Eberhard Schenk von Erbach (Eberhart Schenck von Erpach) gerät wegen einer größeren Menge säumigen Weins, den er aus einem Burglehen an der Burg Homburg am Main erhalten sollte, mit Bischof Gerhard von Schwarzburg in einen Rechtstreit und wird durch Pfalzgraf Ruprecht mit ihm wieder vertragen.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Hermann Ledenthern (Herman Ledenthern) Ebenhausen für 800 Gulden mit jährlichem Zins von 60 Gulden und der Stelle als Amtmann (Burgschafft). Im Lauf des 15. Jahrhunderts entsteht daraus ein Rechtsstreit, den Bischof Lorenz 1507 mit Ambrosius Geckenheim (Ambrosius Geckenhaim) beendet.
Die Einwohner von Untereisenheim (Vntereisenshai) und Fahr (Fare) liegen wegen eines Wehrs im Main im Streit und weden durch Bischof Gottfried Schenk von Limpurg vertragen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt sich mit Hermann II. Riedesel (Herman Riteseln), dem Nachfolger Rörichs II. von Eisenbach (heren Rorichen von Eisenbach ritern), wegen dessen Schulden von 1000 Gulden.
Die Räte des Bamberger und des Würzburger Bischof zu Haßfurth (Hasfurth) und Zeil am Main (Zeil) schlichten einen Rechtsstreit zwischen den beiden Bischöfen bezüglich des Schaftriebs in Godeldorf (Godelndorff). Wilhelm Schenk von Limpurg (Wilhelm Her zu Limpurg) fungiert ebenfalls als Streitschlichter.
In Euerhausen (Eiershausen) gab es innerhalb der Gemeinde Streit wegen des Grases und des Brennholzes, den Bischof Konrad von Thüngen beendet.
Es kommt zum Streit zwischen Bischof Konrad von Thüngen und den Förstern des Gramschatzer Waldes, Wilhelm, Johann, Silto und Georg von Grumbach (Wilhelm, Hanns Silt und Georg von Grumbach als Forstere des Cramschits), wegen des Rechts im Wald Holz zu schlagen. Der Streit wird dann unter Konrad von Thüngens Nachfolger, Bischof Konrad von Bibra, beigelegt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt sich folgendermaßen mit Landgraf Georg von Leuchtenberg: Die zweieinhalb Huben in Gaubüttelbrunn (Bronn), die dem Bischof vom Großrinderfelder Bauern Peter Eib (Eyb zu Rindersfeldt) heimgefallen sind, soll der Landgraf künftig über einen Bauern als Lehen tragen und für einen Gulden Handlohn empfangen, und dafür dem Hochstift jedes Jahr Erbgült und Zins zahlen. Alle Erbfälle mit einem höheren Wert als 80 Gulden sollen zukünftig am Landgericht des Herzogtums Franken verhandelt werden; die Zugehörigen von Amt und Stadt Grünsfeld (Grunsfeldt) sollen nicht daran gehindert werden, Eheverträge, Testamente u.ä. am Landgericht abzuschließen. Beide Parteien dürfen in diversen Wäldern im Amt Bütthard (Buthart) namens Butharter holtz, knebleins, crentz und zagel sowie zwei Wäldern bei Vilchband (Vilchbandt) namens am hag und erdburgk nach Hoch- und Niederwild jagen und Fallen stellen. Wegen der Streitigkeiten zwischen Gaubüttelbronn (Gewbuttelbron) und Wittighausen (Wittighausen) über die Fließstärke des Baches sollen beide Parteien Räte zu einer Erörterung während einer Ortsbegehung schicken. Beide Parteien sollen gemeinsam die Zent Bütthard (Butthart) wieder einrichten und nach laut eines älteren Vertrags beschützen. Falls Kurmainz zustimmt, wollen beide Parteien Räte zu einer Ortsbegehung von streitigen Gemarkungsgrenzen zwischen Großrinderfeld (grossen Rinderfeldt) und den landgräfischen Untertanen schicken. Künftig sollen sich die landgräfischen Untertanen und die des Stifts St. Stephan in Vilchband nach Laut von älteren Verträgen nicht gegenseitig belasten.
Karl und Hessel von Grumbach (Carl und Hessel von Grumbach) werden nach mehreren Streitigkeiten mit Balthasar Fischer ( Balthasaren Vischern Canonici) vertragen.
Bischof Friedrich von Wirsberg schlichtet einen Streit zwischen Reinhard von Kere (Reinhart von der Kere), der als Propst das Kloster Wechterswinkel (closter Wechterswinkel) vertritt, und Christof von der Tann (Christoff von der Than) und Christof von Ostheim (Christoff von Osthaim), der als Vormund Konrad von der Tann (Conrad von der Than) vertritt. Es wird eine Vereinbarung getroffen, dass ein Grenzstein an der Ackergrenze (anwandung) zwischen Ober- und Unterwaldbehrungen gesetzt werden soll, um Besitzrechte zu trennen, da die Dorfgemeinde Unterwaldbehrungen und Güter in der Wüstung Gerlachs, die zum Kloster Wechterswinkel gehört, teils pachtet, teils erbliche Güter innerhalb der Wüstung besitzt. Der Grenzverlauf soll die Els (Elle) entlang führen.