Krieg, Einigung, Verkauf: Der Bischof soll keinen Krieg anfangen, keine Bündnisse eingehen, keine Schulden machen, keinen Heerzug durchführen und nichts verpfänden oder verkaufen, ohne dass der Rat der 21 zustimmt.
Der Bamberger Bischof Anton von Rotenhan und der Eichstätter Bischof Johann III. von Eych schließen in Bamberg (Bamberg) zwischen dem Herzog von Sachsen, Wilhelm III. dem Tapferen (Hertzog wilhelmen zu Sachsen), und etlichen vom Adel einen Vertrag. Der Vertrag besagt, dass die Fehde als beendet gilt, die Gefangenen durch eine alte Urfehde freigesprochen und alle Atzungen, Schatzungen, Brandschatzungen, vertragliche Bindungen, unbezahlte Gelder sich nicht gegenseitig vorgehalten werden sollen.
Der König von Böhmen, Georg von Podiebrand, schließt einen Vertrag zwischen Herzog Friedrich II. von Sachsen (Hertzog Friderichen), Kurfürst und Herzog Ernst von Sachsen (Churfursten Hertzog Ernsten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten von Sachsen) und dem Bischof von Würzburg, Johann von Grumbach. Darin heißt es, dass alle Kriege, Fehden und Feindschaften zwischen ihnen, ihren Helfern und den Helfershelfern am 21.12.1461 mit Sonnenaufgang beendet werden sollen. Auch alle Todschläge, Raube und Brände sollen unterlassen werden. Keine der Parteien soll bis zum 12.03.1462 Forderungen bezüglich unbezahlter Gelder, die auf Grund von Schatzung und Brandschatzung entstanden sind, stellen. Auch Gefangene sollen in der Zeit freigelasen werden. Die Lehen von Bürger und Bauern, die auf einem Gelübde oder einer Bürgschaft beruhen sollen bis zu dem vorher genanntem Datum bestehen bleiben. Desweiteren möchten der König und Kaiser die Parteien am 07.02.1462 vertragen.
Der Herzog von Sachsen, Wilhelm III. der Tapfere, schließt zu Erfurt (Ersfurt) einen Vertrag zwischen dem Kurfürsten und Herzog Ernst von Sachsen (Hertzog Ernsten Churfursten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten zu Sachsen) einerseits und Bischof Rudolf von Scherenberg andererseits bezüglich Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmunds), dem Vorgänger Rudolfs und Bruder Wilhelms. Der Vertrag bezieht sich auf Deputate, geliehene Gelder und entstandene Schäden. Den gennanten Personen von Sachsen stehen Ansprüche und Forderungen, die Depuate, geliehenen Gelder und erlittenen Schäden betreffen, von Bischof Rudolf und seinem Hochstift zu. Laut des Vertrags ist der Bischof ihnen, verbrieft oder unverbrieft, 32.000 Gulden schuldig, die er bis zu einer Frist abzugeben und zu bezahlen hat. Dies ist durch das Hochstift quitiert.
Die Ritterschaft schreibt einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) aus, auf dem sie etliche Artikel samt den alten Verträgen verhandeln und etliche abschließen wollen. Darüber findet sich jedoch nichts im Büschel Ritterschaft zum Jahr 1526.
Bischof Konrad von Thüngen lässt die Grafen, Herren und Ritterschaft von Würzburg (Wirtzburg) versammeln, um sich bei ihnen für ihre Unterstützung zu bedanken. Zudem wünscht er sich weitere Hilfe, da er das Hochstift Würzburg durch den sächsischen und hessischen Vertrag bedroht sieht. Hierfür sollen sie das Hochstift, Land und Leute beschützen.
Die Grafen haben dem Bischof keinen Grund gegeben und wollen auch keinen geben. Doch was sich durch den Vertrag mit der Empörung der Bauern zugetragen hat, soll zusammen mit dem Bischof Konrad von Thüngen vor dem Kammergericht ausgetragen werden. Der Bischof erlaubt der Ritterschaft einen Rittertag anzusetzen. Bezüglich der Abrechnung der dritten Anlage ist sich der Bischof nicht sicher, ob die Untertanen diese Abgabe schon leisten können. Da sie aber darüber verständigt wurden, wird sie zum dafür günstigsten Tag angesetzt und nach der vierten Anlage gehandelt. Auch möchte sich der Bischof beim Klerus dafür einsetzen, die Hessische Anlage auszuhandeln, sodass sie nicht von den Untertanen gezahlt werden muss.
Bei Breslau (preslaw) lebt ein Jurist Namens Otto von Pack (Otto von pack). Er setzt einen Vertrag auf, in dem er etliche Fürsten, Protestanten und unter anderem auch den Bamberger Bischof Weigand von Redwitz, sowie den Würzburger Bischof Konrad von Thüngen erwähnt. Der Vertrag lässt es so aussehen, als ob sie sich gegen den Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Johansen von Sachsen) und Philipp den Großmütigen, den Langraf von Hessen ( Landgrafe philipsen von Hessen), verbündet hätten. Dies würde geschehen, um den Willen Gottes zu vollbringen und Land und Leute zu vertragen. Pack vermutet, er würde ein großes Dienstgeld und Geschenk dadurch erhalten. Als jedoch Landgraf Philipp davon erfährt, will er die Hochtstifte Bamberg (Bamberg) und Würzburg (wirtzburg) mit seinem Heer angreifen. So rüstet sich der Würzburger Bischof mit seinen im Hochstift Würzburg ansässigen Grafen, Herren, Rittern, der Landbevölkerung und Landsknechten. Auch der Schwäbische Bund sichert ihm seine Unterstützung mit 8.000 Mann zu. Als diese aufbrechen wollten, wurden sie aufgehalten. Der Erzbischof von Trier, Richard von Greiffenklau zu Vollrads, und der Pfalzgraf und Kurfürst von der Pfalz, Ludwig von der Pfalz (pfaltzgraf ludwig), wollen die die Konfliktparteien vertragen. Daraufhin wird ein Tag zu Schmalkalden (schmalckalden) angesetzt und der Konflikt beigelegt, nachdem Bischof Konrad seine Unschuld erklärt. Jedoch müssen die Hochstifte Bamberg und Würzburg 60.000 Gulden zahlen.
Grafen, Herren und die Ritterschaft aus vier Orten bedanken sich bei Bischof Konrad von Thüngen für die Werbung des vorherigen Vertrages. Da sie die Verantwortlichen unter ihnen nicht zusätzlich belasten wollen und damit nicht unnötig viel hin und her geschickt werden muss, haben sie einige Artikel des Antwortschreibens von Bischof Lorenz von Bibra in die drei Orte Bamberg, Würzburg und die Markgrafschaft Brandenburg geschickt. Einen Gegenbericht, in welchem sie ihre Hoffnungen niederschrieben haben und die Artikel enthalten sind, haben sie Ende August oder Anfang September des Jahres 1525 an Bischof Konrad von Thüngen wegen einer Antwort zukommen lassen. Die Ritterschaft bat damals darum, einen Teil der Forderungen abzuschaffen und einen anderen Teil zu ändern oder zu mildern. Da allerdings der Bischof nicht zustimmte, baten sie folgende Ortschaften und Personen um dieselben Anliegen: Steigerwald (Staigerwalt), Odenwald (Ottenwalt), Baunach (Baunach), Ron vnd Wer, Graf Wolfgang I. von Castell (Graf wolfen von Castel), Leonhard von Durn (Linhart von durn), Nikolaus vom Stein zu Altenstein (Claus vom Stein) und Balthasar von Weyhers (Balthazar von weiers). Sie möchten die Artikel vergleichen und dies von Gewalthabern absichern lassen.
Es wird gesagt, dass die Ritterschaft bei einer kaiserlichen Rede in Schweinfurt (Schweinfurt) dazu angehalten wurde, ihre Verträge zu aktualisieren, die Grafen allerdings nicht zustimmten und sagten, sie seien Grafen des Reichs.