Das Stift Möckmühl (Meckmulen) wird 1408 durch einen der Herren von Hohenlohe erhoben. Er stattet das Stift mit etlichen Zehnten bei und um Ober- und Unterschüpf (vnder vnd Oberschipf) aus. Als die Bauern und Winzer diese zehntpflichtigen Güter sich mit der Zeit jedoch weigern und versäumen die Zehnten zu überreichen, bestätigt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg dem Stift Möckmühl diese Zehnten erneut und bittet die Bauern und Winzer, diese zu leisten.
Es findet sich, dass Bischof Johann von Brunn einem Herrn Apel (Apln) das Dorf Gerbersdorf (Jerbelsdorf), den Zehnt zu Neuhaus (Newenhaus) und eine Wiese zu Frickendorf (Frickendorf) verschreibt, damit er das Schloss notdürftig behüten, bewachen und in Stand halten kann.
Marktsteinach (Markstainach) gehörte mit allen seinen Zugehörungen von jeher dem Hochstift Würzburg. Das Hochstift verkauft Marktsteinach, Lorenz Fries weiß jedoch nicht, durch wen oder wann. Im Lehenbuch von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg steht, dass Heinrich von Schaumberg (Haintz von Schumberg) die Hälfte des Schlosses Marktsteinach besitzt. Dies erhält er von Karl von Eberstein (Carln von Eberstain) mit allen Zugehörungen, wie dem Gericht und dem halben Zehnt mit deren Herrlichkeit, die dieser vor dem Weiterverkauf noch von dem Hochstift übernommen hat. Zu der Hälfte des Schlosses gehört der halbe See vor dem Schloss und Güter, Häuser, Hütte (selde), Äcker, Wiesen, Holz, Felder, Flur und Weiden mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten. Außerdem gehört dazu ein Sechstel des Zehnts zu Waldsachsen (Waldsachsen) und ein Zwölftel des Zehnts zu Greßhausen (Greussingshausen) mit allem Zugehörigen.
Heinrich Greußing (Haintz Greussing) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg ein Sechstel des Zehnts zu Marktsteinach (Markstainach), sowie all das, was er sonst dort besitzt, für 50 Gulden.
Georg von Bauhenk zu Liechtenstein (Georg von Bauhemk zum Liechtenstain) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg ein Sechstel des Zehnts zu Marktsteinach (Markstainach im fleken vnd zu felde) für 50 Gulden.
Jodokus von Wenkheim (Jobst von Weinkhaim) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg ein Drittel des Zehnts zu Marktsteinach (Markstainach) für 100 Gulden.
Der Einigung zwischen Bischof Konrad von Bibra und Grafen Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) über den Zehnt von Mellrichstadt (Melrichstat), ist ein Vergleich angehängt, wie der Zehnt verteilt werden soll.
Wolf Fuchs zu Haßfurt (Wolf Fuchs zu Schweinshaubten) trägt ein Drittel des Zehnts zu Bayerhof (Bairen) vom Hochstift Würzburg zu Lehen und verkauft diesen an Wilhelm VI. von Bibra (Wilhelmen von Bibra). Wilhelm verkauft das Drittel wiederum dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden, doch er stirbt, bevor er den Kaufbrief anfertigen kann. Sein Lehenserbe, der Ritter Johann von Bibra (Hanns von Bibra ritter), bestätigt den Kauf.
Den ganzen Zehnt von Memmelsdorf (Memelsdorf) und den halben Zehnt von Rothenberg (Rotenberg) empfangen die Herren von Memmelsdorf (die vom Memelsdorf) vom Stift Würzburg als Mannlehen. Auf Bitten des Wilhelm von Memmelsdorf (von Memelsdorf wilhelmen) erkennt Bischof Rudolf von Scherenberg es auch seiner Frau, einer Geborenen von Milz (Miltz) für 120 Gulden an. Als Wilhelm von Memmeldorf (Memelsdorf wilhelme) ohne männliche Erben stirbt, müssten die Zehntrechte an das Stift zurückfallen. Es wird jedoch nicht zurückgefordert und die Witwe Wilhelms verkauft den Zehnt an Johann von Milz (Hannsen von Miltz) und seinen Sohn Wolfkonrad von Milz (Wolfconraten) für 120 Gulden. Nach deren Tod gibt Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain) mit Wissen und Erlaubnis von Bischof Konrad von Thüngen und dem Domkapitel Wolfkonrad von Milz die geforderten 120 Gulden und löst den Zehnt für das Hochstift Würzburg auf Ablösung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt mit Bewilligung des Domkapitels Sebastian von Lichtenstein (Bastian von Lichtenstain) für eine gewisse Summe die Zehnten von Memmelsdorf (Menelsdorf) und Rothenberg (Rottenburg) im Amt Seßlach (ampt Seslach). Er soll die Ritterlehen vom Stift bekommen. Die Verschreibung der Zehnte hat solange Bestand, bis ein Dokument, das noch zu finden ist, sie außer Kraft setzt.