigen vom Adel nicht zeitnah oder gar nicht bevormundet werden, die Adeligen glaubhafte Argumente vorbringen und die Angelegenheit vor einem unparteiischen Gericht abgehalten wird, gerät die Ritterschaft trotzdem in hohe Kosten und Schaden. Wenn ihnen die Lehen verliehen werden oder jene verdienen, so werden diese nicht mit einbezogen.
5) Die Fürsten bevorzugen Männer- und Frauenklöster, sowie andere Pfründen zu ihrem eigenen Vorteil. Zudem besolden sie ihre Hofräte, Amtleute, Reiter und weitere Diener. Es gibt zwar Stipendien zum Studieren, allerdings werden dennoch diejenigen bevorzugt, welche nicht studieren gehen, und einen übermütigen Lebensstil betreiben. Mit der Übernahme von Klöstern wird dem Adel seine Atzung entzogen. Klöster werden durch die Überlegenheit der Fürsten ihrer Privilegien beraubt, sodass sie dem Adel wenig oder über die Zeit nicht mehr von Nutzen sind. Klöster werden zunehmend von Fürsten, Grafen, Herren und der Ritterschaft und nicht von Bürgern gestiftet und werden dann zum Spital des Adels.
6) Die weltlichen Fürsten würden Fremde eher an ihrem Hof anstellen und ihnen Ämtern übertragen, als Lehensmännern und Einwohnern des Frankelandes. Töchter werden in Frauenzimmer angestellt, obwohl es sich nicht mehr gehört. Trotzdem bekommen sie von den Fränkischen Fürsten die Burgschaft.
7) Früher hätten die Fränkischen Fürsten, auf ihre eigenen Kosten, den Adel zu den Tagen des städtischen Rats geschickt. Jetzt wird dies nicht mehr so gehandhabt und sie schicken einen schlechten Prokuratoren. So mussten die Parteien einer dem anderen die Tagessatzung selbst schicken. Hierfür haben die Fürsten einen Botenlohn ausgegeben, welcher von ihnen selbst wieder eingefordert wird.
8) Die Ritterschaft und ihre Untertanen werden mit dem Hals- und Zentgericht beschwert. Auch in Angelegenheiten, welche nicht an das Hals- oder Zentgericht gehören, werden sie zu ihrem Nachteil dort behandelt.
9) Die Fränkischen Fürsten weigern sich mit aller Gewalt die Grafen, Herren und Ritterschaft an ihrem Wildbann und Jagdgericht teilhaben zu lassen. Einige Fürsten halten daran fest, dass sie dies von ihren Eltern geerbt haben und es ihnen dadurch zustände. Des Weiteren soll es ihnen vorbehalten sein, Wildfleisch mit einer hohen Steuer zu versehen. Sie gestatten es nicht mit Hunden oder auf andere Weise den Schaden zu mindern. Darüberhinaus sollte überdacht werden, wie die Franken von den Schwaben ihre Freiheiten erhalten haben. Dies würde hier allerdings zu weit führen und kann in der Abhandlung des Jahres 1539 nachgelesen werden.
Auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) wird beschlossen, die geforderte Hilfe zu leisten, damit sie und die armen Leute nach dem Abschied von Speyer (Speierschen abschids) nicht angegriffen werden. Deshalb sollen Reiter hinzugeholt werden oder jedem Verordnetem einen Einnehmer zu stellen. Jeder der sich aus diesem Abkommen entzieht, ist einem kaiserlichen Fiskal zu melden.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graf wilhelm von Hennenberg) lässt ein Schreiben an die Hauptleute und Ausschreiber der sechs Orte und besonders an Graf Philipp III. von Rieneck (Graf philips von Rineck), welcher Hauptmann des Odenwaldgebiets (Ottenweldischen krais) ist, schicken. Darin schreibt er, dass die Königliche Majestät auf Befehl der Kaiserlichen Majestät Hilfe von Seiten der Ritterschaft aufgrund des Abschieds von Speyer (Speierischen abschids) fordert, gegen den Erbfeind , die Türken, vorzugehen. Deshalb veranlassen Wilhelm IV. von Henneberg und Herr Ludwig von Hutten (Her Ludwig von Hutten) einen Rittertag. Dort wid beschlossen, dass dem Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, den Frauen, Kindern und armen Leuten Rettung und Schutz aller Leben und Güter durch die erbittete Hilfe geschehen soll. Allerdings bleiben die althergebrachten Freiheiten und Gerechtigkeiten der Ritterschaft, welche die Kaiserliche Majestät selbst erbittet, bestehen.
Kaiser und König versprechen der Ritterschaft als Gegenleistung Reiter und einen Schadensbrief, welcher ihnen zugestellt werden soll. Diese Vereinbarung würde allerdings ihnen und den armen Leuten in ihren Freiheiten schaden. Deshalb vereinbaren sie einen Rittertag zu Bad Mergentheim (Mergentheim), auf welchem sie beschließen, was sie dem Kaiser als Antwort geben. Sie erbitten vom Kaiser, dass die gemeine Ritterschaft ihre alten Freiheiten beibehalten darf und neue Zugaben erhalten möchte. Zudem sollte jeder seine Aufzeichnungen führen und den armen Leuten bei Angriffen durch Geldzugaben helfen.
Kaiser Karl V. schreibt aus Regensburg (Regensburg) den Ausschreibern der sechs Orte Graf Berthold von Henneberg (Graf Bertholden von Hennenberg), Graf Philipp III. von Rieneck (graf philipsen von Rineck), Graf Ludwig von Stolberg (Graf Ludwigen von Stalberg), Ritter Pankraz von Thüngen (pangratzen von Thungen Ritter), Heinrich von Wallenfels (Hansen von Wallenfels), Friedrich von Lentersheim (Friderichen von Lentersheim), Wolf von Velberg (wolfen von Velberg), Wolf von Crailsheim (Wolfen von Crailsheim) und Heinrich von Rotenhan (Hansen vom Rottenhan), dass er nichts lieber wolle als Frieden und Einigkeit im Heiligen Römischen Reich. Es kommt ihm allerdings so vor, als würden viele von ihnen vorbereitet darauf warten, von fremden Machthabern zum Krieg im Heiligen Reich angestiftet zu werden. Diese Annahme entnimmt er den Ereignissen des vergangenen Jahres.