Fries gibt an, wo sich ein Ratschlag finden lässt, der dem Markt zu Markt Bibart (Biburt) hilft sich zu entwickeln.
Graf Günther von Schwarzburg (Gunther von Schwartzburg) verkauft mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein und seinem Domkapitel Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allen zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten und anderem für 15.100 Gulden an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein (Conraden von Eglofstain). Jedoch behält sich der Bischof eine ewige Wiederlösung all dessen sowie das Öffnungsrecht für sich und das Hochstift Würzburg vor. Darüber überreicht der Bischof dem Deutschmeister einen besiegelten Brief. In diesem Brief sichert er dem Deutschmeister und seinen Nachfolgern außerdem 300 Gulden zum Ausbau des Schlosses sowie das Recht zu, über alle Dinge, die die Menschen und Güter in der Stadt und dem Markt Bad Mergentheim (Mergenthaim) betreffen, zu richten, solange eine Wiederlösung nicht stattfindet. Der Deutschmeister übergibt dem Bischof darüber ebenfalls ein Revers.
Mulfingen (Mulfingen) ist ein Dorf in der Nähe von Jagstberg (Jagsperg) gelegen. Dort gibt es seit jeher zwei Jahrmärkte, einen am Freitag in der Kreuzwoche und einen an Mariä Geburt. Diese werden aufgrund des fortschreitenden Krieges nach Amrichshauen (Americhshausen) verlegt. 1456 verlegt Bischof Johann von Grumbach die Jahrmärkte jedoch wieder nach Mulfingen und befiehlt, dass diese auf ewig nur noch dort abgehalten und besucht werden sollen.
Bischof Johann von Grumbach hat der Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) einen Jahrmarkt genehmigt, welcher alljährlich am 25. Januar abzuhalten ist.
Bischof Johann von Brunn verpfändet dem Küchenmeister Johann von Nortenberg (Hannsen) Schloss, Markt und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt), mit der Bedinung, dass das Hochstift Würzburg diese von seinen Erben für 4000 Gulden ablösen kann. Sollten er und seine Frau Brigitte (Brigiten) jedoch keine Erben hinterlassen, so kann das Hochstift den Pfand für 2300 Gulden ohne Wiederspruch und Behinderung ablösen.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Markt und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) von der Gräfin Kunigunde von Nellenburg (Kunigunden Gräuin zu Nellenburg) ab. Er verpfändet diese zu den selben Bedingungen, die die Gräfin hatte, an Johann von Seckendorff (Hannsen von Seckendorf).
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) einen Jahrmarkt zu Simonis et Judae (28. Oktober) und einen am Montag nach Invocait abzuhalten. Außerdem erlaubt er ihnen jeden Montag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Bischof Lorenz von Bibra gibt dem Markt von Markt Bibart (Biburt) eine bürgerliche Ordnung.
Fries gibt an, wo nachzulesen ist, wie Bischof Lorenz von Bibra dem Besitzer des Hauses zur Anden (des Hausz zur anden) auf dem Würzburger Fischmarkt erlaubt, das Öl auszumessen und welchen Lohn er dafür bekommt.
Bischof Lorenz von Bibra gestattet es Erhard Heidenfelder (Erhart Nestler sunst Haidenuelder genant), sein Haus am Markt zu verlängern. Falls der Bischof oder einer seiner Nachfolger jedoch anordnen sollte, dass der Anbau geräumt werden müsse, so sollen er, seine Erben oder ein Nachbesitzer des Hauses dem Folge leisten. Darüber übergibt Erhard Nestler ein Revers.