Beim Verkauf der Gefälle und Nutzungen des Ober- und Untermarschallamtes besteht die Gefahr, dass man diese verwechselt oder auf einem anderen Wege verändert und für eigen einbezieht. Dann ist die Wahrheit ans Licht gekommen, dass Graf Johann von Henneberg (Hanns von Hennenberg) des Stifts Marschallamt, das Burggrafentum zu Würzburg und die Grafschaft Henneberg, samt den Gerichten, Zentgerichten, Wildbännen, Geleitrechten, Zehnten und anderen Gütern und Rechten, die den zuvor genannten zugehörig sind, zu Mannlehen empfängt. Darüber gibt es besiegelte Dokumente.
Dann darf Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) seine Bedenken äußern, dass nichts mehr im Stift Würzburg zum Obermarschallamt gehört, außer der Spielplatz (für Glücksspiel) und das Scholderrecht, wie es das Verzeichnis von Johann Ratsam (Hanns Ratsam) beschreibt, dass er dem Grafen Heinrich von Henneberg (Graue Hainrichen von Hennenberg) übergeben hat. Dort steht eindeutig, dass auch andere Dinge zum Obermarschallamt gehören.
Noch ist ein Marschallamt vorhanden, über den Teil Land, den Bischof Albrecht von Hohenlohe von den Grafen zu Württemberg (Wirtenberg) an sein Stift Würzburg erkauft hat. Dieses Amt hat Ritter Johann Greif (Hanns Greif) von Bischof Gerhard von Schwarzburg empfangen. Zuvor oder danach findet Fries nichts mehr über das Marschallamt oder dessen Belehnung.
Eberhard von der Kere (Eberhart von der Kere) verkauft das Untermarschallamt des Stifts Würzburg, welches ihm zusteht und welches er verwaltet, an Graf Wilhelm von Bibra (Wilhelmen von Bibra) und dessen Erben.
Der Ritter Georg Kötner (Georg Kötner) stirbt, ohne einen männlichen Erben zurückzulassen, weshalb seine Lehen an das Hochstift Würzburg zurückfallen. Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht diese Lehen an seinen Marschall Konrad von Schaumberg (Contzen vom Schaunberg) und seinen Schultheiß Peter von Maßbach (Peteren von Maspach) mit der Bedingung, dass sie dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) 300 Gulden in bar auszahlen, darüber eine Urkunde anfertigen und diese dem Bischof aushändigen.
Zuerst die Georgs-Fahnen, die vonMarschall Konrad von Schaumberg (Contz von Schamberg) getragen und von drei kleineren Fahnen begleitet wird.
Der Marschall Konrad von Schaumberg wird zu seiner Rechten vom Ritter Ludwig von Hutten (Ludwig von hutten Ritter) begleitet, der einen Blutfahne trägt.
Georg Marschall von Waltershausen (Georgen Marschalken von Walterthausen) verschreibt Bischof Konrad von Thüngen jährlich 400 Gulden Zinsen von der erlegten Hauptsumme von 8000 Gulden.
Fast alle anderen Lehensstücke findet man in fremden Händen. Es ist zu vermuten, dass diese durch unrichtige Veränderung dorthin gekommen sind. Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm) gibt dem Stift Würzburg das Marschallamt zurück, verweist allerdings die Untermarschälle von Bibra und von der Kere mit Empfängnis ihrer Ämter und Lehen nicht mit an das Stift. Daraufhin fordern Bischof Konrad von Thüngen und nach ihm Bischof Konrad von Bibra Jakob von der Kere ( Jacoben von der Kere), den damaligen Untererbmarschall des Stifts sowie Wilhelm von Bibra zu Schwebheim (Wilhelmen von Bibra zu Swebhaim) dazu auf, anzuzeigen was sie und ihre Erben als Untererbmarschälle von Graf Wilhelm und dessen Eltern für Lehen empfangen haben. Jacob von der Kere gibt ein Verzeichnis in die Kanzlei in welchem steht, was er als Untermarschall durch sein Amt zu Afterlehen zu verleihen hat. Dies ist zu den anderen Auszügen über das Marschallamt hinzugefügt worden. Aber was jeder von den Untererbmarschällen von Graf Wilhelm zu Lehen empfängt, das wollen sie nicht anzeigen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Marschall Ritter Valentin von Münster (Valtin von Munster) jährlich 120 Gulden mit Bewilligung des Domkapitels. Zusätzlich verschreibt er Ritter Valentin von Münster 24.000 Gulden auf das Kammergefälle auf Wiederlösung.