Über die Forste, Förster und Forstämter des Hochstifts Würzburg wird unter Schlagworten des jeweiligen Ortes unter dem Stichwort "Wildbann" berichtet.
Die Nachtragshand verweist auf Quellen bezüglich Geleit- und Zollrecht zur Frankfurter Messe.
Die Nachtragshand verweist auf Quellen, in denen beschrieben wird, wie Nürnberger Kaufleute um Geleit zur Frankfurter Messe ersuchten.
Die Herren von Hohenlohe empfangen Burg und Stadt Forchtenberg (sloss vnd stat) von Bischof Wolfram von Grumbach. Die Bischöfe Hermann Hummel von Lichtenberg und Albrecht von Hohenlohe bestätigen diese Lehe. Dies betrifft auch die Grafschaft Flügelau.
Die Herren Ludwig und Seibot von Frankenstein (Ludwig vnd Seibot hern von Franckenstain) verkaufen Bischof Herrmann Hummel von Lichtenberg verschieden Dörfer, Weiler, Höfe, Gerichte, Güter und andere Rechte. Fries gibt die Namen der vom Verkauf betroffenen Güter nicht an, verweist aber auf seine Quellen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) die Burgen Hildenburg und Steinach, Stadt und Amt Fladungen und die Dörfer Steinach, Vachdorf, Leutersdorf und andere (die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc.) unter Vorbehalt der Erbhuldigung, Landsteuer und des Öffnungsrechts, das dem Bischof die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert, für 11990 Gulden auf Wiederkauf. Graf Georg bestätigt für sich und seine Erben die Bestimmung des Wiederkaufs und übergibt dem Stift seinen Revers. Von dieser Verschreibung sind die Güter ausgenommen, die der Bischof bereits den von der Tann und von Eberstein (von der Than vnd Eberstain ) verschrieben hat.
Das Öffnungsrecht des wahrscheinlich befestigten Kirchhofs von Oberfladungen steht dem Stift zu. Es garantiert dem Stift die Nutzung des Kirchhofs im Kriegsfall.
Ein Fischwasser bei Fladungen beginnt bei Gockenschatz (Gockenschatz) und verläuft bis vor die Stadt Fladungen (Fladingen). Dieses Fischwasser hat bis zu seinem Tod Lorenz Egotz (Lorentz Egotz) als Mannlehen des Stifts. Da er aber in der Regierungszeit Bischofs Lorenz von Bibra verstirbt, ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen, fällt das Fischwasser an das Stift zurück. Zu diesem Rechtsvorgang gibt es laut der Nachtragshand noch weitere Hinweise unter dem Stichwort Saltzungen.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt der Stadt Fladungen (Fladingen) einen neuen Wochenmarkt am Montag und bestätigt die vier alten Jahrmärkte, nämlich den am 22. Februar (vf petri Cathedra), den am 23. April (vf Sant Georgentag), den am 29. Juni (vf petri vnd pauli apostolorum) und den am 25. November (vf Sant Catherinen tag). Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschiebt auf Bitten der Fladunger Bürger diesen Wochenmarkt von Montag auf Samstag.
Der Frauenwirt in Würzburg muss nach Gewohnheitsrecht auf seine Kosten für jeden regierenden Würzburger Bischof ein einsatzbereites Pferd ernähren. Bischof Lorenz von Bibra erlässt dem Frauenwirt und seinen Nachkommen diese Pflicht. Dafür bestimmt er, dass sie jährlich 12 Gulden an die bischöfliche Kammer zahlen müssen.