Wolfgang Nutzel (Wolfgang nutzel), der ein Bauer des Stifts Haug (S Johanns Stift zuhaug) ist, schließt sich 1525 als Aufständischer dem Bauernkrieg an. Um seiner verordneten Strafe zu entgehen flieht er eine Zeit lang nach Nürnberg (Nurenberg). Hiernach wird er durch Bischof Konrad von Bibra in Gnaden wiederaufgenommen und mit dem Stift Haug und anderen versöhnt.
Bischof Konrad von Thüngen lässt ab 1525, nachdem er den Bauernkrieg im Gebiet des Hochstifts Würzburg niedergeschlagen sowie Aufständische wieder aufgenommen hat, den Oberrat nicht mehr abhalten. Bis zu seinem Tod gilt eine neue Polizeiordnung und es liegt nur noch beim Bischof, das Gemeinweisen wiederherzustellen. Dies wird durch seine Oberschultheiße ausgeführt. Nach seinem Tod wird Konrad von Bibra zum Bischof des Hochstifts Würzburg gewählt. Dieser erklärt 1540 in einem offenen Schreiben an die Stadt Würzburg selbst sowie die Vorstadt, dass der Oberrat wieder hergestellt wird und fortan an jedem Montag, Mittwoch und Freitag abgehalten werden soll. Fries verweist in Bezug auf die jeweilige Polizeiordnung auf ein gesondertes Buch der Kanzlei.
Die Gemeine Ritterschaft wird auf dem Landtag zu Würzburg (Wirtzburg) bei Bischof Konrad von Thüngen vorstellig. Sie tragen ihm Beschwerden über die Bauern vor, die ihnen im Zuge des Bauernkriegs Schaden zugefügt haben. 1. Sie bitten um Erstattung der Schäden vom Bischof so, wie sie auch das Hochstift Bamberg (Bambergk) bewilligt hat.
3. Der Bischof soll den Grafen verbieten, weiterhin so zu jagen, wie sie dies seit jeher tun. Daduch entsteht den armen Leuten solch ein Schaden, dass sie es sich nicht mehr leisten können, ihre Güter zu bebauen, wodurch es ihnen wiederum nicht möglich ist, ihre Zinsen und Gülten zu bezahlen.
2. Es ist zu verhindern, dass Pfarrer oder deren Stellvertreter die armen Leute zum Aufruhr bewegen. Man soll sich mit verständigen Personen zusammentun, die die evangelische Wahrheit verstehen. Diese sollen dazu verordnet werden, mit zwei Personen aus dem Adel im Land herumzureiten, um die Seelsorge betreibenden Prediger zu verhören. Zukünftig soll niemand zum Prediger angenommen werden, der nicht durch die Verordneten verhört wurde. Die Ritterschaft ist entschlossen, ihre Untertanen nicht mit aufgedrängten Neuerungen oder Abgaben zu belasten, die sie nicht leisten können. Die Untertanen sollen außerdem an den Gerichten nicht mehr so schlecht behandelt werden und jeder soll nur gerechte Abgaben leisten müssen.
4. Man soll Waffenknechte und Angehörige der Ritterschaft noch eine Zeit lang beisammen behalten und streiffen lassen, um gegen Brandschatzung und andere Tyranneien vorgehen zu können. Es werden Leute trotz gezeigter Demut und Gehorsamkeit erstochen und geköpft. Sie sollen lieber zum Wiederaufbau von Schlössern gebraucht werden und erbeutete Dinge wieder zurückgeben.
Wilhelm Kurschat (Wilhelm Kurscharr) und andere haben, wie zuvor die Witwe des Nikolaus Schilling (Schiltin), ihre Weingärten an das Domkapitel zu Würzburg zu Zinsen von 15 Pfennigen verliehen. Philipp Heinrich (Philips Haintz) folgt deren Beispiel und bietet Bischof Konrad von Thüngen drei Morgen an Weingärten zu Hainachtleiten (hernach leiten) zum Kauf an. Georg Schappel (Georg Schappelsprugler) verwirkt durch seine Teilnahme am Bauernkrieg seinen erblichen Anspruch auf die Weingärten, den er für seine getreuen Dienste erhalten hat. Er verliert die Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und andere Dinge. Die Rechte, Gerechtigkeiten und Erträge fallen an die neuen Besitzer.
Der langjährige Franziskanermönch Georg Reilein aus Esslingen am Neckar (Reilein Georg von Eslingen) nimmt während des Bauernkriegs als hervorragender Büchsenmeister an der Besetzung der Festung Marienberg (vnser frawen berg) teil und ist für seine Beherrschung der Technik des Dreifachschusses bekannt. Er bestätigt infolgedessen schriftlich, sich nie wieder in die Dienste des Hochstifts Würzburg zu stellen.
Georg Schenk von Roßberg und dessen Sohn Christoph (Georg vnd Cristof die Schenken vom Rosberg) erhalten das Haus Roßberg (Rosberg) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen. Das Haus wird durch einen Brand beschädigt und wieder aufgebaut, im Bauernkrieg aber wieder zerstört. Durch einen ritterlichen Vertrag erhalten sie nach der ersten Beschädigng 1225 Gulden Schadenersatz. Da sie durch die weitere Beschädigung ihres Hauses ihre Schulden nicht abbezahlen können, bitten sie Bischof Konrad von Thüngen um Unterstützung. Sie erreichen, dass der Bischof Georg Schenk von Roßberg sowie seinem Sohn Christoph und dessen Ehefrau Margaretha, geborene von Thüngfeld (margareth geborne von thunfeld), auf Lebenszeit jährlich 100 Gulden zahlt. Außerdem erhalten ihre Tochter und Schwester, die Klosterfrauen Katharina (Catharinen) und Elisabeth (Elizabethen) jährlich 50 Gulden von den Kammern. Margaretha gibt einen Bekenntnisbrief heraus, damit ihr Bischof Lorenz über 900 Gulden für den Roßberg gibt. Dafür übergibt sie Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift das Haus am Roßberg mit allen Rechten, Gerechtigkeiten, Erbe, Wiesen, Holz, Wein, Weiden, Vogelherden, Schaftrieben, Weingärten, Gärten, Soldungen, Gülten, Zinsen, Handlauen, Nutzungen und Eingehörungen. Das alles geht aufgrund des Notrechts vonstatten. Dafür übergibt der Bischof ihnen einen Versicherungsbrief über das Leibgeding.
Kilian Reuß, der Stadtsschreiber zu Randersacker (Reuss Kilian etwan Statschreiber zu Randersacker) flüchtet nach seiner Teilnahme am Bauernkrieg an ein fremdes Gericht. Er wendet sich daher an Bischof Konrad von Bibra und wird in Gunst aufgenommen, da er gelobt, im Gebiet des Hochstifts leben, sich niemals gegen dasselbe erheben und sich an geltendes Recht halten zu wollen.